Hallo!
Ist es richtig, dass der Verfall von ALG nach 4 Jahren eintritt? Kann es auch passieren, dass er früher verfällt (2 Jahre)?
Beispiel:
Ausbildung und danach Schule. Arbeitslos zwischen den Tätigkeiten: 6 Wochen. Es wurden keine Leistungen beantragt, nur Arbeitslos gemeldet.
Nach der Schule folgt das Studium (3 Monate AL). Es steht einem, da man in der 6-wöchigen Zwischenzeit (Ausbildung --> Schule) keine Leistungen bezogen hat, auch kein ALG mehr zu - er verfällt dadurch nach 2 Jahren, statt nach 4 Jahren.
Mich interessiert, wo das genau steht und festgelegt ist, da ich die Logik dahinter nicht nachvollziehen kann…
Danke!