Laut Urteil Bundesverfassungsgericht wurde die Rentenbesteuerung für nicht Pensionäre auf Grund der Gleichheit Artikel 3GG eingeführt.
Jetzt meine Fragen:
Unterliegen die Voraussetzungen zum Erlangen einen Renten bzw Pensionsanspruches nicht dem Gleichheitsgrundsatz.
Wie kann es sein, das der Staat für seine Beamten 71,25 als Pension ausschüttet.
Der Renter liegt bei 53%.
Auch ist bei Pensionären nicht das über das volle Arbeitsleben erziehlte Einkommen Grundlage für die Berechnung der Pension, sondern das erreichte Einkommen innerhalb der letzten zwei Jahre.
Ausserdem gibt es bei Pensionären keine Beitragsbemessunggrenze aber der ein Arbeitgeber sagen kann, das nicht mehr in die
Rentenversicherung eingezahlt wird weil der Begünstigte ausreichend abgesichert ist.
Bei Beamten wird vom Staat (der wir ja alle sind) die volle Pension ausgezahlt.
Nebenbei geht der demographische Wandel und das Solidarprinzip an den Beamten spurlos vorüber.
Hätte eine Verfassungsbeschwerde ein Funken Hoffnung auf Erfolg?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thomys
Tu mir mal einen Gefallen: Vergleiche das, was ein Beamter im mittleren Dienst, der eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, verdient bzw. als Pension bekommt, mit der Situation eines Arbeiters bei VW oder Daimler, ebenfalls ohne Studium und mit abgeschlossener Berufsausbildung. Und dann reden wir mal weiter.
Unterliegen die Voraussetzungen zum Erlangen einen Renten bzw Pensionsanspruches nicht dem Gleichheitsgrundsatz.
Nein, weil man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann.
Nebenbei geht der demographische Wandel und das Solidarprinzip an den Beamten spurlos vorüber.
Da bist Du falsch informiert. So wie das Rentennieveau abgesenkt wurde, wurde der Pensionsanspruch der Beamten herabgesetzt.
Hätte eine Verfassungsbeschwerde ein Funken Hoffnung auf Erfolg?
Worüber willst Du Dich beschweren ? Dass das Alimentationsprinzip bei den Beamten anders aussieht als das Vergütungssystem in der freien Wirtschaft ? Ich glaube, da wirst Du noch nicht einmal jemanden finden, der bereit ist, eine Klage zu verfassen.