Verfallsdatum von Gutscheinen angeben Pficht?

Guten Tag,
wenn Massage-Geschenkgutscheine ausgestellt werden, für die der Kunde bezahlt (also Geld gegen Dienstleistung, keine Gutscheine für Aktionen o.ö.), muss das Verjährungsdatum (also 3 Jahre nach des Erhalt des Geldes) auf den Gutscheinen stehen, oder ist dies nicht notwendig, da es nach § 195 BGB fest gelegt worden ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße,
Claudia

Guten Tag,
wenn Massage-Geschenkgutscheine ausgestellt werden, für die
der Kunde bezahlt (also Geld gegen Dienstleistung, keine
Gutscheine für Aktionen o.ö.), muss das Verjährungsdatum (also
3 Jahre nach des Erhalt des Geldes) auf den Gutscheinen
stehen, oder ist dies nicht notwendig, da es nach § 195 BGB
fest gelegt worden ist?

muss nicht niedergeschrieben sein.
aber üblicherweise versucht man als unternehmer die 3-jährige verjährung zu verkürzen (wer weiß schon, was in 3 jahren ist)…