Verfall auch wenn kein Ausstell-Datum vermerkt ist?

Ich habe da mal eine Frage:

Wenn einem nach längerer Zeit ein Gutschein in die Hände fällt, der schon recht alt ist, diesen versucht, einzulösen, dann allerdings im Geschäft mitgeteilt bekommt, dass der Gutschein zu alt sei (z.B. aus 2003) und man ihn nicht mehr eingelöst bekommt, kann man dann etwas dagegen tun, wenn auf dem Gutschein kein Ausstellungsdatum vermerkt ist?

Was passiert, wenn ein Gutschein gekauft, verschenkt, weiterverschenkt, weiterverschenkt… usw., wird??? Es weiß doch ohne Ausstellungsdatum keiner, von wann dieser Gutschein letztendlich ist, außer die Verkäuferin, die die Möglichkeit hat, das in ihrer Buchführung nachzublättern? Somit weiß auch keiner, wann die drei Jahre um sind, die der Gutschein ja auf alle Fälle seine Gültigkeit behalten hätte.

Soweit ich weis, dürfen Gutscheine nicht verfallen. Da gibt es auf jeden fall ein Gesetz dafür. Ich hatte auch schon den Fall:

Mein Gutschein war 7 Monate „abgelaufen“, rechtlich gesehen gilt das aber nicht. Ich hab dann im Geschäft nachgefragt und freundlich drauf hingeiwesen, dass die doch eigentlich gar nicht verfallen können laut dem neuen Gesetz. Konnte ihn dann auch noch einlösen, allerdings sofort. Ich drück dir die Daumen dass du ihn noch einlösen kannst!

LG :smile: