Verfallen Überstunden

Lieber www-Experte/in,

mein Arbeitgeber hat mir aus dem Umstand heraus, dass ich für meine Ein-Mann-
Abteilung keine Vertretung habe, zugebilligt, meine Arbeitszeiten frei zu gestalten
um so meinen Urlaubsanspruch nach und nach abzutragen, aber gleichzeitig den
Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen zu können.
Seit 18 Monaten läuft dieses Modell sehr gut, die Arbeit wird erledigt und ich habe
kein Gefühl einer zu starken Beanspruchung wg. fehlender Erholung von
zusammenhängenden Urlaubstagen.
Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass mein Urlaubsanspruch doch recht rapide
gesunken ist, obwohl ich gerade in letzter Zeit betriebsbedingt oft bis in die
Abendstunden im Büro tätig war.
Auf Nachfrage klärte sich der Fall: Die elektronische Zeiterfassung hat meine Zeit
nach 16.00 Uhr nicht registriert. Eine Nacherfassung der letzten 3 Monate hat
+49 Stunden ergeben, hochgerechnet auf die vergangenen 18 Monate kommt da
einiges zusammen.
Frage: Habe ich noch einen Anspruch auf diese nichtberechneten Stunden oder
fallen sie unter die tarifl. Ausschlussfrist? Beschäftigt bin ich in der Chem.
Industrie in festem Arbeitsverhältnis. AG und AN sind in ihren Verbänden
organisiert.

Viele Grüsse aus Osnabrück und herzlichen Dank vorab für Ihre/Eure Hilfe
Daniel

Hallo Daniel,
hier kann ich Dir nicht weiterhelfen.Ich würde Dir aber den Rat geben Deinen Betriebsrat aufzusuchen und dort Dein problem zu schildern.Dort sollte Dir auf jeden Fall jemand sagen können wie die rechtliche Lage ist.Als Außenstehender ist es meistens schwierig zu solchen Themen etwas zu sagen,da man nicht weiß ob es Betriebsvereinbarungen in diese Richtung gibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Franz-Xavier

Ok, trotzdem vielen Dank für Feedback

Viele Grüsse
Daniel

Hallo Daniel,

hier kann ich Dir nicht weiterhelfen.Ich würde Dir aber den
Rat geben Deinen Betriebsrat aufzusuchen und dort Dein problem
zu schildern.Dort sollte Dir auf jeden Fall jemand sagen
können wie die rechtliche Lage ist.Als Außenstehender ist es
meistens schwierig zu solchen Themen etwas zu sagen,da man
nicht weiß ob es Betriebsvereinbarungen in diese Richtung
gibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Franz-Xavier

´nabend

Leider kenne ich mich im Arbeitsrecht gar nicht aus. Tut mir leid, aber ich könnte maximal Laienhaft antworten.

Hoffe, dass du trotzdem noch einen Experten finden wirst der dir helfen kann.

Gruß aus Kiel

Ok, trotzdem Danke für Feedback

Viele Grüsse,
Daniel

´nabend

Leider kenne ich mich im Arbeitsrecht gar nicht aus. Tut mir
leid, aber ich könnte maximal Laienhaft antworten.

Hoffe, dass du trotzdem noch einen Experten finden wirst der
dir helfen kann.

Gruß aus Kiel

Ok, trotzdem Danke für Feedback

Viele Grüsse,
Daniel

´nabend

Leider kenne ich mich im Arbeitsrecht gar nicht aus. Tut mir
leid, aber ich könnte maximal Laienhaft antworten.

Hoffe, dass du trotzdem noch einen Experten finden wirst der
dir helfen kann.

Gruß aus Kiel

.

Leider kann ich nicht behaupten, allzuviel von tariflichen Regelungen zu verstehen, daher kann ich jetzt nicht im speziellen sondern nur allgemein antworten:

Überstunden sind ja grundsätzlich zu vergüten, sei es in Geld oder in Freizeit. Nur leitende Angestellte sind davon ausgenommen, da aufgrund ihrer Stellung im Betrieb und ihres Gehaltes ihre Überstunden als unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft erwartet werden können. Das gilt auch dann, wenn die Grenzen der laut Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag zulässigen Überstunden überschritten wurden.

Zum Verfall von Überstundenvergütungen gibt es leider keine gesetzlichen Regelungen, sodass die Ansprüche auf Vergütung von Überstunden grundsätzlich der normalen Verjährungsfrist von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen = drei Jahre (§ 195 BGB). Wenn aber in Tarifverträgen Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten für die Inanspruchnahme der Überstundenvergütung festgelegt sind, bestehen nach Ablauf dieser Fristen keine Ansprüche mehr auf Überstundenvergütung. Geleistete Überstunden sind bei Geltendmachung innerhalb vorhandener Ausschlussfristen aber insgesamt zu vergüten.

Es gibt aber auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat bzw. Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers aufgrund tariflicher Ausschlussfrist verfallen sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat" (BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08 - Leitsatz).

Und da dein Arbeitgeber ja durch die falsche Zeiterfassung tatsächlich seine Nachweispflicht verletzt hat bin ich schon der Meinung, dass Dir Deine Überstundenvergütung auch rückwirkend noch zusteht…

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Hallo lieber Daniel,

also zuerst mal klugscheißere ich ein wenig an dem Begriff „Überstunde“ herum. Du hast keine Überstunden geleistet sondern Mehrarbeit. Eine Überstunde ist immer irgendwie definiert: Am Sonntag, ab 22:00 Uhr, am Feiertag, ab 10 Stunden tägliche Arbeitszeit etc.

Alles was man länger arbeitet ist Mehrarbeit. Die ist meistens nicht tariflich geregelt - ganz im Gegensatz zu den Überstunden.

Natürlich wird das Mittel, dass eine Zeiterfassung erst ab sieben Uhr morgens oder nur bis 16:00 Uhr abends rechnet oft genutzt. Meistens möchten die Arbeitgeber damit verhindern, dass das Kaffee trinken vor dem Beginn des Geschäftsbetriebes in die Arbeitszeit gerechnet wird oder der Klönschnack nach dem der Laden schon zu hat. Dann muss der Mitarbeiter aber wissen, dass die Zeiterfassung erst ab 7:00 Uhr läuft und nur bis 16:00 Uhr.

In deinem Fall, war ja explizit vereinbart, dass dein Tagesplan in der Zeiterfassung praktisch rund um die Uhr läuft um dir möglichst viel Flexibilität einzuräumen. Also denke ich, hast du Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit. Da du sagst, dass dein Urlaubsanspruch rapide sank, gehe ich davon aus, dass dein Arbeitgeber Minusstunden mit Urlaub aufgefüllt hat. Also pro 8 Stunden „Miese“ ein Urlaubstag weg. War das so vereinbart? Ja oder?

Dein ARbeitgeber hat ja deine Gehen Buchungen - das System registriert diese ja und somit dürfte eine Nachberechnung kein Problem sein. In den meisten Zeiterfassungsprogrammen kann man einfach den Tagesplan ändern von „Rechne bis 16:00 Uhr“ in "Rechne bis 23:59 Uhr und dann Neuberechnen von 01.01.2010 bis heute und dann wurstelt das System eine kurze Zeit vor sich hin und du hast die Stundenwerte.

Viele liebe Grüße - ich hoffe ich war eine Hilfe
Ursula

Lieber www-Experte/in,

mein Arbeitgeber hat mir aus dem Umstand heraus, dass ich für
meine Ein-Mann-
Abteilung keine Vertretung habe, zugebilligt, meine
Arbeitszeiten frei zu gestalten
um so meinen Urlaubsanspruch nach und nach abzutragen, aber
gleichzeitig den
Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen zu können.
Seit 18 Monaten läuft dieses Modell sehr gut, die Arbeit wird
erledigt und ich habe
kein Gefühl einer zu starken Beanspruchung wg. fehlender
Erholung von
zusammenhängenden Urlaubstagen.
Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass mein Urlaubsanspruch doch
recht rapide
gesunken ist, obwohl ich gerade in letzter Zeit
betriebsbedingt oft bis in die
Abendstunden im Büro tätig war.
Auf Nachfrage klärte sich der Fall: Die elektronische
Zeiterfassung hat meine Zeit
nach 16.00 Uhr nicht registriert. Eine Nacherfassung der
letzten 3 Monate hat
+49 Stunden ergeben, hochgerechnet auf die vergangenen 18
Monate kommt da
einiges zusammen.
Frage: Habe ich noch einen Anspruch auf diese nichtberechneten
Stunden oder
fallen sie unter die tarifl. Ausschlussfrist? Beschäftigt bin
ich in der Chem.
Industrie in festem Arbeitsverhältnis. AG und AN sind in ihren
Verbänden
organisiert.

Viele Grüsse aus Osnabrück und herzlichen Dank vorab für
Ihre/Eure Hilfe
Daniel

Hallo Daniel,

leider weiß ich hier rechtlich überhaupt nicht bescheid. Ich würde aber einmal mit meinem Arbeitgeber sprechen. Nachdem er ja auch der Arbeitszeitregelung zugestimmt hat, sollte es doch auch für die Überstundenregelung eine Einigung intern geben.

Viele Grüße

Birgit

Hallo, da kann ich leider nichts zur Klärung beitragen, da ich mich nur im Beamtenrecht/Öffentlichen recht auskenne.

MfG E.Guth

Vielen Dank für Dein Feedback, es war sehr erhellend. Zumindest sollte

ich meine Arbeitgeber auf den Umstand hinwiesen und wir werden sicher eine
Regelung finden.

Viele Grüsse,
Daniel

Leider kann ich nicht behaupten, allzuviel von tariflichen

Regelungen zu verstehen, daher kann ich jetzt nicht im
speziellen sondern nur allgemein antworten:

Überstunden sind ja grundsätzlich zu vergüten, sei es in Geld
oder in Freizeit. Nur leitende Angestellte sind davon
ausgenommen, da aufgrund ihrer Stellung im Betrieb und ihres
Gehaltes ihre Überstunden als unentgeltliche
Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft erwartet werden
können. Das gilt auch dann, wenn die Grenzen der laut
Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag zulässigen Überstunden
überschritten wurden.

Zum Verfall von Überstundenvergütungen gibt es leider keine
gesetzlichen Regelungen, sodass die Ansprüche auf Vergütung
von Überstunden grundsätzlich der normalen Verjährungsfrist
von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen = drei
Jahre (§ 195 BGB). Wenn aber in Tarifverträgen
Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten für die Inanspruchnahme
der Überstundenvergütung festgelegt sind, bestehen nach Ablauf
dieser Fristen keine Ansprüche mehr auf Überstundenvergütung.
Geleistete Überstunden sind bei Geltendmachung innerhalb
vorhandener Ausschlussfristen aber insgesamt zu vergüten.

Es gibt aber auch einen Schadensersatzanspruch des
Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine
Nachweispflicht verletzt hat bzw. Vergütungsansprüche des
Arbeitnehmers aufgrund tariflicher Ausschlussfrist verfallen
sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in
Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat" (BAG,
06.05.2009 - 10 AZR 834/08 - Leitsatz).

Und da dein Arbeitgeber ja durch die falsche Zeiterfassung
tatsächlich seine Nachweispflicht verletzt hat bin ich schon
der Meinung, dass Dir Deine Überstundenvergütung auch
rückwirkend noch zusteht…

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Hallo liebe Ursula,

vielen Dank für Dein Feedback. Es ist richtig, daß Minusstunden mit meinem Urlaub verrechnet wurden - deshalb gingen die Tage dahin wie Bier auf einer
Bikerparty. Ich werde wohl noch mal mit unserem Personaler sprechen, denn
wie Du richtig schreibst, ist die Misere eher auf eine Nachlässigkeit des Arbeitgebers zurück zu führen.
Du konntest mir wirklich sehr gut helfen, vielen Dank noch mal.

Liebe Grüsse aus Osnabrück
Daniel

Hallo lieber Daniel,

also zuerst mal klugscheißere ich ein wenig an dem Begriff
„Überstunde“ herum. Du hast keine Überstunden geleistet
sondern Mehrarbeit. Eine Überstunde ist immer irgendwie
definiert: Am Sonntag, ab 22:00 Uhr, am Feiertag, ab 10
Stunden tägliche Arbeitszeit etc.

Alles was man länger arbeitet ist Mehrarbeit. Die ist meistens
nicht tariflich geregelt - ganz im Gegensatz zu den
Überstunden.

Natürlich wird das Mittel, dass eine Zeiterfassung erst ab
sieben Uhr morgens oder nur bis 16:00 Uhr abends rechnet oft
genutzt. Meistens möchten die Arbeitgeber damit verhindern,
dass das Kaffee trinken vor dem Beginn des Geschäftsbetriebes
in die Arbeitszeit gerechnet wird oder der Klönschnack nach
dem der Laden schon zu hat. Dann muss der Mitarbeiter aber
wissen, dass die Zeiterfassung erst ab 7:00 Uhr läuft und nur
bis 16:00 Uhr.

In deinem Fall, war ja explizit vereinbart, dass dein
Tagesplan in der Zeiterfassung praktisch rund um die Uhr läuft
um dir möglichst viel Flexibilität einzuräumen. Also denke
ich, hast du Anspruch auf die geleistete Arbeitszeit. Da du
sagst, dass dein Urlaubsanspruch rapide sank, gehe ich davon
aus, dass dein Arbeitgeber Minusstunden mit Urlaub aufgefüllt
hat. Also pro 8 Stunden „Miese“ ein Urlaubstag weg. War das so
vereinbart? Ja oder?

Dein ARbeitgeber hat ja deine Gehen Buchungen - das System
registriert diese ja und somit dürfte eine Nachberechnung kein
Problem sein. In den meisten Zeiterfassungsprogrammen kann man
einfach den Tagesplan ändern von „Rechne bis 16:00 Uhr“ in
"Rechne bis 23:59 Uhr und dann Neuberechnen von 01.01.2010 bis
heute und dann wurstelt das System eine kurze Zeit vor sich
hin und du hast die Stundenwerte.

Viele liebe Grüße - ich hoffe ich war eine Hilfe
Ursula

Lieber www-Experte/in,

mein Arbeitgeber hat mir aus dem Umstand heraus, dass ich für
meine Ein-Mann-
Abteilung keine Vertretung habe, zugebilligt, meine
Arbeitszeiten frei zu gestalten
um so meinen Urlaubsanspruch nach und nach abzutragen, aber
gleichzeitig den
Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen zu können.
Seit 18 Monaten läuft dieses Modell sehr gut, die Arbeit wird
erledigt und ich habe
kein Gefühl einer zu starken Beanspruchung wg. fehlender
Erholung von
zusammenhängenden Urlaubstagen.
Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass mein Urlaubsanspruch doch
recht rapide
gesunken ist, obwohl ich gerade in letzter Zeit
betriebsbedingt oft bis in die
Abendstunden im Büro tätig war.
Auf Nachfrage klärte sich der Fall: Die elektronische
Zeiterfassung hat meine Zeit
nach 16.00 Uhr nicht registriert. Eine Nacherfassung der
letzten 3 Monate hat
+49 Stunden ergeben, hochgerechnet auf die vergangenen 18
Monate kommt da
einiges zusammen.
Frage: Habe ich noch einen Anspruch auf diese nichtberechneten
Stunden oder
fallen sie unter die tarifl. Ausschlussfrist? Beschäftigt bin
ich in der Chem.
Industrie in festem Arbeitsverhältnis. AG und AN sind in ihren
Verbänden
organisiert.

Viele Grüsse aus Osnabrück und herzlichen Dank vorab für
Ihre/Eure Hilfe
Daniel

Hallo Birgit,

vielen Dank für Dein Feedback, ich werde die Angelegenheit
an richtiger Stelle ansprechen.

Alles Gute & herzlichen Gruss,
Daniel

Hallo Daniel,

leider weiß ich hier rechtlich überhaupt nicht bescheid. Ich
würde aber einmal mit meinem Arbeitgeber sprechen. Nachdem er
ja auch der Arbeitszeitregelung zugestimmt hat, sollte es doch
auch für die Überstundenregelung eine Einigung intern geben.

Viele Grüße

Birgit

Kein Problem, trotzdem vielen Dank

für Feedback.

Viele Grüsse,
Daniel

Hallo, da kann ich leider nichts zur Klärung beitragen, da ich

mich nur im Beamtenrecht/Öffentlichen recht auskenne.

MfG E.Guth

Sorry, ich bin leider kein Experte auf dem Gebiet Arbeitsrecht / Arbeitszeit.
Mein Schwerpunkt liegt in dem Bereich Arbeitsschutz/Sicherheitstechnik und Gesundheitsschutz.

Sie brauchen eher eine juristische Beratung. Die Gewerkschaft, evt. die IG BCE, könnte Ihnen weiterhelfen.

Viel Glück

Christof Göbel
Viele Grüße

OK. trotzdem vielen Dank für Feedback.

Viele Grüsse,
Daniel

Sorry, ich bin leider kein Experte auf dem Gebiet Arbeitsrecht

/ Arbeitszeit.
Mein Schwerpunkt liegt in dem Bereich
Arbeitsschutz/Sicherheitstechnik und Gesundheitsschutz.

Sie brauchen eher eine juristische Beratung. Die Gewerkschaft,
evt. die IG BCE, könnte Ihnen weiterhelfen.

Viel Glück

Christof Göbel
Viele Grüße

Hallo Daniel!
Soweit ich informiert bin, können Überstunden nicht entfallen…geleistete Stunden müssen vom Arbeitgeber entlohnt oder abgegegolten werden.
In unserem Unternehmen unterliegen wir keinem Tarifvertrag und es gilt außschließlich das Einzelvertragsrecht. In unseren Verträgen steht eine Klausel, dass Ansprüche nach 3 Monaten verfallen.

Wenn die Ausschlussfrist tariflich geregelt ist, dann gilt diese. Wenn nicht, dann gilt das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Schwierig sind Streitigkeiten zu diesem Thema, weil der Arbeitnehmer in der Beweispflicht ist…sind deine Stunden nicht detaliert aufgezeichnet oder vom Arbeitgeber abgezeichnet, wird es nicht einfach Nachweise zu erbringen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!
Lg, Sandra.

Hallo Sandra,

vielen Dank für Dein Feedback, ich habe jetzt schon ein paar Antworten erhalten,
#die in die gleiche Richtung gehen. Also werde ich mich noch mal mit meinem AG
an einen Tisch setzen.

LG,
Daniel

Ich drücke dir die Daumen, für deine Verhandlung mit deinem AG.
Lg, Sandra.

Hallo Daniel,
zu Deinem Problem kann ich Dir keinen direkten Rat geben, denn das ist rechtliches Problem.
Spreche doch am beseten den Betriebsratsvorsitzenden zu diesem Thema an, der kann Dir da besser helfen. Es kann nämlich sein, dass eine Betriebsvereinbarung besteht, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

Gruß

Joachim Wendt