Verfall des Urlaubs, wenn kein Arbeitsvertrag

Guten Tag,

Würde gerne wissen, wie es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruch zum Jahresende verhält, wenn kein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wurde.
Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Nach der EDV Urlaubsabrechnung vom Arbeitgeber, werden die Urlaubstage alle ins neue Jahr gutgeschrieben. Sogar der Urlaub von vorletztem Jahr steht als Guthaben in der Abrechnung (verfallen also in der EDV Abrechnung nicht), da keinen Urlaub genommen wurde.
Da noch etliche Tage Alt-Urlaub bestehen, würde man gerne wissen, ob es gesetzliche Bestimmungen zu so einem Fall gibt.

Gruß

Hallo,

der „Verfall“ von Urlaubstagen ist in § 7 Abs. 3 BUrlG geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Dieser gilt auch dann, wenn kein Arbeitsvertrag existiert.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

es wurde doch ein Arbeitsvertrag geschlossen, entweder Mündlich oder durch Konkludentes handeln.