Hallo,
angenommen jemand fährt zu schnell, Bild wird gemacht mit Sonnenbrille auf. Geschäftswagen, Firma teilt mit wem der Wagen überlassen wurde.
Beschuldigte ignoriert polizeiliche Vorladung.
Wie ist der weitere verlauf, wer ist am Zug nachdem die Polizei nichts ermitteln konnte und wie sieht die Lage bei den Beweismitteln aus?
Danken,
Marvin
Hallo,
angenommen jemand fährt zu schnell, Bild wird gemacht mit
Sonnenbrille auf.
Die Fotos sind sooooo gut, trotz Sonnenbrille, keine Chance, es sei denn, die Sonnenbrille verdeckt das ganze Gesicht:wink:
Geschäftswagen, Firma teilt mit wem der
Wagen überlassen wurde.
Beschuldigte ignoriert polizeiliche Vorladung.
Wie ist der weitere verlauf, wer ist am Zug nachdem die
Polizei nichts ermitteln konnte
Wieso nicht ermitteln konnte?
Es gab doch eine Vorladung der Polizei?
Da wurde ermittelt.
und wie sieht die Lage bei den
Beweismitteln aus?
Für die Staatsanwaltschaft gut, wenn der Beschuldigte bestreitet, das Fahrzeug gefahren zu haben, dürfte der noch ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommen.
Schönen Tag noch.
Danken,
Marvin
Die Fotos sind sooooo gut, trotz Sonnenbrille, keine Chance,
es sei denn, die Sonnenbrille verdeckt das ganze Gesicht:wink:
Hallo,
muss sie doch nicht, es gibt noch andere Faktoren welche das Bild unbrauchbar machen. So gut muss das Bild nicht sein.
Beschuldigte ignoriert polizeiliche Vorladung.
Ist er denn schon Beschuldigter, hat er eine Anhörung bekommen oder geht es um eine Zeugenaussage?
Jedenfalls dort nicht hinzugehen war schon mal eine weise Entscheidung.
Wie ist der weitere verlauf, wer ist am Zug nachdem die
Polizei nichts ermitteln konnte
Keine Ahnung was die Polizei weiß, wissen wohl nur die Polizisten. Die Frage ist, wurde dem Sünder mitheteilt das gegen ihn ermittelt wird. Wenn nein, umso besser, dann läuft die Verjährung munter weiter.
Wieso nicht ermitteln konnte?
Es gab doch eine Vorladung der Polizei?
Da wurde ermittelt.
Kannst Du mich mal aufklären was dort ermittelt wurde?
Für die Staatsanwaltschaft gut, wenn der Beschuldigte
bestreitet, das Fahrzeug gefahren zu haben, dürfte der noch
ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommen.
Welche Staatsanwaltschaft? Bisher ermittelt noch die Polizei.
Und warum sollte der Arbeitgeber überhaupt noch was von dem ganzen Verfahren mitbekommen. Der hat seine vermeintliche Pflicht getan, und mitgeteilt wem das Fahrzeug überlassen wurde. Der darf nicht mehr mitspielen.
Zudem ist es den Arbeitgebern relativ egal solange es nur um Owis geht, bei denen kein Fahrverbot im Raum steht, welches die Arbeit beeinträchtigt.
Gruß
Nostra
Die Fotos sind sooooo gut, trotz Sonnenbrille, keine Chance,
es sei denn, die Sonnenbrille verdeckt das ganze Gesicht:wink:
Hallo,
muss sie doch nicht, es gibt noch andere Faktoren welche das
Bild unbrauchbar machen. So gut muss das Bild nicht sein.
Beschuldigte ignoriert polizeiliche Vorladung.
Ist er denn schon Beschuldigter, hat er eine Anhörung bekommen
oder geht es um eine Zeugenaussage?
er ist nur „betroffener“
sinngemäss steht im schreiben drin
voladung, im ordnungswidrigkeitsverfahren wird beabsichtigt sie als betroffener zu hören.
Wie ist der weitere verlauf, wer ist am Zug nachdem die
Polizei nichts ermitteln konnte
Keine Ahnung was die Polizei weiß, wissen wohl nur die
Polizisten. Die Frage ist, wurde dem Sünder mitheteilt das
gegen ihn ermittelt wird. Wenn nein, umso besser, dann läuft
die Verjährung munter weiter.
durch die vorladung zur polizei ist die verjährung nach meinem kenntnissstand erst mal gehemmt
Wieso nicht ermitteln konnte?
Es gab doch eine Vorladung der Polizei?
Da wurde ermittelt.
Kannst Du mich mal aufklären was dort ermittelt wurde?
sie werden maximal ermittelt haben wer der beste moorhuhnjäger ist, zum fall gab es aufgrund des fehlens des betroffenen keine neuen erkenntnisse
Für die Staatsanwaltschaft gut, wenn der Beschuldigte
bestreitet, das Fahrzeug gefahren zu haben, dürfte der noch
ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommen.
Welche Staatsanwaltschaft? Bisher ermittelt noch die Polizei.
Und warum sollte der Arbeitgeber überhaupt noch was von dem
ganzen Verfahren mitbekommen. Der hat seine vermeintliche
Pflicht getan, und mitgeteilt wem das Fahrzeug überlassen
wurde.
frag ich mich auch, was der angestellte mit dem überlassenen fzg anstellt liegt in seiner verantwortung, der ag ist seiner voll pflicht nachgekommen
wie gehts jetzt weiter - wird die polizei noch aktiv werden, wird die sache der staatsanwaltschaft übergeben, … ?
mfg
marv
sinngemäss steht im schreiben drin
voladung, im ordnungswidrigkeitsverfahren wird beabsichtigt
sie als betroffener zu hören.
Hallo,
es wurde eine Anhörung angeordnet, damit ist die Verjährung unterbrochen, und beträgt wieder 3 Monate.
durch die vorladung zur polizei ist die verjährung nach meinem
kenntnissstand erst mal gehemmt
Durch die Anordnug der Anhörung. Das Datum liegt vor dem Termin
sie werden maximal ermittelt haben wer der beste moorhuhnjäger
ist, zum fall gab es aufgrund des fehlens des betroffenen
keine neuen erkenntnisse
Mit Polizisten spricht man nicht, man kann es mit sprechen nur verschlimmern, nicht verbessern.
frag ich mich auch, was der angestellte mit dem überlassenen
fzg anstellt liegt in seiner verantwortung, der ag ist seiner
voll pflicht nachgekommen
Allenfalls kann, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Dann wäre der Halter betroffen.
wie gehts jetzt weiter - wird die polizei noch aktiv werden,
wird die sache der staatsanwaltschaft übergeben, … ?
Es wird mal ein freundlicher Herr vor der Türe stehen und versuchen ein Gespräch zu führen. Hauptzweck ist allerdings den Besuchten mit dem Bild zu vergleichen. Aber ungebetenem Besuch muss man nicht aufmachen. Gut wenn die Nachbarschaft keinen auf dem Bild erkennt. ;.)
Wenn es gut geht wird wenn es zu keiner Identifizierung kommt, das Verfahren eingestellt. Oder es kommt ein Bußgeldbescheid. Erst wenn gegen den BGB ein Einspruch kommt, geht es vor Gericht.
Gruß
Nostra
sinngemäss steht im schreiben drin
voladung, im ordnungswidrigkeitsverfahren wird beabsichtigt
sie als betroffener zu hören.
Hallo,
es wurde eine Anhörung angeordnet, damit ist die Verjährung
unterbrochen, und beträgt wieder 3 Monate.
durch die vorladung zur polizei ist die verjährung nach meinem
kenntnissstand erst mal gehemmt
Durch die Anordnug der Anhörung. Das Datum liegt vor dem
Termin
keine anordnung, da keinesfalls bindend. nur vorladung
frag ich mich auch, was der angestellte mit dem überlassenen
fzg anstellt liegt in seiner verantwortung, der ag ist seiner
voll pflicht nachgekommen
Allenfalls kann, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann
ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Dann wäre der Halter
betroffen.
fahrtenbuch gibt es, der beschuldigte hat sich darin verewigt
wie gehts jetzt weiter - wird die polizei noch aktiv werden,
wird die sache der staatsanwaltschaft übergeben, … ?
Es wird mal ein freundlicher Herr vor der Türe stehen und
versuchen ein Gespräch zu führen. Hauptzweck ist allerdings
den Besuchten mit dem Bild zu vergleichen. Aber ungebetenem
Besuch muss man nicht aufmachen. Gut wenn die Nachbarschaft
keinen auf dem Bild erkennt. ;.)
Wenn es gut geht wird wenn es zu keiner Identifizierung kommt,
das Verfahren eingestellt. Oder es kommt ein Bußgeldbescheid.
Erst wenn gegen den BGB ein Einspruch kommt, geht es vor
Gericht.
das wäre auch die taktik gewessen, die nächsten monate keinem bullen in die augen schauen 
keine anordnung, da keinesfalls bindend. nur vorladung
Hallo,
doch Anordnung, denn durch die wird man zum Betroffenen. Und der Betroffene muss Gelegenheit haben sich zu dem Vorwurf zu äußern. Normal kommt ein Anhörungsbogen mit der Post, und wenn der nicht beantwortet wird, kommt möglicherweise Besuch.
fahrtenbuch gibt es, der beschuldigte hat sich darin verewigt
Davon weiß die Polizei nichts. Das angeordnete Fahrtenbuch hat nur die Aufgabe wenn ein weiterer Verstoß vorkommt, dass der nachgesehen werden kann, wer gefahren ist.
das wäre auch die taktik gewessen, die nächsten monate keinem
bullen in die augen schauen 
Polizist klingt doch besser als Bulle.
Gruß
Nostra