Verfahrenskostenhife

Guten Tag,
wenn mir Verfahrenskostenhife vom Gericht bewilligt würde und ich im Folgejahr wieder zu Geld käme, muss ich selbst das dem Gericht melden, also quasi selbst anzeigen?
Danke
M

Das Gericht prüft zwischendurch, ob sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Spätestens dann müsste es angegeben werden. Je nach Höhe ändert es eventuell nichts an der bewilligten Verfahrenskostenhilfe, aber es kann natürlich sein, dass diese aufgehoben wird und die Kosten dann aus eigenen Mitteln zu zahlen sind.

Danke - aber das beantwortet die Frage nicht.

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Danke - aber das beantwortet die Frage nicht.

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine seitens des Antragstellers bzw. demjenigen, der VKH bewilligt bekommen hat, besteht keine Offenbarungspflicht.

Aber wie gesagt, spätestens im Überprüfungsverfahren durch das Gericht, müsste er es ja mitteilen