Verfahrenskostenhilfe nachträglich beantragen

Hallo,

nach der Trennung von meinem Freund, die leider sehr ausartete,habe am 04.04.2012 einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, diesen Antrag jedoch zurückgezogen, als ich in einem Schreiben darauf hingewiesen wurde, dass ein Prozess wenig erfolgreich scheine. Aufgrund dieser Prognose zog ich am 12.04.2012 meinen Antrag zurück.
Heute, am 26.04.2012, bekomme ich nun Post, dass ich für das Verfahren 2500 Euro zahlen solle, da ich keine PKH/VKH beantragt habe.
Als ich meinen Antrag zurückzog, fragte ich die Mitarbeiterin, ob von meiner Seite aus noch irgendetwas anstünde. Sie verneinte.
Nun meine Frage: Wie hoch stehen die Chancen, dass ich nachträglich VKH beantragen kann? Das Verfahren ist mit dem Rückzug des Antrages ja abgeschlossen und sofern ich weiß ist somit auch keine Beantragung von VKH mehr möglich. Ist dies so richtig?
Ich lebe zur Zeit von ALG II und bin noch bis Ende Mai in Elternzeit und daher umso besorgter, wie ich diese Summe tragen soll…
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Liebe Grüße

Tut mir leid, da habe ich keine Ahnung. Viel Glück.

Hallo,
da kann ich dir leider überhaupt nicht weiterhelfen, allerdings kann ich dir nur raten, falls du keine VKH bekommst, dich einfach mal an die Caritas oder ähnliche Einrichtungen zu wenden, die helfen auch finanziell in Notlagen weiter und du da alleinerziehend bist und kein Einkommen hast, könnt ich mir vorstellen, dass du ne Chance hast etwas zu bekommen, außerdem bieten die auch, soweit ich weiß, Rechtsberatungen an. Einfach mal fragen, falls hier nicht der zündende Hinweis kommt. Alles Gute, Happihappi

Hallo

Das ist leider kein Rechtsgebiet, in dem ich mich allzu gut auskennen würde. Soweit ich weiss, werden ein Antrag auf einstweilige Anordnung und ein Klageverfahren getrennt berechnet - und ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass sich diese Gerichtskosten ermäßigen, falls der Antrag bzw. die Klage rechtzeitig zurückgenommen wird. Aber wie gesagt - das ist leider nicht ganz mein Wissensgebiet.

Du kannst deine Frage aber ggf. auch mal hier einstellen (Rubrik leser helfen Lesern): http://hartz.info/index.php Vor allem der Administrator dort ist auch in diesen Dingen sehr „fit“ und kann dir vermutlich wesentlich mehr dazu sagen.

Ansonsten könntest du höchstens versuchen , beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen und dich bei einem Fachanwalt (für max. 10 Euro Eigenbeitrag) beraten lassen, ob diese Berechnung überhaupt korrekt ist bzw. was sich evtl. noch machen lässt. -

Für die Zukunft noch ein paar Infos … das bezieht sich zwar alles auf Verfahren beim Sozialgericht, aber die grundsätzlichen „Formalitäten“, die man beachten sollte, sind dieselben:
http://hartz.info/index.php?topic=18.0

und Beispiele für Anträge/ Klagen: http://hartz.info/index.php?board=9.0

Ich lebe zur Zeit von ALG II und bin noch bis Ende Mai in Elternzeit und daher umso besorgter, wie ich diese Summe tragen soll…

Wo nix ist, ist auch nix zu holen… :wink: Da würde ich mir erstmal keinen allzu großen Kopf machen. Regelsatz und Unterkunftskosten sind unpfändbar - also Ihr werdet nicht auf der Straße landen oder verhungern… und alles Andere lässt sich regeln und ggf. in Raten abzahlen :wink:

LG

Hallo Kakinka,
kann ich leider nicht beantworten.
Ich würde auch eine Rechtsanwalt-Hotline anrufen
um nichts falsch zu machen.

Gruß
Wuddel

Das ist nicht möglich.Du musst dies vorher machen.Außerdem niemals! so etwas zurück ziehen.LG