Verfall des Urlaubs, wenn kein Arbeitsvertrag

Guten Tag,

Ich würde gerne wissen, wie es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruch zum Jahresende verhält, wenn kein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wurde.
Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Nach der EDV Urlaubsabrechnung vom Arbeitgeber, werden die Urlaubstage alle ins neue Jahr gutgeschrieben. Sogar der Urlaub von vorletztem Jahr steht als Guthaben in der Abrechnung (verfallen also in der EDV Abrechnung nicht), da ich keinen Urlaub genommen hatte.
Da ich noch etliche Tage Alt-Urlaub habe, würde ich gerne wissen, ob es gesetzliche Bestimmungen zu so einem Fall gibt.

Gruß

Guten Tag,

Ich würde gerne wissen, wie es sich mit dem Verfall des
Urlaubsanspruch zum Jahresende verhält, wenn kein
Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wurde.
Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Nach der EDV
Urlaubsabrechnung vom Arbeitgeber, werden die Urlaubstage alle
ins neue Jahr gutgeschrieben. Sogar der Urlaub von vorletztem
Jahr steht als Guthaben in der Abrechnung (verfallen also in
der EDV Abrechnung nicht), da ich keinen Urlaub genommen
hatte.
Da ich noch etliche Tage Alt-Urlaub habe, würde ich gerne
wissen, ob es gesetzliche Bestimmungen zu so einem Fall gibt.

Gruß

Hallo,

Ob mit oder ohne Arbeitsvertrag, spielt nicht so die große Rolle. Wer arbeitet hat auch den Anspruch auf Urlaub. Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz. Urlaub muß, muß im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. Es gibt auch Ausnahmen, die zulassen, dass Urlaub in das nächste Jahr mitgenommen werden kann. Die gesetzliche Verfallsfrist ist der 31. März. Natürlich kann jeder Arbeitgeber auch danach weiterhin, sogenannten Alturlaub, geben. Das ist dann eine freiwillige Sache des Arbeitgebers. Damit es keine Probleme mal gibt, sollte man sich das schriftlich geben lassen, bis wann der Alturlaub dann genommen sein muß. Übrigens für ein auszahlen, gibt es nur ganz wenige Möglichkeiten.

Hallo,

ich kann keine rechtlich fundierte Auskunft treffen, aber ich glaube dass ohne Arbeitsvertrag kein Anspruch auf irgendwas besteht…! Wer geht denn ohne Vertrag arbeiten?

Hallo,

wenn aus betrieblichen Gründen Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr genommen werden kann ist es möglich, diesen bis zum 31.03. des Folgejahres zu nehmen. Danach verfällt er - normalerweise. Es sei denn, Sie konnten den Urlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen, da gilt dann wohl, dass der Urlaub bis zu 15 Monate später genommen werden kann. So ist es lt. Bundesurlaubsgesetz.

Viele Grüße