Wenn man Warengutscheine zu bestimmten Anlässen erhalten würde, bspw. für eine Kundenvermittlung (Kunde wirbt Kunde) oder wegen eines Unternehmens-Jubiläums, welche jeweils für den Kauf beliebiger Güter bestimmt sind und auf den Kaufpreis angerechnet werden sollen und diese Gutscheine ein Verfallsdatum hätten:
Wäre eine solche zeitliche Begrenzung (Verfallsdatum) zulässig? Mir ist, als ob eine zeitliche Begrenzung grds. nicht erlaubt wäre, allerdings weiss ich nicht, ob es diesbezüglich Einschränkungen gibt.
Vielen Dank im Voraus.
hallo,
diese Warengutscheine dürfen ein Verfallsdatum haben.
Anders ist das, wenn die Gutscheine gekauft werden. Dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
lg
Tina
Hi.
Anders ist das, wenn die Gutscheine gekauft werden. Dann gilt
die gesetzliche Verjährungsfrist.
Echt? Die da wäre?
neugierige Grüße
Christian
Hallo Christian,
diese Neugierde kann befriedig werden. Min. 3 Jahr, siehe § 195 BGB
lg
Tina
Hallo Tina,
tatsache - der vermalledeiten Schuldrechtsreform von 2002 nach hast du wohl oder übel Recht. Einige Landgerichte sprechen noch von 30 Jahren, aber das Gros der Urteile spricht in der Tat von drei Jahren.
Gruß
Christian