Hallo, eine geschiedene Ehepaar bekommt wenig Rente , in fall einer Vermögensangelegenheiten oder einer Protzes vor Gericht bekommt sie oder er Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe ? welche sind die Voraussetzungen ?
zweite frage :
Kann man bei Gericht eine Beratung bekommen - bitte keine Antwort mit: Frage ein Anwalt.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hängt zuerst einmal davon ob, ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und dass er nicht mutwillig ist.
Ob dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt wird, hängt von einigen Faktoren ab.
Es kann auch ein Antrag oder eine Klage eingereicht werden, die nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugestellt werden soll. Also wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt, dann soll auch die Klage nicht zugestellt werden.
Die Rechtsstellen bzw. die Rechtspfleger prüfen diese allerdings nicht vorab.
Es müsste wohl vorab eben der Antrag oder eben die Klage eingereicht werden, erst dann kann der zuständige Richter entscheiden.
Hallo,
bei Scheidungsverfahren ist die Prozesskostenhilfe generell zu bewilligen, wenn der Antragsteller aufgrund seiner nachgewiesenen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, diese selber zu bezahlen.
Allerdings kann die Prozesskostenhilfe auch auf „Raten“ bewilligt werden, d.h., der Antragsteller muß an die Justizkasse die Prozesskostenhilfe in mtl. Raten abzahlen.
Sollte die Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt werden, muss davon ausgegangen werden, dass im 2-Jahres-Rhytmus die wirtschaftlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen und bei Verbesserung dann die Prozesskostenhilfe zurückbezahlt werden muss.
si