Hallo,
nach der Trennung von meinem Freund, die leider sehr ausartete,habe am 04.04.2012 einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, diesen Antrag jedoch zurückgezogen, als ich in einem Schreiben darauf hingewiesen wurde, dass ein Prozess wenig erfolgreich scheine. Aufgrund dieser Prognose zog ich am 12.04.2012 meinen Antrag zurück.
Heute, am 26.04.2012, bekomme ich nun Post, dass ich für das Verfahren 2500 Euro zahlen solle, da ich keine PKH/VKH beantragt habe.
Als ich meinen Antrag zurückzog, fragte ich die Mitarbeiterin, ob von meiner Seite aus noch irgendetwas anstünde. Sie verneinte.
Nun meine Frage: Wie hoch stehen die Chancen, dass ich nachträglich VKH beantragen kann? Das Verfahren ist mit dem Rückzug des Antrages ja abgeschlossen und sofern ich weiß ist somit auch keine Beantragung von VKH mehr möglich. Ist dies so richtig?
Ich lebe zur Zeit von ALG II und bin noch bis Ende Mai in Elternzeit und daher umso besorgter, wie ich diese Summe tragen soll…
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Liebe Grüße