Verfall von Gleitzeit ?

Hallo,

ich wollte mal die Frage in den Raum stellen, ob es generell möglich sei, dass eine bestimmte Zeit, die auf einem sogenannten ‚Gleitzeitkonto‘ liegt, bei Jahreswechsel verfällt bzw. wegfällt ?
Kann dies dann in dem Fall über eine Betriebsvereinbarung gehändelt werden, oder muss dies dann sogar in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Gibt es dort gesetzliche Bestimmung, dass so etwas ‚rechtens‘ sein kann, immerhin besagt ja Gleitzeit nichts anderes als aufgesparte Arbeitszeit!
Oder gibt es gar festgelegte Bestimmungen, die es vorschreiben bis wann, wieviel Gleitzeit aufgebaut bzw. abgebaut werden darf oder soll ?

Kenne mich dort leider überhaupt nicht aus. Würde mich aber freuen, wenn mir dort jemand mal etwas Wissen reichen könnte.

Vielen Dank,
Biasto

Hallo,
ich kann dazu nur einen konkreten Fall aus der Praxis schildern:

Wir haben zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung, die genau regelt, wie Überstunden behandelt werden - man darf z.B. maximal 20 Stunden in den nächsten Monat übertragen, mehr nur mit Zustimmung des Vorgesetzten (überdurchschnittlich anfallende Überstunden müssen also gut dienstlich begründet werden). Es soll nicht passieren, dass jemand Überstunden macht ohne Ende, die aber eigentlich gar nicht nötig wären (bei uns ist der „Arbeitsanfall“ im Normalfall „gleichmäßig“, dh. es gibt keine Zeiten mit viel Arbeitsanfall und dann wieder weniger) - dh. ohne Begründung und Genehmigung des Chefs verfallen solche Stunden (über den erwähnten 20)!

Beatrix

Danke…

angenommen es besteht eine Betriebsvereinbarung, in der steht, das Mehrstunden aufs Jahr betrachten werden, das heisst eine Aufsummierung der Überstunden / Monat über mehrere Monate zulässig ist! Und diese dann durch Freizeit im Laufe des Jahres auch wieder abgegolten werden können, sofern es die betrieblichen Bedingungen es erlauben.

Wenn die gesammelten Stunden jedoch nicht genommen werden, sei eine Übertragung aber nur statthaft, wenn es dringende betriebliche oder in der Person des Mitarbeiters liegende Gründe dies rechtfertigen.

Welche Gründe könnten dies dann rechtfertigen ? Bei betriebsbedingten Gründen könnte ich mir ja vorstellen, das bei einer schon feststehenden Unterbeschäftigung im neuen Jahr diese Stunden abgegolten werden, um den Arbeiter nicht ubeschäftigt auf der Arbeit zu lassen, aber welche Gründe könnten durch den Mitarbeiter entstehen…

Wenn ein Mitarbeiter durch entsprechende Projektarbeit im gesamten Jahr nicht die Möglichkeit hatte seine Stunden wahrzunehmen, und darüber hinaus nicht mal die Möglichkeit hatte alle Urlaubstage wahrzunehmen, muss er dann hinnehmen, dass seine Freizeitstunden wegfallen, obwohl er aus betrieblichen Gründen dies nicht konnte ?

Welche Lösungen könnte es hier denn geben ?
Wäre um jede brauchbare Antwort dankbar,
Grüße Biasto

Ja!
Hi!

Generell IST das möglich, allerdings muss man den Wortlaut der BV im Detail kennen, um das beurteilen zu können.

LG
Guido

In der BV steht:

'Fallen im Rahmen der vereinbarten Jahresarbeitszeiten in manchem Monaten Mehrstunden gegenüber dem rechnerischen Soll an, so können sie im Laufe des Jahres ausgeglichen werden, soweit die betriebliche Erfordernisse dies Erlaubern. Im Konfliktfall entscheidet der Personalverantwortliche mit Begründung.

Können Mehrstunden im Laufe des Jahres durch Freizeit nicht ausgeglichen werden, so ist eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Mitarbeiters liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss ein Ausgleich durch Freizeit bis 30.06. des Kalenderjahres erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann eine Vereinbarung zum Ausgleich zwischen dem Mitarbeiter und dem Personalverantwortlichem getroffen werden’.

Wie sehen also hier die Möglichkeiten aus ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn die gesammelten Stunden jedoch nicht genommen werden, sei
eine Übertragung aber nur statthaft, wenn es dringende
betriebliche oder in der Person des Mitarbeiters liegende
Gründe dies rechtfertigen.

Also ist ja so ähnlich wie bei uns.

Welche Gründe könnten dies dann rechtfertigen ? Bei
betriebsbedingten Gründen könnte ich mir ja vorstellen, das
bei einer schon feststehenden Unterbeschäftigung im neuen Jahr
diese Stunden abgegolten werden, um den Arbeiter nicht
ubeschäftigt auf der Arbeit zu lassen, aber welche Gründe
könnten durch den Mitarbeiter entstehen…
Wenn ein Mitarbeiter durch entsprechende Projektarbeit im
gesamten Jahr nicht die Möglichkeit hatte seine Stunden
wahrzunehmen, und darüber hinaus nicht mal die Möglichkeit
hatte alle Urlaubstage wahrzunehmen, muss er dann hinnehmen,
dass seine Freizeitstunden wegfallen, obwohl er aus
betrieblichen Gründen dies nicht konnte ?

Die umfangreiche Projektarbeit könnte ein betriebsbedingter Grund sein. Das können aber nicht wir hier entscheiden, sondern der Vorgesetzte des geschilderten Mitarbeiters.
Grund durch den Mitarbeiter kann z.B. Krankheit sein.

Beatrix

Welche Lösungen könnte es hier denn geben ?
Wäre um jede brauchbare Antwort dankbar,
Grüße Biasto