Hallo,
wenn jemand dem Bundesverfassunsgericht (BVG) die Gelegenheit geben möchte, zu entscheiden, ob die Praxis der Arbeitsagenturen Personen zu 1-Euro-Jobs zu zwingen, mit Artikel 12 GG kollidiert, welchen Weg würde man diesem Menschen raten?
GRuß widecrypt
Berliner Verkehrsbetriebe
Hallo!
wenn jemand dem Bundesverfassunsgericht (BVG)
Nein, Nein und nochmal Nein. BVG fährt in Berlin Straßenbahn und hat nix mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun. Und auch wenn’s fast jede Zeitung falsch macht - wir sagen BVerfG.
geben möchte, zu entscheiden, ob die Praxis der
Arbeitsagenturen Personen zu 1-Euro-Jobs zu zwingen, mit
Artikel 12 GG kollidiert, welchen Weg würde man diesem
Menschen raten?
Zunächst mal müsste er den normalen Rechtsweg, wohl über die Sozialgerichtsbarkeit wählen, weil das BverfG nur nach Erschöpfung des Rechtsweges mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann. Denn auch das Sozialgericht XY hat die Grundrechte natürlich zu wahren. Also der Weg wäre wahrscheinlich: Ein-Euro Job ablehnen, Kürzung kassieren, dagegen klagen, verlieren, dagegen in die Berufung wenn möglich, nochmal verlieren, Revision zum Bundessozialgericht, dann zum Verfassungsgericht, die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen und man hat einen Haufen kosten poruziert. Oder auch nicht - materiell hab ich mich jedenfalls nicht wirklich damit befasst.
Jedenfalls wäre das der Weg, der sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen würde.
Gruß,
Florian.
Hallo,
wenn jemand dem Bundesverfassunsgericht (BVG) die Gelegenheit
geben möchte, zu entscheiden, ob die Praxis der
Arbeitsagenturen Personen zu 1-Euro-Jobs zu zwingen,
wieso denn bitte „zwingen“? Für entsprechend Bedürftige besteht halt die Möglichkeit, gegen eine entsprechende - körperlich zumutbare- Eigenleistung (1 Euro Job) staatliche Grundsicherung zu erhalten. Niemand braucht diese Möglichkleit zu nutzen. Wo ist der Zwang?
mit Artikel 12 GG kollidiert, welchen Weg würde man diesem
Menschen raten?
Greetz, T.