Verfalldatum

Hallo Wissende,
Bei vielen Lebensmitteln steht irgendwo auf der Verpackung ein sog.Verfalldatum (betr.Schweiz). Es gibt Leute, die schmeissen die Esswaren weg, nur weil das Datum nicht mehr stimmt. Es liegt die Vermutung nahe, dass damit der Konsum angekurbelt wird und die Gutgläubigkeit der Konsumenten schamlos ausgenutz wird. Frage: Wie wahr ist meine Vermutung ?
Gruss: hardy

Also naja, gewagte These. Bei manchen Dingen ist vielleicht was dran. Aber aus meiner Erfahrung kann man bei Verfallsdaten schon ungefähr davon ausgehen, dass sie richtig sind. Besonders bei Milchprodukten sollte man nicht allzuviel „überziehen“.

Also sollte man auf jeden Fall von Speise zu Speise abwegen.

Aber probiers mal aus, ob das Verfallsdatum falsch ist und sag uns Bescheid :wink:

Hallo Hardy,

Bei vielen Lebensmitteln steht irgendwo auf der Verpackung ein
sog.Verfalldatum (betr.Schweiz).

die Gegenprobe müsste dann etwa ergeben, dass „konsumentenfreundliche“ Distributoren wie Migros die Verfallsdaten weniger knapp wählen. Dieses ist mir (bei jedem Umsteiger in Basel müssen dringend die Nusstängeli von M. mit) aber noch nicht aufgefallen.

Derjenige, der ein solches Datum veröffentlicht, muss im Zweifelsfall zeigen können, dass und wie er es ermittelt hat. Derlei Versuche über teilweise lange Zeit (z.B. Dauerkonserven, Nudeln etc.) ersuche kosten ziemlichen Aufwand. Dass es Lebensmittel gibt, die sehr viel länger halten als für den Zeitraum, den derjenige angibt, der dafür grade stehen muss, liegt auf der Hand. Bei manchen Dingen, wo sich Verderb leicht beurteilen lässt, ist der eigene Versuch demjenigen des Distributoren oder Herstellers, der fast alle möglichen Fehler bei der Lagerung auch noch berücksichtigen muss, jedenfalls überlegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Hardy,

es dreht sich um die garantierte Mindesthaltbarkeit (zumindest hier in D), d.h. mindestens so lange müssen Waren einwandfrei sein - wenn nicht, dann hast du Anspruch auf Ersatz. Das heißt aber nicht dass die gleich am nächsten Tag kaputt sind, nur die Garantie ist dann vom Tisch.

Gruß,
Maja

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Hallo hardy,

Bei vielen Lebensmitteln steht irgendwo auf der Verpackung ein
sog.Verfalldatum (betr.Schweiz).

Sollte meines Wissens nach eigentlich auf allen Lebensmitteln stehen, zumindest in Deutschland.

Es gibt Leute, die schmeissen
die Esswaren weg, nur weil das Datum nicht mehr stimmt. Es
liegt die Vermutung nahe, dass damit der Konsum angekurbelt
wird und die Gutgläubigkeit der Konsumenten schamlos ausgenutz
wird. Frage: Wie wahr ist meine Vermutung ?

Diese Vermutung halte ich für gänzlich falsch. Wie bereits erläutert wurde, muss der Hersteller während der MHD-Zeit für die Unbedenklichkeit seines Produktes garantieren, anderenfalls kann man reklamieren. Damit nun aber nicht alle Naselang Reklamationen ins Haus flattern, muss das MHD natürlich so gewählt werden, dass noch genügend „Reservezeit“ enthalten ist. Denn bei Lebensmitteln handelt es sich nunmal um natürliche Produkte (mehr oder weniger), bei welchen die einzelnen ablaufenden Verderbnisprozesse nicht bzw. kaum auf den Tag genau geplant werden können.

Das der Konsum angekurbelt wird, glaub ich nicht. Entweder benötige ich ein Produkt oder eben nicht. Nur weil mir mal was vergammelt ist im Kühlschrank, hab ich nicht auf einmal mehr Bedarf. Dinge die ich unumstößlich brauche, werden auch nicht älter als das MHD.

Wollten die Hersteller den Verbrauch ankurbeln, müssten sie wohl eher darauf bedacht sein, die Produkte weniger lang haltbar zu machen.

Grüße
EV

Hallo,
also in Deutschland ist vom Gesetzgeber ein Mindesthaltbarkeitsdatum vorgeschrieben. Das bedeutet, daß unter den vom Hersteller angegebenen Lagertemperaturen der Hersteller für die Qualität garantiert. Selbstverständlich kann der Verkäufer die Ware noch Verkaufen, wenn er sie entsprechend kennzeichnet -MHD abgelaufen- und sich regelmäßig von der Qualität der Ware überzeugt. Weiterhin gibt es ein Verbrauchsdatum für ganz leicht verderbliche Lebensmittel, z.B. Hackfleisch und rohe Produkte daraus, Geflügel und sonstige sehr leicht verderbliche Lebensmittel. Dies bedeutet, daß das Lebensmittel nach Abluf des Verbrauchsdatums vernichtet werden muß.
Gruß Günter

Hallo Hardy,

das ist gesetzlich vorgeschrieben und nützt vor allem dem Käufer: Der Käufer sieht, ob er ein altes Produkt im Ladenregal vorfindet oder ein frisches. Ein Joghurt ohne irgendein Datum kann steinalt sein und man sieht es ihm in der Verpackung nicht an.

Es nützt aber auch dem Hersteller: Ein Kunde mit verdorbenem Magen kann den Hersteller nicht verklagen, wenn das Datum zeigt, dass das Produkt nicht mehr in der garantierten Haltbarkeit war.

Das viele Leute heute Lebensmittel mit abgelaufenem Datum unbesehen wegwerfen hat ausschliesslich mit Wohlstand zu tun. In ärmeren Familien wird ein Joghurt mit abgelaufenem Datum aufgerissen, besehen, beschnuppert und probiert. Auch die ältere Generation, die noch Krieg und Mangel in den Knochen hat, wirft trotzt dickem Konto selten etwas unbesehen weg.

Viele Grüsse, Nicola

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