Hallo zusammen,
was unterscheidet die Beeinträchtigung von der Verletzung eines Verfassungsgutes?
Grüße mki
Hallo zusammen,
was unterscheidet die Beeinträchtigung von der Verletzung eines Verfassungsgutes?
Grüße mki
was unterscheidet die Beeinträchtigung von der Verletzung
eines Verfassungsgutes?
Die Beeinträchtigung, die juristisch „Eingriff in das Grundrecht“ genannt wird, verletzt das Grundrecht nur dann, wenn sie verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Es gibt also rechtswidrige wie auch rechtmäßige Eingriffe in Grundrechte.