Verfassungsbeschwerde - Dauer und Fristen

Hallo zusammen,

im Zuge der ESM Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht stellt sich mir die Frage ob es bestimmte Fristen gibt bis wann über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde seitens des BVerfG entschieden werden muss bzw. ob es eine Richtschnur gibt bis wann über eine Beschwerde ein Beschluss gefasst werden muss.
Bezugnehmend auf jedwede mögliche Verfassungsbeschwerde.

Immerhin ist das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite überlastet, auf der anderen Seite hat es selbst schon Beschlüsse gegen überlange Verfahren getätigt.

Grüße
Bori

§§ 97a ff BVerfGG.

http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430…

Insbesondere § 97b Abs. 1 Satz 4 BVerfGG

„Sie (die Verzögerungsrüge) ist frühestens zwölf Monate nach Eingang des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zulässig.“

und § 97b Abs. 2 BVerfGG

„Die Verzögerungsbeschwerde kann frühestens sechs Monate nach Erheben einer Verzögerungsrüge erhoben werden“

Das BVerfG hat also mind. mal 1 1/2 Jahre Zeit :smile:

Gruß Flo