Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, wie es sich mit dem Verfall des
Urlaubsanspruch zum Jahresende verhält, wenn kein
Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wurde.
Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Nach der EDV
Urlaubsabrechnung vom Arbeitgeber, werden die Urlaubstage alle
ins neue Jahr gutgeschrieben. Sogar der Urlaub von vorletztem
Jahr steht als Guthaben in der Abrechnung (verfallen also in
der EDV Abrechnung nicht), da ich keinen Urlaub genommen
hatte.
Da ich noch etliche Tage Alt-Urlaub habe, würde ich gerne
wissen, ob es gesetzliche Bestimmungen zu so einem Fall gibt.
Gruß
Hallo,
Ob mit oder ohne Arbeitsvertrag, spielt nicht so die große Rolle. Wer arbeitet hat auch den Anspruch auf Urlaub. Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz. Urlaub muß, muß im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. Es gibt auch Ausnahmen, die zulassen, dass Urlaub in das nächste Jahr mitgenommen werden kann. Die gesetzliche Verfallsfrist ist der 31. März. Natürlich kann jeder Arbeitgeber auch danach weiterhin, sogenannten Alturlaub, geben. Das ist dann eine freiwillige Sache des Arbeitgebers. Damit es keine Probleme mal gibt, sollte man sich das schriftlich geben lassen, bis wann der Alturlaub dann genommen sein muß. Übrigens für ein auszahlen, gibt es nur ganz wenige Möglichkeiten.