Halo www-Gemeinde,
angenommen Student Fritz Mustermann erhält einen Zulassungsbescheid für das 31. Semester an der Uni A, ist aber erst im 21. Semester an einer Uni B. Aufgrund des Falschen Semesters wird er stutzig ruft an und der Zulassungsbescheid wird wegen Verfahrensfehlern telefonisch und schriftlich aufgehoben und er wird nicht zum Studium zugelassen an Uni A.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Zulassungsbescheid zurückgenommen werden?
Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus
Tschüß
Tim