Verfassungsbruch

Hi Tom,

Aus der Bemerkung „Staatenpraxis und Verfassungsmäßigkeit
[sind] zwei verschiedene Paar Schuhe“…

Hört sich doch so an, oder?

Ich meinte damit nur, dass man die zwei Dinge nicht vermischen
darf.

Achso. Ja, das ist absolut klar.

Aber kann denn ein Gesetz überhaupt in Kraft treten, wenn es
verfassungswidrig ist? Diese Möglichkeit erscheint mir allzu
theoretisch. Schon allein der Inkrafttretungsfristen wegen.

Natürlich tritt ein verfassungswidriges Gesetz in Kraft, genau
deshalb gibt es ja das Verfassungsgericht, dieses kann ja nur
ein Gesetz (und das setzt ja Gesetzwerdung voraus) aufheben,
dass verfassungswidrig ist.

Es gibt theoretisch zwei Möglichkeiten die
Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zu ahnden:

[…]

Man lernt nie aus. Diese Möglichkeit hatte ich noch nicht in Erwägung gezogen.

Und ich danke Dir, dass wenigstens Du sachlich geblieben
bist!

Ich habe ja auch keinen Grund, dich persönlich anzugreifen,
nur weil ich nicht deiner Meinung bin. Sind wir doch froh,
dass wir unterschiedliche Meinungen vertreten dürfen!

Das sehe ich genauso, musste mir jedoch einiges Unschönes anhören, worüber ich eine Weile etwas „geknickt“ war.

Mach’s gut bis zum nächsten Mal :wink:

Viele Grüße
Jana