eine Frage aus aktuellem Anlass: Wo kann ich eine konkrete Auskunft bekommen, ob ein bestimmtes Symbol als verfassungsfeindlich eingestuft und somit das Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist? Gibt es im www dazu irgendwo eine Auflistung? Bei meiner bisherigen Recherche bin ich noch nicht fündig geworden.
eine Frage aus aktuellem Anlass: Wo kann ich eine konkrete
Auskunft bekommen, ob ein bestimmtes Symbol als
verfassungsfeindlich eingestuft und somit das Zeigen in der
Öffentlichkeit verboten ist?
Nein. Das ist wie bei allen diesen Wischiwaschi-Paragraphen so. Es gibt zwar eine Liste von Symbolen die definitiv verboten sind, aber auch wenn Du keines davon beutzt, bist Du nicht auf der sicheren Seite.
Ähnliche Fälle sind auch im Steuerrecht bekannt, wo z.B. mehrere Spezialisten 1 Jahr lang beraten und dann zu dem Schluss kommen können, dass ein bestimmtes Vorgehen doch Steuerhinterziehung war, unbenommen der Tatsache, dass ein normaler Mensch weder Steuerrechtsspezialist ist, noch 1 Jahr Zeit hat für seine Steuererklärung.
Hier sind im übrigen ein paar Symbole, die man garantiert nicht ohne weiteres verwenden darf: http://www.rabenclan.de/index.php/Magazin/MartinMarh…
… ich habe nicht die Absicht, am 8. Mai mit irgendeinem dubiosen Symbol durch das Brandenburger Tor zu ziehen !
Meine Frage bezieht sich auch nicht ausschließlich auf (neo)nazistische Symbole, sondern ist genereller Art, betrifft also z.B. auch ehemalige DDR-Organisationen, Vereine, Parteien, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden/werden.
Hier sind noch einige etwas verstecktere Symbole aufgelistet.
Andere verbotene Symbole wären z.B. das Kopftuch. Es darf beispielsweise in der Türkei nicht in der Öffentlichkeit getragen werden (in Frankreich bin ich nicht sicher).
Mit welcher Begründung erhalten die Braunen das weltweite alleinvermarktungsrecht gewisser Symbole, deren Bedeutung der Durchschnittsbürger gar nicht kennt (Anwars Link) Müssen die Buddhisten jetzt neue Statuen aufstellen? http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…
natürlich nicht!
Es handelt sich klar erkennbar um ein multifunktionales Symbol. Nur bei der eindeutigen Beziehung zum 3. Reich steht es auf dem Index. Trägst Du es als Buddhist in Asien vor Dir her ist es legitim.
Ich fühle mich an Räuber und Gendarm Spiele erinnert!
Kindergarten, wie schon gesagt!
Das Justizministerium müßte eigentlich ein verbindliches Kompendium der verbotenen Zeichen, Aussagen, Fragen, Melodien usw. herausgeben. Eine solche Politkorrektrichtlinie müßte eigene Gesetzeskraft haben, so daß man Begriffe wie „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ oder „Volksverhetzung“ von ihrer antinationalsozialistischen Aufladung befreien könnte.
Heute sieht es wo aus, daß jemand „der Holocaust hat nicht stattgefunden“ bundesweit plakatieren kann, und jemand anderes wegen der Behauptung, weder die Deutschen, noch die Juden seien ein Tätervolk, bestraft wird. Diese Situation ist nicht rechtsstaatlich.
eine Frage aus aktuellem Anlass: Wo kann ich eine konkrete
Auskunft bekommen, ob ein bestimmtes Symbol als
verfassungsfeindlich eingestuft und somit das Zeigen in der
Öffentlichkeit verboten ist? Gibt es im www dazu irgendwo eine
Auflistung? Bei meiner bisherigen Recherche bin ich noch nicht
fündig geworden.