Verfall von Animod Gutscheinen?

Hallo zusammen.

Ich habe im letzten November 2 Gutscheine für das Leonardo Hotel in Budapest bei Animod gekauft für je 129,- €. Laut Gutschein können diese 1 Jahr lang eingelöst werden. Ich hatte schon mal welche gekauft, die waren allerdings 3 Jahre gültig gewesen, aber da ich mit meinem Freund im Jahr häufiger in Budapest bin, hatte ich mit der eingeschränkten Laufzeit zunächst kein Problem.

Jetzt habe ich in diesem vergangenen Jahr mehrfach beim Hotel für verschiedene Termine angefragt. Sobald der Gutschein erwähnt wurde, war auf einmal kein Zimmer mehr frei. Nun verfallen die Gutscheine in ein paar Wochen und ich hatte mehrfach mit Animod und dem Hotel Kontakt. Animod behauptet sie haben damit nichts mehr zu tun. Es sei allein die Sache des Hotels, was mit den Gutscheinen nun passiert. Das Hotel würde jedoch nicht mal ein Reisedatum nur um einen Tag nach dem Ablaufdatum akzeptieren. Die haben uns dann auch gleich darüber aufgeklärt, dass es nur ganz wenige Zimmer im Monat für diese Gutscheine gebe und wenn die weg sind, dann würde man kein Zimmer mehr bekommen, selbst wenn das Hotel leer stehen würde. Animod verkauft aber lustig immer mehr von diesen Gutscheinen.

Jetzt habe ich durch Recherchen rausgefunden, dass nach deutschem Recht die Gutscheine mindestens 3 Jahre gelten sollten. Animod sagt dazu nur, dass die Regelung nicht zutreffen würde, weil es ein ausländisches Hotel sei. Nach meinem Geschäftverständnis habe ich aber doch den Vertrag mit Animod geschlossen, die haben ja auch mein Geld bekommen. Die behaupten aber sie seien nur Vermittler gewesen. Ist das so rechtens? Das erscheint mir alles eine echte Abzocke des Hotels zu sein. Die sagen so lange, dass keine Zimmer mehr frei sind bis die Gutscheine verfallen und sie das Geld so einstecken können. Und Animod weist alle Verantwortung von sich …

Kann ich mich denn gar nicht wehren? Weiß jemand vielleicht doch noch eine Möglichkeit?

Meine Meinung ist, dass Animod dir gegenüber dafür verantwortlich ist, dass du deinen Gutschein auch vernünftig nutzen kannst. Problem sehe ich nur dass du einen einwandfreien Beweis verschaffen musst, dass das Hotel schlechten Willens ist. Z.B. schriftliche Anfrage über eine vernünftige Zeitspanne. Wenn die Antwort dennoch negativ ist, ist dies der Beweis. Dann Animod verklagen auf Schadenersatz.

Hallo Hyp,

wie Du das schon alles richtig schilderst, ist das eine bekannte Abzocke. Halte Dich an Animod und fordere ganz definitiv Dein Geld zurück, genau mit der Begründung die Du hier geliefert hast (Unmöglichkeit der Einlösung). Ggf. kannst Du auch versuchen, den Gutschein in einen mit längerer Laufzeit umzutauschen. Ist aber keine wirklich gute Lösung, weil das Problem nur vertragt wird. Also RA-Schreiben an Animod, ggf. Klage auf Vertragsauflösung wg Unmöglichkeit.

Ciao Ricco

Guten Tag,

dazu fällt mir nur ein;

  1. vergiss die Gutscheine denn Du wirst nichts
    erreichen ausser Kosten produzieren und dich weiter
    ärgern.
    Das Hotel will anscheinend Deinen Besuch nicht.
  2. Such Dir in Zukunkt vor Ort eine Bleibe.
    Vergiss einfach das Gutscheinsystem, wer profitiert
    von diesem System ??
    Nur der der das Papier verkauft !!
    mfg Heumond

Hallo Hyp,
zur Gültigkeits-Dauer bzw. dem Verfall von ungarischen Hotelgutscheinen kann ich selbst Dir überhaupt nichts sagen.
Entweder verzichtest Du auf die Einlösung Deiner Hotelgutscheine für dieses ungarische Hotel oder Du suchst einen Rechtsanwalt für internationales Recht oder ungarisches Recht, beauftragst ihn in Deinem Sinne und riskierst eben eine mittlere bis größere Geldsumme.
Herzliche Grüße und viel Glück!
Bernhard

Ich kann leider nicht helfen.

Hallo Hyp,

AGB von Animod: Sind nur Vermittler. Vertragspartner ist Hotel.
Wenn Du es nochmal im Guten probieren möchtest, dann geh doch anders herein. Schreib dem Hotel, dass Du den Gutschein hast und welche Termine sie Dir anbieten können. Dann müssen sie, ansonsten erfüllen sie den Vertrag nicht.
Auf einer Anwaltsseite habe ich einen ähnlichen Fall gelesen. Der Anwalt meinte, 1 Jahr ist zu kurz und unwirksam. Nannte aber leider keinen Paragraphen aus Europarecht. Ansonsten riet er zu einer Schadensersatzforderung in Höhe des Gutscheins.

Gruß
maeusl1976