Verfahrensgebühren

Wie werden die Verfahrensgebühren festgelegt ?
Eine Kostenrechnung eines Verwaltungsgerichts berechnet :

KV 5110 Verfahrensgebühr 1. Instanz 3-facher Satz
aus einem Streitwert von EUR 42,66 = Summe 75,00 EUR !!!

Wer kann mir helfen ?

Walter

Hallo,
vorweg, bin kein Anwalt. aber vieleicht kann ich dir hier trotzdem helfen.

Das Zivielgericht verlangt immer 3 Kostensätze.
1 für die Eröffnung des Verfahrens.
1 für die Verhandlung.
1 für das Urteil.

Das gericht schaut sich den Fall an und lässt ihn zu, hier muss der Kläger den ersten Kostensatz vorausstrecken. dieser richtet sich nach der Höhe des Streitwertes.

Huier hat dann der anwalt des Klägers 1,8 Sätze des Streitwertes verdient. (Also bei dir 1,8 mal 25 Euro + meist 20 Euro Versandkosten etc.)

Lässt sich der Beklagte von eine anwalt beraten muss er seinem anwalt 0,3 Sätze Beratungsgebühr zahlen.

Sobald der Anwalt des Beklagten selbst aggiert also hier Anfechtet oder miteilt das es angenommen wird muss er ihm auch die 1,2 Sätze zahlen.

Also immer wenn das Gericht arbeitet wird ein Kostensatz fällig. Du bekommst die Klageschrieft und schon 25 Euro ind weg. Es kommt zur Verhandlung und 25 Euro sind weg. Es wird ein Urteil geschirben udn 25 euro sind weg.

Meist kommt es zu einer Verhandlung weil der Kläger ein gerichtlichen Mahnbescheit erwirken wollte und der Beklagte Wiederspruch eingelegt hat.

Wenn der Beklagte die Klage bekommt und weis das seine Chancen = 0 sind kann er selbst den Wiederspruch zurücknehmen udn zahlt dann nur 1 staz an das Gericht.
Dies kann er auch vor dem Landesgericht ohne Anwalt machen!

Er muss sich da ausrechnen was günstiger ist, die Frist verstreichen zu lassen doer den Wiederspruch zurücknehmen.

Die bisher angefallen Kosten muss der Beklagte tragen !

Grüsse Zoomi

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Die Gebührenhöhe folgt aus dem Gerichtskostengesetz (GKG) mit seinen Anhängen. Dabei ist zu beachten, dass das neue GKG nur für alle Fälle gilt, die ab dem 1.7.2004 anhängig wurden. Der Text ist zu finden unter der Adresse http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gkg/inhalt.html . Für alte Fälle muss man auf die frühere GKG-Rechtslage zurückgreifen.