Hallo an alle,
angenommen HerrA hatte mit FrauB im Jahr 2007 eine Auseinandersetzung.
FrauB hatte HerrnA ziemlich über den Tisch gezogen, an Absprachen konnte FrauB sich nicht mehr erinnern und HerrA hatte weder Zeugen noch etwas Schriftliches. Der ganze Streit hatte Herrn A letzendlich 1500 Euro gekostet plus ca. 400 Euro Gerichtskosten und Gebühren (Herr A hatte damls natürlich widersprochen, konnte aber nichts beweisen und hat sich schliesslich ergeben) …
Herr A fühlte sich damls ungerecht behandelt.
Nun ereignet es sich, dass HerrA im Jahr 2010 wiederum mit FrauB einen Streit hat (unabhängig vom Streit vor 3 Jahren). Es geht wieder um Geld. Diesmal allerdings kann Herr A alles beweisen, hat alles Schriftlich usw.
Der Anwalt von HerrnB malt ihm große Chancen aus.
FrauB - nun unter Druck gesetzt- macht einen großen Fehler und bezieht sich in 3 separaten Schreiben schriftlich auf die Absprachen vom Jahr 2007 (welche sie damals strickt abgestritten hatte - nur daran kann sie sich heute wohl nicht mehr erinnern)
Frau B hat offensichtlich vergessen, dass sie damals die Absprachen abgetritten hatte. (Das ist das Problem mit den Lügen - man muss sich immer daran erinnern können, was man wann zu wem gesagt hat)
Es liegen Schriftstücke von 2007 vor in dem HerrA erklärt, was abgesprochen wurde und der Anwalt von FrauB erklärt diese Absprachen wurden nie getroffen.
Der Anwalt von HerrnB meint nun, man solle den alten Fall von 2007 wieder aufrollen, da man nun Anhaltspunkte hat, dass FrauA damals gelogen hatte. Denn die Absprachen wurden 2007 von HerrnB niedergeschrieben und an den Anwalt von FrauB geschickt, welcher im Namen von FrauB alles abgestritten hat.
Wie bereits erwähnt, hat FrauB aber nun 2010 in ihren 3 separaten Briefen mehrmals auf die Absprachen von damals hingewiesen (detailliert wie z.B. „telefonisch hatten wir besprochen blah blah … dann hatten wir uns getroffen und besprochen … blah blah“) - Eigentlich identisch mit dem was HerrA im Jahre 2007 schriftlich behauptet hatte. (die Schriftstücke wurden damals alle dem Gericht eingereicht, zählten aber damals nicht als Beweise, da nur von HerrnA niedergeschrieben und nicht von Frau B unterschrieben)
Der Anwalt von HerrA meinte nun, er solle zur Polizei gehen und Frau A wegen „Verfahrensbetrug“ anzeigen. Ausserdem regt er an, HerrA solle den alten Fall wieder aufrollen und das zu unrecht eingeklagte Geld sowie einen Teil der damals angefallenen Geführen von FrauB wieder zurück holen.
Meine Frage nun. macht so etwas Sinn? Der Anwalt von HerrnA meint, schon der Gerechtigkeit wegen wollte man etwas tun und ausserdemn können man ja erst jetzt im Jahr 2010, nachdem FrauB die Schreiben verfasst hat (in welchen sie offensichtlich ihre verlogene Taktik von 2007 vergessen hat) reagieren. Vorher hatte man ja leider keine Beweise.
Was íst eigentlich ein „Verfahrensbetrug“ und würde es Sinn machen FrauB deshalb beid er Polizei anzuzeigen? Was passiert dann mit der Anzeige? Verläuft die im Sande wie die meisten Anzeigen?
LG Jasmin