Verfahrensweg zum Eintreiben von Schulden

Hallo,
von einem Mieter, dem ich wegen ausstehender Mietrückstände kündigen musste, hat inzwischen zwar seine Mietrückstände beglichen, die Nachzahlung von Nebenkosten aus dem Mietverhältnis in Höhe von rd. 150 Euro steht aber noch aus. Trotz mehrmaliger Aufforderung reagiert er nicht. Ich möchte nicht gleich zum Anwalt laufen, weil das die Sache unnötig verteuert und meistens auch in die Länge zieht. Kann ich als Privatmann unmittelbar bei Gericht einen vollstreckbaren Titel erlangen und ihm auf diese Weise die Konsequenzen seines Verhaltens deutlich machen? Wie ist der Verfahrensweg?
Oder sollte ich doch besser einen Rechtsanwalt einschalten?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Gruß Raimund

Tach Schön,

nein, du brauchst deswegen nicht gleich zum Anwalt. Gehst du davon aus, dass dein ex-Mieter sich in einem Verfahren beteiligen würde bzw. sich wehren wollte?

Wenn nicht solltest du einen Mahnbescheid beim Amtsgericht einreichen. Ein solches Musterformular kannst du in jedem Schreibwarenladen käuflich erwerben. Auf der Rückseite stehen Hinweise zum ausfüllen…also eigentlich ganz easy. Es fallen nur Gerichtskosten an, die sich aber im Rahmen halten.
http://www.der-mahnbescheid.de/

Wenn du davon ausgehst, dass der Mieter widerspricht, solltest du dir einen Anwalt nehmen und Klage einreichen.

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