Hallo,
wenn ein Beklagter in einem Zivilverfahren verurteilt wird, ein paar Tausend EU zu bezahlen, aber Berufung einlegt, was zahlt dann wer?
Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren ans Gericht und an seinen RA, nehme ich an, der Verlierer.
Wer den Vorschuss für den anderen RA?
Die Gerichts- und RA- Kosten des abgeschlossenen Verfahrens, die dem Verlierer auferlegt sind: Muss er die sofort zahlen, oder bleiben die ausgesetzt?
Und der Betrag, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde? Zahlen oder ausgesetzt?
Gruß
Peter
Hallo,
wenn ein Beklagter in einem Zivilverfahren verurteilt wird,
ein paar Tausend EU zu bezahlen, aber Berufung einlegt, was
zahlt dann wer?
Erst einmal ein jeder seinen Kram - aber
Wenn man selbst der ist der obsiegte tut man gut daran eine Sicherheitszwangsvollstreckung auf das Urteil durchzuführen.
Man muss dann meist selbst in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Johannes
Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren ans Gericht und an
seinen RA, nehme ich an, der Verlierer.
Wer den Vorschuss für den anderen RA?
Die Gerichts- und RA- Kosten des abgeschlossenen Verfahrens,
die dem Verlierer auferlegt sind: Muss er die sofort zahlen,
oder bleiben die ausgesetzt?
Und der Betrag, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde? Zahlen
oder ausgesetzt?
Gruß
Peter