Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteuer

Hallo liebe Experten,

ich habe einen Preis (357 EUR) für die Kosten einer Leistung inklusive 19% Umsatzsteuer - nun möchte ich „zurückrechnen“ zu dem Preis der Leistung ohne Umsatzsteuer.

Wie geht das?

Sorry, wenn das eine banale Frage ist - ich bin wirklich nicht der Mathe-Held…

Vielen Dank!
Sylphe

Hallo Sylphe

Wie ich das versteh sind 357 Euro der Bruttobetrag.

357 Euro = 119%
??? Euro = 100%

Dreisatz: 357 Euro mal 100 durch 119 = 300 Euro

LG
fatty

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich habe einen Preis (357 EUR) für die Kosten einer Leistung
inklusive 19% Umsatzsteuer - nun möchte ich „zurückrechnen“ zu
dem Preis der Leistung ohne Umsatzsteuer.

Wie geht das?

Hallo Sylphe,

dividiere 357,00 durch 1,19 und Du erhältst den Netto- Wert 300,00.

Es ist eine Dreisatz- Rechnung.
119% = 357,00 EUR (100% Warenwert netto + 19% MwSt)
1% = 357,00 : 119 = 3,00 EUR
100% = 100 * 3,00 EUR = 300,00 EUR

Gruß:
Manni

Hallo Sylphe,

während ich p., ist mir ein Schnellerer zuvor gekommen. Dieses p. war vorher noch nicht auf meinem Bildschirm.

Gruß:
Manni

Hallo das Joch,

vielen Dank für die schnelle Hilfe! :smile:

LG
Sylphe

Hallo Manni,

vielen Dank für die schnelle Hilfe und die sehr anschauliche Erklärung! So habe sogar ich die Sache kapiert. :smile:

Liebe Grüße
Sylphe

Hallo Sylphe,

man hat dir ja schon erklärt, wie man das rechnet, ich fürchte nur, das wird dir nicht viel nützen - auf der Rechnung muss die MWSt. extra ausgewiesen werden, sonst darfst du das nicht als Vorsteuer absetzen.

Gruss Reinhard

Hallo Reinhard,

nebenbei muss auch auf der Rechnung (wenn sie über 100 Euro ist) Name/Anschrift vom Empfänger der Rechnung, die Steuernummer vom Aussteller und Lieferungs-/Leistungsdatum erfasst sein, um die Vorsteuer abziehen zu können.

LG
das Joch