hallo, mal nur eine generelle frage…
wenn ein verfahren vor ca. 1,5 jahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, und nun jedoch der damals beklagte wege selben tatbestands in einem anderen fall verurteilt wird, kann man dann eine wiederaufnahme des verfahrens bewirken um doch noch recht und sein geld zu bekommen?
gruss behave
Die Frage ergibt so keinen Sinn, denn eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gibt es nur im Strafverfahren, sein Geld und Recht bekommt man aber nur im Zivilprozess. Beide sind voneinander unabhängig, so dass man seine Ansprüche auch dann geltend machen kann, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.
und da ist das problem, ohne den nachweis das besagte person urkundenfälschung und betrug begannen hat, siht der anwalt in einem zivilprozess keine chance, ist der betrug jedoch nachgewiesen hat er klagegrundlage, oder sehe ich da was falsch?
vileicht kann das mal einer genauer erklären