Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Akte

Hallo.

Wenn ein Beschwerdeführer sich aufgrund einer Verwaltungsmaßnahme in Grundrechten verletzt sieht und - wegen der notwendigen vorherigen Rechtswegerschöpfung - gegen das bestätigende höchste Urteil Beschwerde erhebt, kann er mit derselben Verfassungsbeschwerde auch gegen die vorangehenden Urteile und die Verwaltungsmaßnahme vorgehen. Das steht in fast jedem lehrbuch zum Verfassungsrecht.

Was leider nirgends angesprochen wird: Wie ist vorzugehen, wenn mehrere, nicht aufeinander bezogene Akte in derselben Sache einschlägig sind?
Etwa wird wegen eines Verstoßes gegen eine Tierschutzvorschrift a) dem Betroffenen die Haltung des Tieres verboten und b) gegen ihn ein Bußgeld verhängt. Kann gegen beide Verwaltungsmaßnahmen, die ja wegen derselben Sache angewandt werden (bzw. gegen sie bestätigende Urteile) eine einzige Beschwerde eingelegt werden, oder muß gegen jeden Akt (mit den bestätigenden Urteilen) jeweils gesondert vorgegangen werden?

Gruß,
Der Seewolf

Ich würde vorsorglich zwei Verfasungsbeschwerden - es sind ja schließlich 2 vermeintlich verfassungswidrige Urteile verkündet - einlegen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch wegen des engverbundenen Sachverhalts im jeweils anderen Verfahren ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, verbunden mit dem hilfsweisen Antrag, beide Verfahren miteinander zu verbinden.