Verfahren verloren - kein Geld für RA

Hallo Rechtskundige,
man stelle sich einen Menschen mit juristischem Anliegen und niedrigem
Einkommen vor. Er schildert einem RA einen Fall, fragt nach den
Aussichten und erhält als Antwort - ganz klare Sache. Nach allgemeiner
Rechtsprechung ist ihr Anliegen ganz eindeutig.
Dieser Mensch beauftragt also den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner
Interessen und der Richter schließt sich der Argumentation der
Gegenseite an.
Der Kläger hat aber jetzt kein Geld, liegt auch weit unter dem
pfändbaren Einkommen. Was ist jetzt mit den Kosten? Ohne die erwähnte
optimistische Aussage des RA hätte er nicht geklagt.
Fragt und grüßt
Wilfried

optimistische Aussage des RA hätte er nicht geklagt.
Fragt und grüßt
Wilfried

Hallo Wilfried,
hatte der Anwalt keinen Vorschuss verlangt? Was ist mit der Prozesskostenhilfe?
Silas

Danke schon mal für die Resonanz.
Kostenvorschuß ist wohl in Höhe von etwa 800 EUR überwiesen,
Prozesskostenhilfe nicht beantragt.
Gruß
Wilfried

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke schon mal für die Resonanz.
Kostenvorschuß ist wohl in Höhe von etwa 800 EUR überwiesen,
Prozesskostenhilfe nicht beantragt.
Gruß

Hallo Wilfried,
da hat der Anwalt für große und leere Versprechungen wieder mal abkassiert. Die deutsche Gesetzgebung schützt leider noch diese Abzocke, an der angeblich unabhängige Richter beteiligt sind, die sich an armen Bürgern noch bereichern, indem sie einem Vollzieher und Polizisten auf den Hals hetzen. Dabei sind sie vom Kapitalismus und Materialismus genauso abhängig und schieben sich gegenseitig Gelder zu. Anwalts- und Richterhände waschen sich eben gegenseitig.
Viel Erfolg auf der Suche nach Gerechtigkeit
Silas
PS: Für Einzelheiten kann man mich anmailen.

1 „Gefällt mir“

Mein lieber Franz-Josef

Dabei
sind sie vom Kapitalismus und Materialismus genauso abhängig
und schieben sich gegenseitig Gelder zu. Anwalts- und
Richterhände waschen sich eben gegenseitig.

Da Du davon ausgehen kannst, dass bei einem Verfahren i.d.R. zwei
Anwälte beschäftigt werden, kann der Richter gar nicht anders, als
der einen Partei Recht geben, nicht wahr?
Dass Anwälte den Richtern auch noch was zahlen, ist wohl eher
unüblich…

Die Rechtssprechung und Dein subjektives Rechtsempfinden sind
bekanntlich zwei Paar Schuhe.

Gruss
Heinz

Dabei

bekanntlich zwei Paar Schuhe.

Hallo Heinz,
hier sprechen nur Richterinnen und Richter, die nur ans Geld denken. Sie verlangen eine Sicherheitsleistung, die sie dann einfach einbehalten. Sie stellen sich auf die Seite der Mächtigen, weil dort das meiste Geld ist. Von unabhängigen Richtern kann nur geträumt werden. Eigentlich sollten nur Leute Richter werden, die über ein ansehnliches Vermögen verfügen und trotzdem noch bescheiden und sparsam geblieben sind.
Silas

1 „Gefällt mir“

[MOD] Artikelteilbaum geschlossen
Hi,

auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole:
Das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ ist nicht die richtige Adresse für Verschwörungstheorien jeglicher Art.

Bitte haltet euch zukünftig zurück.

Danke

Gruß

Christian [MOD]

1 „Gefällt mir“

ich vergaß die eigentliche Frage
nämlich, was passiert, wenn dieses Verfahren jetz für den Kläger
negativ ausgeht?
Fragt und grüßt
Wilfried

nämlich, was passiert, wenn dieses Verfahren jetz für den
Kläger
negativ ausgeht?

Dann hat der die Kosten zu tragen. Die Gerichtskosten, die Kosten der Gegenseite, die Kosten für den eigenen Anwalt. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, werden die Gläubiger wohl zunächst auf ihren Forderungen sitzenbleiben.

Soweit deine Frage impliziert, ob hier der Anwalt haftbar gemacht werden könne: Wenn Gerichte immer so entschieden, wie Anwälte es ihren Mandanten gegenüber für wahrscheinlich erklären, bräuchte es keine Gerichte mehr. Aber dummerweise hat die Gegenseite auch einen Anwalt… Und wer weiss, vielleicht hätte der Anwalt ja ganz anders beraten, hätte er vorher die Gegenseite gehört und so ein weit umfassenderes Bild als aus dem Munde und den Unterlagen seines Mandanten gewonnen.

Aber das ist eben nicht Aufgabe des Anwalts, sondern des Gerichts.

IANAL
Schorsch

Danke, Schorsch
so habe ich es auch gesagt. Gut, wenn die Logik bestätigt wird.

Die Frage, über die wir uns noch unterhalten haben, wäre dann höchstens
noch die Grenz des nichtpfändbaren Einkommens. Gibt es da nachlesbare
Höchstsätze oder ist das von vielen Faktoren abhängig?
Danke & Gruß
Wilfried

Die Frage, über die wir uns noch unterhalten haben, wäre dann
höchstens
noch die Grenz des nichtpfändbaren Einkommens. Gibt es da
nachlesbare
Höchstsätze oder ist das von vielen Faktoren abhängig?

Als Grundsatz gilt § 850c ZPO:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

930 Euro/Monat, bei Unterhaltsverpflichtungen entsprechend mehr.

Im Einzelfall kommen Erhöhungen und Änderungen nach § 850f ZPO in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html

Hallo trobi,
danke für die Auskunft.
Gruß
Wilfried

Unbedingt mit Anwalt sprechen und Prozesskosenhilfe beantragen. Der Anwalt sollte wissen dass Du pleite bist. GGf. selbst beim Amtsgericht diesen Antrag stellen.
Gruss brunodererste

Hallo Vicky,
meine Frage entstand aus einer Diskussion heraus. Leider könnte ich
selbst keine Prozesskostenhilfe beantragen, da die Voraussetzungen
nicht vorliegen.
Gruß
Wilfried

Unbedingt mit Anwalt sprechen und Prozesskosenhilfe
beantragen. Der Anwalt sollte wissen dass Du pleite bist. GGf.
selbst beim Amtsgericht diesen Antrag stellen.
Gruss brunodererste

Rückfrage
Hallo,

Leider könnte ich selbst keine Prozesskostenhilfe beantragen, da die
Voraussetzungen nicht vorliegen.

Wieso leider? Hättest Du gern weniger Einkommen? Oder findest Du es betrüblich, dass das nicht jeder bekommt?
Gruß
loderunner