Hallo an alle Demokratisch veranlagten Leser;
da wir Deutschen ja leider, so unser Bundeskanzler, nicht über unsere eventuell zukünftige Verfassung abstimmen dürfen, habe ich mir schon überlegt eine Verfassungsklage dagegen einzureichen.
Meine Frage dazu: Ist es eigentlich jedem Bundesbürger gestattet solch eine Klage einzureichen? wenn ja, bewirkt man zu diesem speziellen Thema etwas?
MFG
Torsten Mädler
Hallo Torsten!
Ist es eigentlich jedem :Bundesbürger gestattet solch :eine Klage einzureichen?
Ja. Du mußt persönlich betroffen sein und die Klage muß Aussicht auf Erfolg haben.
Ich hab das mal durchgezogen. Damals war ich noch Student und begeisterte einen weithin bekannten Verfassungsrechtler für mein Vorhaben. Es ging um den Nachrüstungsbeschluß unter Kanzler Schmidt. Die (jetzt arg verkürzte) Begründung lautete, daß durch die Nachrüstung auf meinen Lebensraum gerichtete Raketen des Gegners provoziert würden. Kurzum: Meine Klage wurde mit einer einzigen Stimme Mehrheit abgewiesen. Das hat dann wenig mit den Erfolgsaussichten zu tun, ist vielmehr regelmäßige Übung, wenn die Karlsruher Richter eine Sache beim besten Willen nicht anfassen und den Deckel draufhalten wollen.
Aber: Dein Anliegen ist aussichtslos, weil gerade die Verweigerung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung der Verfassung unseres Landes entspricht.
Anmerkung, damit kein schiefes Bild entsteht: Mir ging es nicht um eine Klage um des Stänkerns willen. Ich hatte vom damaligen Rüstungswahn die Nase gründlich voll. Vorher hatte ich selbst viele Jahre in der Rüstungsindustrie gearbeitet und kannte die Denkweise beim Waffeneinsatz nur zu gut. Das Schicksal von Menschen spielt dabei keine Rolle mehr. Ich wollte für diesen Irrwitz nicht mehr arbeiten und war zusammen mit meiner damaligen Frau drauf und dran, Europa mit seinen hirnverbrannten Ideologen zu verlassen.
Umso mehr ärgern mich heute die Armutsprediger und Sozialphantasten, die wegen ein paar lächerlicher Euro alles in den Dreck ziehen und dabei vergessen, auf welchem brisanten Pulverfaß wir bis vor ein paar Jahren saßen.
Gruß
Wolfgang
Hallo an alle Demokratisch veranlagten Leser;
da wir Deutschen ja leider, so unser Bundeskanzler, nicht über
unsere eventuell zukünftige Verfassung abstimmen dürfen,
weil er (Der Kanzler) vergessen hat was in Artikel 146 GG steht ich zitiere:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
und entmündigt sich damit gegenüber dem deutschen Volks selbst.
Gruß Torsten
(Wenn er sich auf eine Dt. Verfassung beruft, dann beruft er sich auf etwas, was gar nicht existiert, das GG ist ein temporäres Provisorium, was von den Besatzungsmächten auch nur als ein solches verstanden wurde. Es wird also höchste Eisenbahn für a) eine Deutsche Verfassung und b) eine Abstimmung über eine europäische Verfassung auds nachvollziehbar gleichen Gründen wie sie Chirac für die Franzosen reserviert. Sollte, und davon gehe ich realistisch aus, nichts dergleichen stattfinden, wird wohl dem letzten klar sein, daß Schröder und auf gleichem Weg in den Bundestag einziehende keine Volks- Legitimation haben können)
Hallo Torsten!
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach :Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das :gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine :Gültigkeit an dem Tage, an :dem eine Verfassung in Kraft :tritt, die von dem deutschen :Volke in freier Entscheidung :beschlossen worden ist.
Noch gilt unser Grundgesetz und was in einer vom Volk abgesegneten Version stehen wird, kann derzeit niemand im Detail wissen. Immerhin gibt es gute Gründe für und gegen Volksentscheide.
…wird wohl dem letzten
klar sein, daß Schröder und :auf gleichem Weg in den :Bundestag einziehende keine :Volks-Legitimation haben :können
Bis heute werden alle Volksvertreter vom Gemeinderat bis zu den Parlamenten in Bund und Ländern in freier und geheimer Wahl gewählt. Auch Du kannst Dich bei nächster Gelegenheit zur Wahl stellen. Ich sehe kein Problem in der Legitimation unserer Volksvertreter.
Es ist übrigens ein untrügliches Kennzeichen einäugiger Ideologen, allein ihren Standpunkt für seligmachend zu halten.
Gruß
Wolfgang