hallo,
habe schon viel im internet gelesen, aber nichts handfestes gefunden. meine frage ist, ob es gesetzliche regelungen zur gleitzeit gibt, genauer gesagt zum verfall von mehrarbeit/überstunden am ende von einem jahr? d.h., dass überstunden nicht mit ins neue jahr genommen werden dürfen und wenn man sich nicth selbst um den ausgleich gekümmert hat, diese einfach verfallen?
bisher gibt es keine betriebsvereinbarung…wenn eine in kraft treten würde, welche ausschlussfristen sind gesetzlich haltbar?
vielen dank schonmal!