Hallo Leute!
Was sagt die „Gebührenzahl“ (z.B. 1,3 oder 2,0) in einer RA-Rechnung aus?
Und wie kann man aus dem Gegenstandswert und dieser „Gebührenzahl“ den einem RA zustehenden Gebührenbetrag berechnen?
In der Hoffnung auf Eure Tips!
Gruß
Hans
Hallo Leute!
Was sagt die „Gebührenzahl“ (z.B. 1,3 oder 2,0) in einer RA-Rechnung aus?
Und wie kann man aus dem Gegenstandswert und dieser „Gebührenzahl“ den einem RA zustehenden Gebührenbetrag berechnen?
In der Hoffnung auf Eure Tips!
Gruß
Hans
1,3 ist die so genannter Rahmengebühr. Der Gebührenbetrag ergibt sich aus der RVG Tabelle (einfach bei google rvg + Tabelle eingeben). Für ein Gerichtsverfahren steht dem Anwalt eine Verfahrens - und eine Terminsgebühr zu. (1,2 und 1,3) Also insgesamt 2,5 Gebühren1
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Danke! owt
Gruß
Hans
Zu den Begrifflichkeiten Rahmengebühr und Regelgebühr:
Bei der Geschäftsgebühr handelt es sich z.B. um eine so genannte „Rahmengebühr“. Der Gebührenrahmen beträgt hier nämlich 0,5 bis 2,5 Gebühren. Die Höhe der anzusetzenden Gebühr wird vom Anwalt nach bestimmten Kriterien wie z.B. Zeitaufwand, Haftungsrisiko, etc. ermittelt.
1,3 ist die so genannte „Regelgebühr“ bei der Geschäftsgebühr - dies obwohl 1,3 nicht die rechnerische Mitte zwischen 0,5 und 2,5 ist.
Setzt der Anwalt bei der Geschäftsgebühr die Regelgebühr an, so muss er diese Gebührenhöhe nicht weiter begründen. Setzt er dagegen eine höhere Gebühr an, muss er diese begründen können.
Die Verfahrensgebühr (1,3) und die Terminsgebühr (1,2) sind hingegen feste Gebühren ohne Spielraum und somit keine Rahmengebühren.
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Danke auch Dir! owt
Gruß
Hans