Verfassungsgericht

Hallo Rechtsexperten,

wenn ich das neulich in der Tagesschau richtig gesehen habe bestehen die Senate des Bundesverfassungsgerichtes auch acht Richtern.

Ist das Absicht, dass man eine gerade Zahl von Richtern vorgesehen hat und damit Patt-Situationen entstehen können oder eine Art „Betriebsunfall“ bei der Konzeption des Gerichtes ?

Bin mal gespannt

Gruß

Nordlicht

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Eine Patt-Situation bedeutet doch, dass keine klaren Verhältnisse herrschen. Es herrschen aber bei jeder Abstimmung des BVerfG klare Verhältnisse. Auch bei Stimmengleichheit ist unzweifelhaft klar, welches Urteil damit gefällt wird.

Vgl. auch § 15 BVerfGG.

Ist das Absicht, dass man eine gerade Zahl von Richtern
vorgesehen hat

Ja, es gibt aber auch Entscheidungen, in denen 6 von 8 Richtern der selben Meinung sein müssen.

Gruß Andreas

Verhältnisse. Auch bei Stimmengleichheit ist unzweifelhaft klar, welches Urteil damit gefällt wird.

Das wußte ich nicht. Danke !!