Hallo lieber Daniel,
also zuerst mal klugscheißere ich ein wenig an dem Begriff „Überstunde“ herum. Du hast keine Überstunden geleistet sondern Mehrarbeit. Eine Überstunde ist immer irgendwie definiert: Am Sonntag, ab 22:00 Uhr, am Feiertag, ab 10 Stunden tägliche Arbeitszeit etc.
Alles was man länger arbeitet ist Mehrarbeit. Die ist meistens nicht tariflich geregelt - ganz im Gegensatz zu den Überstunden.
Natürlich wird das Mittel, dass eine Zeiterfassung erst ab sieben Uhr morgens oder nur bis 16:00 Uhr abends rechnet oft genutzt. Meistens möchten die Arbeitgeber damit verhindern, dass das Kaffee trinken vor dem Beginn des Geschäftsbetriebes in die Arbeitszeit gerechnet wird oder der Klönschnack nach dem der Laden schon zu hat. Dann muss der Mitarbeiter aber wissen, dass die Zeiterfassung erst ab 7:00 Uhr läuft und nur bis 16:00 Uhr.
In deinem Fall, war ja explizit vereinbart, dass dein Tagesplan in der Zeiterfassung praktisch rund um die Uhr läuft um dir möglichst viel Flexibilität einzuräumen. Also denke ich, hast du Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit. Da du sagst, dass dein Urlaubsanspruch rapide sank, gehe ich davon aus, dass dein Arbeitgeber Minusstunden mit Urlaub aufgefüllt hat. Also pro 8 Stunden „Miese“ ein Urlaubstag weg. War das so vereinbart? Ja oder?
Dein ARbeitgeber hat ja deine Gehen Buchungen - das System registriert diese ja und somit dürfte eine Nachberechnung kein Problem sein. In den meisten Zeiterfassungsprogrammen kann man einfach den Tagesplan ändern von „Rechne bis 16:00 Uhr“ in "Rechne bis 23:59 Uhr und dann Neuberechnen von 01.01.2010 bis heute und dann wurstelt das System eine kurze Zeit vor sich hin und du hast die Stundenwerte.
Viele liebe Grüße - ich hoffe ich war eine Hilfe
Ursula
Lieber www-Experte/in,
mein Arbeitgeber hat mir aus dem Umstand heraus, dass ich für
meine Ein-Mann-
Abteilung keine Vertretung habe, zugebilligt, meine
Arbeitszeiten frei zu gestalten
um so meinen Urlaubsanspruch nach und nach abzutragen, aber
gleichzeitig den
Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen zu können.
Seit 18 Monaten läuft dieses Modell sehr gut, die Arbeit wird
erledigt und ich habe
kein Gefühl einer zu starken Beanspruchung wg. fehlender
Erholung von
zusammenhängenden Urlaubstagen.
Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass mein Urlaubsanspruch doch
recht rapide
gesunken ist, obwohl ich gerade in letzter Zeit
betriebsbedingt oft bis in die
Abendstunden im Büro tätig war.
Auf Nachfrage klärte sich der Fall: Die elektronische
Zeiterfassung hat meine Zeit
nach 16.00 Uhr nicht registriert. Eine Nacherfassung der
letzten 3 Monate hat
+49 Stunden ergeben, hochgerechnet auf die vergangenen 18
Monate kommt da
einiges zusammen.
Frage: Habe ich noch einen Anspruch auf diese nichtberechneten
Stunden oder
fallen sie unter die tarifl. Ausschlussfrist? Beschäftigt bin
ich in der Chem.
Industrie in festem Arbeitsverhältnis. AG und AN sind in ihren
Verbänden
organisiert.
Viele Grüsse aus Osnabrück und herzlichen Dank vorab für
Ihre/Eure Hilfe
Daniel