Verfahrenslänge - Familienrecht

Hallo zusammen,

gibt es rechtliche Vorgaben, wie lange ein Verfahren dauern darf?!

Zum Beispiel im Familienrecht.
Beispiel:
Ein Vater geht im März 2010 vor Gericht mit dem Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht. Der ebenfalls gestellte Antrag im einstweiligen Anordnungsverfahren im selben Kontext wurde erwartungsgemäß schnell abgelehnt.
Im November 2010 wurde ein Familiengutachten erstellt, dass aufgrund gravierender Mängel im April 2011 verworfen wird. Ein auf Mitte April angesetzter Gerichtstermin wird deshalb abgesagt.
Nun soll ein neues Gutachten erstellt werden.
Das Kind wird im Sommer in die Schule kommen.
Mit dem Schulanfang würde eine gerichtliche Entscheidung sehr wahrscheinlich obsolet.

Gibt es in solchen Verfahren Entscheidungsfristen oder kann die Entscheidung immer weiter nach hinten verschoben werden.
Immerhin werden beim Kind durch die lange Zeit Fakten durch eine Kontinuität des Aufenthaltsortes geschaffen…

Gruß
Bori

Hallo zusammen,

gibt es rechtliche Vorgaben, wie lange ein Verfahren dauern
darf?!

Zum Beispiel im Familienrecht.
Beispiel:
Ein Vater geht im März 2010 vor Gericht mit dem Antrag auf das
Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht. Der ebenfalls
gestellte Antrag im einstweiligen Anordnungsverfahren im
selben Kontext wurde erwartungsgemäß schnell abgelehnt.
Im November 2010 wurde ein Familiengutachten erstellt, dass
aufgrund gravierender Mängel im April 2011 verworfen wird. Ein
auf Mitte April angesetzter Gerichtstermin wird deshalb
abgesagt.
Nun soll ein neues Gutachten erstellt werden.
Das Kind wird im Sommer in die Schule kommen.
Mit dem Schulanfang würde eine gerichtliche Entscheidung sehr
wahrscheinlich obsolet.

Gibt es in solchen Verfahren Entscheidungsfristen oder kann
die Entscheidung immer weiter nach hinten verschoben werden.

Da das Gutachten im April verworfen wurde, muss ein neues Gutachten angefertigt werden, ohne dessen vermutlich kein Urteil ergehen kann.
Es dürfte fast unmöglich sein, einem „Gutachter“ durch das Gericht eine Mindestzeit aufzuerlegen. Besonders im Familienrecht sollte ja das Gutachten im Interesse des Kindes nicht unter Zeitdruck erfolgen.

Immerhin werden beim Kind durch die lange Zeit Fakten durch
eine Kontinuität des Aufenthaltsortes geschaffen…

Das ist im Einzelfall bedauerlich, aber nicht zu umgehen.

Schönen Tag noch.