Verfahrensfehler

Halo www-Gemeinde,

angenommen Student Fritz Mustermann erhält einen Zulassungsbescheid für das 31. Semester an der Uni A, ist aber erst im 21. Semester an einer Uni B. Aufgrund des Falschen Semesters wird er stutzig ruft an und der Zulassungsbescheid wird wegen Verfahrensfehlern telefonisch und schriftlich aufgehoben und er wird nicht zum Studium zugelassen an Uni A.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Zulassungsbescheid zurückgenommen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus

Tschüß

Tim

Hi Tim,
die Zulassungsstelle kann den Bescheid nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) zurücknehmen, wenn er fehlerhaft oder rechtswidrig ist.
Das nur grundsätzlich. Im Einzelfall müßte geprüft werden, warum eine Zulassung fürs 31. Semester erfolgte, aber durch Korrektur der Semesteranzahl auf 21 eine Zulassung versagt wird.
Gruß,
Francesco