High
Was haltest ihr von der heutigem Abstimmung im Bundesrat ? Zulässig oder nicht ?
Gruß
Max
High
Was haltest ihr von der heutigem Abstimmung im Bundesrat ? Zulässig oder nicht ?
Gruß
Max
hi,
tja, die frage ist, wie wird denn das BVG im zweifel die worte von schönbohm : „herr präsident, sie kennen meine meinung (haltung)“ werten???
sicher, es ist offensichtlich, aber ich denke der schönbohm hätte schon energischer NEIN rufen müssen bei der 2. befragung… das hier wohl keine einstimmigkeit des landes brandenburgs vorlag, sollte augenfällig sein!
gruss vom
showbee, der nun mal gespannt ist, was die landesregierung hier in BRB nun macht …
showbee, der nun mal gespannt ist, was die landesregierung
hier in BRB nun macht …
BRB ? Bundesland Rheinland Blaz ?
in grauer Vorzeit
Hallo Max,
… wurde in einer ähnlichen Situation wie heute (=MP entscheidet) verfahren. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung Wowereits (als Versammlungleiter) korrekt ist.
Link zum nachlesen:
http://portale.web.de/Schlagzeilen/Einwanderung/?msg…
TSchuess Marco.
Hi,
hier liegt vermutlich ein Verfassungsbruch vorliegen. Das Grundgesetz besagt, dass ein Land mit einer Stimme auftreten muss, Wenn zwei unterschiedlichen Stimmen abgegeben werden, gilt die Stimmabgabe dieses Bundeslandes als nicht abgegeben. Die Verfassung eines Landes hat ist dem Grundgesetz untergeordnet.
Gruss Günter
Was haltest ihr von der heutigem Abstimmung im Bundesrat ?
Zulässig oder nicht ?
showbee, der nun mal gespannt ist, was die landesregierung
hier in BRB nun macht …BRB ? Bundesland Rheinland Blaz ?
Ob verfassungsgemäss oder nicht ist wohl die falsche Frage.
Was immer da passiert ist. Es war nichts richtig Beispielhaftes und zeigt, mit welcher Verbissenheit wir im kommenden Wahlkampf rechnen müssen. Es ist kein Wunder, dass der Wähler das nicht mehr versteht. Und wahrscheinlich will er es auch nicht mehr mit tragen. Wieder ein Beitrag zu mehr Politikverdossenheit. Warum haben die die beiden Züge so aufeinanderprallen lassen? Das war doch abzusehen! Mit Recht hat das m.E. nichts mehr zu tun. Auf politischer Ebene wird Recht offensichtlich zunehmend obsolet.
Gruß
Ein mehr als enttäuschter
Wolfgang
Hallo,
auch wenn ich es nicht als „Bruch“ bezeichnen würde (denn das wäre es nur, wenn es wirklich vorsätzlich geschehen wäre, was ich wiederum nicht glaube), so ist es doch ein Verstoß gegen die Verfassung. Das müsste vom BVerfG geahndet werden.
Allerdings ist ja noch nicht entschieden, wie der Bundespräsident sich verhält. (Die Thematik, ob der nämlich positiv Gesetzesgebung verweigern darf oder nur formale Fehler ihn das Schriftstück ununterzeichnet lassen dürfe, ist eine beliebte Frage im Staatsexamen.)
Letztlich ist es aber gleichgültig, welcher inhaltlichen Meinung man ist: Formal ist es ein Verstoß.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Wer vertritt Brandenburg.
Hi
Die Kernfrage, die sich meineserachtens stellt, ist die Frage:
Wer vertritt das Land Brandenburg nach aussen:
dazu legt die Verfassung des Landes Brandenburg fest: § 91 Satz 1: „Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen. Er kann diese Befugnis auf ein anderes Mitglied der Landesregierung oder auf nachgeordnete Stellen übertragen.“
Entscheidend ist also die Stimme des Ministerpräsidenten.
Die frage ist nun, in wie weit ist der Ministerpräsident an den Koalitionsvertrag gebunden, (Wenn sich der Landtag in eier Abstimmung GEGEN das Gesetz ausgesprochen hätte, dann wärer die Situation vollkommen anders)
Im Grundgesetz steht darüber, was ist, wenn ein Land mit „Zwei zungen“ spricht, überhaupt nichts drin.
Im übrigen, und das scheint bislang keinem aufgefallen zu sein, hat auch Schönbohm gegen den Koalitionsvertrag verstossen. dieser sieht vor, dass sich das Land bei einr Uneinigkeit innerhalb der Koalition der Stimme enthält. Er sagte jedoch, das Land Stimme mit Nein…
Schönbohm gab die Stimme ja nicht für sich oder für seine Partei ab, sondern für das Land.
Es handlet sich NICHT um einen Verfassungsbruch seitens Wowereits…
es handelt sich jetzt um ein schlichtes Brandenburgisches Problem.
Im übrigen wars doch ein ziemliches Schmierentheater, insbesondere weil die Union die möglichkeit gehabt hätte, in den Vermittlungsausschuß zu gehen, es jedoch auf eine Konfrontation anlegte…
Tja… wohl schiefgegangen.
Gruß
Mike
Die Kernfrage, die sich meines Erachtens stellt, ist die Frage:
Wer vertritt das Land Brandenbug nach aussen:
dazu legt die Verfassung des Landes Brandenburg fest: § 91
Satz 1: "Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.
Das ist die Repräsentation eines jeden Staates - aber keine politische Willensbildung, wie Abstimmung im Bundesrat.
… an den Koalitionsvertrag gebunden,
An den Koalitionsvertrag ist er nicht gebunden. Bruch dieses Vertrags kann nur politische Konsequenzen unter den Vertragsschließenen haben. Gilt auch für Schönborn (s.u)
Im Grundgesetz steht darüber, was ist, wenn ein Land mit „Zwei
zungen“ spricht, überhaupt nichts drin.
Das ist (fast) unstreitig; dann gilt die Stimme der vier vom Land entsandten Vertreter nicht.
Aber was wichtig: alle diese vier sind ordentliche und eigenverantwortliche Mitglieder des Bundesrates - Stolpe ist insoweit nicht ihr „Chef“.
Es handlet sich NICHT um einen Verfassungsbruch seitens
Wowereits…
„Verfassungsbruch“ ist nur ein politisches Schlagwort. Besser spricht man von verfassungsgemäß oder verfassungswidig.
Grüße Alexander
Hallo Michael,
ich vertrete die Auffassung, wenn sich ein Bundesland eine Verfassung gibt, in der der Ministerpräsident das Land nach außen hin vertritt, dann hat das nichts mit Artikel 51, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz zu tuen.
Danach können Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden.
Ich schließe mich dem Zitat unsers Ex-Bundespäsidenten Herzog an, der heute in der Tageszeitung „Die Welt“ schrieb:
Der Bundesratspräsident Wowereit ist offenbar davon ausgegangen, dass er bei einem Stimmenkonflikt zwischen einem Ministerpräsidenten und einem Landesminister dem Ministerpräsi- denten den Vorrang geben muss.
Das ist aber eine Frage nicht des Grundgesetzes, sondern des Landesverfassungsrechts. Es gibt auch Bundesländer wie etwa Berlin, in dem es überhaupt keine Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gibt. Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen. Er hat zu akzeptieren, ob das Land einheitlich abstimmt, oder nicht. Und Brandenburg hat nicht einheitlich abgestimmt.
Gruß
Karl-Heinz
(Jemand der für weniger Föderalismus eintritt)
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