Ist die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen für Deutsche auch im Ausland verboten ?
Also z.B. wenn man nach Tunesien reist, darf man dort ein T-Shirt mit Hakenkreuz tragen, oder eine Reichskriegsflagge am Mercedes befestigen - oder erwarten einen dann evtl. Rechtsfolgen bei der Rückkehr nach Deutschland ?
Andere Konstellation: Ein Deutscher erstellt eine Datei mit einem Hakenkreuz, ein Bild oder Modell, und lädt das Ganze dann auf einen ausländischen Server hoch, der in den USA oder in China steht. Von seiner dort gehosteten Website wird das Werk mit dem Hakenkreuz dann zum Download angeboten, und obwohl der Server im Ausland steht, ist der Download natürlich auch in Deutschland verfügbar. Macht er sich dadurch also strafbar ?
Also z.B. wenn man nach Tunesien reist, darf man dort ein
T-Shirt mit Hakenkreuz tragen, oder eine Reichskriegsflagge am
Mercedes befestigen - oder erwarten einen dann evtl.
Rechtsfolgen bei der Rückkehr nach Deutschland ?
da keine ausnahme vom territorialprinzip (§ 3 stgb) ersichtlich ist, vgl. §§ 5ff.stgb, kommt nur § 7 II nr 1 stgb in betracht:
wenn also die tat nach tunesichem recht unter strafe steht, dann ist deutsches strafrecht anwendbar.
Andere Konstellation: Ein Deutscher erstellt eine Datei mit
einem Hakenkreuz, ein Bild oder Modell, und lädt das Ganze
dann auf einen ausländischen Server hoch, der in den USA oder
in China steht. Von seiner dort gehosteten Website wird das
Werk mit dem Hakenkreuz dann zum Download angeboten, und
obwohl der Server im Ausland steht, ist der Download natürlich
auch in Deutschland verfügbar. Macht er sich dadurch also
strafbar ?
alles sehr strittig.
pauschal würde ich sagen, dass deutsches strafrecht anwendbar ist, da § 9 stgb zum tatort besagt, dass eine wahrnehmung im inland genügt (einfacherer fall: hitlergruß im fernsehen). dazu gibt es allerdings massig literatur…