Verfassung = Gesellschaftsvertrag?

Hallo,

ich hatte gestern ein Diskussion über die dt. Verfassung. Nun bin kein Experte auf diesem Gebiet. Es viel die Aussage, die dt, Verfassung sein ein Gesellschaftsvertrag. Ist das so zu bestätigen?

Weiter: da ein Gesellschaftsvertrag wurden Regelungen vereinbart um ein „harmonisches, sicheres“ Leben in der Gesellschaft für alle Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen. Da nicht jede einzelnen Interessen zu 100% befriedigt werden können, mussten Kompromissen geschlossen werden, um das „Allgemeinwohl“ über das „Wohl des Individum zu stellen“. Ist es in diesem Zusammenhang gerechtfertigt zu sagen: „Man bekenne Sich grundsätzlich zu der dt.?“ Verfassung?

Ich freu mich auf eine sachliche - informative Diskussion.

Gruß
moh