Verfahrenskostenhilfe

hallo,
wie lange dauert im Regefall die Prüfung des Gerichts, ob der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe genehmigt oder abgelehnt wird? Welche Möglichkeiten bestehen für den Antragsteller gegen das Gericht wegen „Untätigkeit“ vorzugehen?
Danke
I.

ich kann hier leider nicht weiter helfen ! hab selbst nur negative Erfahrungen mit langwierigen und langjährigen Prozessen machen müssen !

mfg.

Hallo,
bis 3 Wochen
in der Regel nicht man sagt es waren Leute Krank im Urlaub und schon haste nichts.

Guten Morgen,

in aller Regel stellt ein Anwalt für seinen Mandanten diesen Antrag auf Verfahrens-/Prozesskostenhilfe. Ihren Worten entnehme ich, dass sie ihn gestellt haben und Ihnen die Entscheidung, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird zu lange dauert. Bedenken Sie bitte: die Gerichte sind hoffnungslos überlastet. Leider klagt jeder Hans und Franz gegen und wegen jedem Popelkram, weil ihm suggeriert wird (durchs Fernsehen), dass man ja wegen jedem Sch… Gerichte bemühen kann. Da kann die Bearbeitung eines PKH-Antrags schon mal etwas dauern. Und - überall waren Ferien, auch Justizangestellte machen Urlaub. Rufen Sie doch einfach mal an und fragen Sie, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist.

Glauben Sie mir eins: Gegen das Gericht wegen Untätigkeit vorzugehen macht den Vorgang nicht schneller.

Alles Gute!

Micha

Hallo Michaela,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin normalerweise das genaue Gegenteil eines Meckerkopps. Aber ich warte jetzt seit 1 Jahr auf die Entscheidung des Gerichts. Mir ist schon klar, dass das Gericht nicht gerade auf meinen Fall wartet. Aber 1 Jahr! Ich bin absolut unerfahren in solchen Dingen und kann einfach nicht abschätzen, ob diese lange Wartezeit wirklich normal ist oder nicht. Es ist einfach meine Unwissenheit und das Ohnmachtsgefühl, das mich verrückt macht.Und die Tatsache, dass ich langsam, aber sicher in die Privatinsolvenz abrutsche, wenn ich nicht endlich in mein Haus zurück komme.
Gruß
Iris

Hallo,

normalerweise sollte in einem PKH-Antrag doch schneller entschieden werden. Ich würde mal beim Gericht vorbeifahren mit dem Aktenzeichen im Gepäck und mich erkundigen, was da los ist. Leider ist es so, dass Gerichte hoffnungslos überladen sind mit allen möglichen Verfahren, Anträgen… vielleicht ist Ihr Anliegen schlichtweg untergegangen. Was natürlich nichts an der Dringlichkeit Ihrer Sache ändert.

Alles Gute!

Micha

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Die Frage wurde von meinem PC falsch einsortiert und dadurch lange Zeit von mir übersehen.

Hier dem Gericht wegen „Untätigkeit“ auf die Füße zu treten, halte ich nicht für sehr diplomatisch. Möglich wäre es vermutlich, aber in der Hauptsache evtl. nicht sehr positiv.

Gruß

Neben der Entschuldigung für die verspätete Antwort aus persönlichen Gründen - hier benötigen sie einen Juristen, keinen Psychologen…