Verfall auf Anspruch von ALG

Hallo!

Ist es richtig, dass der Verfall von ALG nach 4 Jahren eintritt? Kann es auch passieren, dass er früher verfällt (2 Jahre)?

Beispiel:
Ausbildung und danach Schule. Arbeitslos zwischen den Tätigkeiten: 6 Wochen. Es wurden keine Leistungen beantragt, nur Arbeitslos gemeldet.

Nach der Schule folgt das Studium (3 Monate AL). Es steht einem, da man in der 6-wöchigen Zwischenzeit (Ausbildung --> Schule) keine Leistungen bezogen hat, auch kein ALG mehr zu - er verfällt dadurch nach 2 Jahren, statt nach 4 Jahren.

Mich interessiert, wo das genau steht und festgelegt ist, da ich die Logik dahinter nicht nachvollziehen kann…
Danke!

Die Antwort steht überraschenderweise im SGB III!

Die Berechnung des ALG I fußt auf dem Einkommen der letzten beiden Jahre. Dies kann sich verlängern, etwa, wenn man Mama gespielt hat in letzter Zeit. Zunächst um vier Jahre. Bei mehr Kindern je nach dem.

Die Details können kompliziert sein, also frage man erstmal bei der Agentur für Arbeit nach, und im Streitfall bei einem Anwalt und bei der Widerspruchsstelle und dann beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd