Hallo zusammen,
im Zuge der ESM Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht stellt sich mir die Frage ob es bestimmte Fristen gibt bis wann über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde seitens des BVerfG entschieden werden muss bzw. ob es eine Richtschnur gibt bis wann über eine Beschwerde ein Beschluss gefasst werden muss.
Bezugnehmend auf jedwede mögliche Verfassungsbeschwerde.
Immerhin ist das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite überlastet, auf der anderen Seite hat es selbst schon Beschlüsse gegen überlange Verfahren getätigt.
Grüße
Bori
