Verfassungsmäßigkeit des EStG

Hallo,
ich möchte eine ketzerische These zur Diskussion stellen : Das EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg//index.html ist nicht (mehr) verfassungskonform zustande gekommen.
Begründung : Die Parlamentarier, die (für Otto Normal-Steuerpflichtigen) derartig unverständliche Texte haben durchgehen lassen, die gehören „aus dem Tempel gejagt“. Überzeugt bin ich : hätten nur die MdBs, die die Texte wirklich verstanden haben, bei der Beschlussfassung im Bundestag zugestimmt, hätte es dafür keine Mehrheit gegeben. Kostproben aus EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__46.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/estg//__50g.html
Gruß
Karl

Huhu!

Wo genau steht denn im Grundgesetz, dass in einem solchen Fall das Gesetz nicht verfassungskonform zustande gekommen (und ergo verfassungswidrig) wäre?

Levay

Huhu!

Wo genau steht denn im Grundgesetz, dass in einem solchen Fall
das Gesetz nicht verfassungskonform zustande gekommen (und
ergo verfassungswidrig) wäre?

Hallo Levay,
bestimmt steht das nicht im Grundgesetz. Ich behaupte aber, die „Väter“ des Grundgesetzes haben damals nicht daran gedacht, dass das Parlament sich derartig zum „Abnick“-Verein degradieren lässt : Man versteht den zur Abstimmung vorgelegten Text zwar nicht, stimmt aber trotzdem dafür.
Wäre es unter Parlamentariern denn ehrenrührig zu bekennen : „Liebe Kollegen, ich verstehe das nicht (mehr). Genausowenig wie die Bürger. Und genau deswegen kann ich nicht zustimmen.“ ???
Gruß
Karl

Levay

bestimmt steht das nicht im Grundgesetz.

Das scheint mir auch so. Und darum stimmt es auch nicht, dass das Gesetz schon deswegen verfassungswidrig ist. Die furchtbare Konsequenz wäre übrigens, dass keine Gesetze mehr beschlossen werden könnten.

Nehmen wir mal an, wir wollen eine Gesetesänderung im Strafgesetzbuch haben. Dann dürften nach deiner Logik nur noch Leute im Parlament sitzen, die das StGB wirklich verstehen. Jetzt sag nicht, das verstehe doch jeder, dem ist nicht so. Ich kenne Juristen, die es kaum verstehen :wink:

So, jetzt haben wir da also ein paar Hundert Juristen im Parlament. Und nun wollen wir ein Gesetz zum Thema Umweltschutz. Da geht es um komplizierte wissenschaftliche Erkenntnisse, die eigentlich nur entsprechende Wissenschaftler verstehen können. Und da helfen uns die paar Hundert Juristen nicht weiter.

Das könnte man so beliebig fortführen. Ein Parlament, wie du es dir vorstellst, das aber gleichzeitig in der Lage ist, alle Gesetze zu beschließen, die wir haben wollen, kann es nicht geben.

Du kannst dich ja gern über die Kompliziertheit des Steuerrechts beschweren. Da wirst du wohl auch nicht auf viel Widerstand stoßen. Aber warum must du das unbedingt in eine pseudojuristische Argumentation packen?

In meinen Augen stellst du bei Licht betrachtet keine echte Rechtsfrage und bist damit auch falsch in diesem Brett.

Levay

Servus,

In meinen Augen stellst du bei Licht betrachtet keine echte
Rechtsfrage

ich denke schon, dass diese Frage zur Juristerey gehört - freilich ist sie eher rechtsphilosphischer, ggf. staatsrechtlicher als formal juristischer Natur.

Parallel dazu beiläufig, was mir im Sommer 2006 ein Fachanwalt für Steuerrecht dargetan hat: Er meint, es sei zumindest zweifelhaft, ob das EStG in seiner heutigen Form wirksam anwendbar wäre, weil es gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstößt, dass ein Bürger die Möglichkeit haben muss, das Recht, das auf sein Handeln anwendbar ist, zu kennen - was ja u.a. auch der Grund dafür ist, dass Gesetze in D nicht z.B. in akadosumerischer Sprache und Keilschrift veröffentlicht werden.

Wenn nun über weite Strecken das EStG betreffend die Möglichkeit, es zu kennen, ziemlich stark einem Gesetzestext ähnelt, der z.B. in akadosumerischer Sprache veröffentlicht würde, und damit nach menschlichem Ermessen den Subjekten, die davon betroffen sind, nicht bekannt sein kann, darf man fragen, ob es wirksam sein kann, obwohl es in diesem Sinn eben nicht öffentlich bekannt ist.

Beide Aspekte - sowohl die Verabschiedung durch Parlamentarier, die objektiv nicht im Stande sind, zu wissen, worüber sie entscheiden, als auch die Formulierung und Veröffentlichung in einer Sprache, die der allergrößten Mehrheit der Betroffenen offensichtlich nicht zugänglich ist, lassen sich nicht formal aus dem GG behandeln.

Es stellt sich aber schon die Frage, wie man in beiden Fällen juristisch begründen kann, dass das Gesetz aus obgenannten Gründen wirkungslos ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Parallel dazu beiläufig, was mir im Sommer 2006 ein Fachanwalt
für Steuerrecht dargetan hat: Er meint, es sei zumindest
zweifelhaft, ob das EStG in seiner heutigen Form wirksam
anwendbar wäre, weil es gegen das rechtsstaatliche Prinzip
verstößt, dass ein Bürger die Möglichkeit haben muss, das
Recht, das auf sein Handeln anwendbar ist, zu kennen

Dann wären aber zB. auch die größten Teile des BGB, des HGB, des WPHG, des ProspekthatungsG, des Kapitalanleger-MusterverfahrensG, des FinanzdienstleistungsaufsichtsG, etc, etc, etc. verfassugswidrig.

Oder aber man akzeptiert einfach mal, dass Recht wie jede andere Wissenschaft ab einem gewissen Niveau, dass über das normale Alltagsgeschäft hinausgeht, und hierzu gehört Steuerrecht allemal, nich von Hans und Franz, sondern von Fachleuten gehandhabt werden sollte. Es ist genauso utopisch für den Normalbürger, die Steuergesetzgebung zu verstehen, wie sich selbst den Blinddarm heraus zu operieren.

Und das liegt nicht daran, dass lauter böse Menschen extra komplizierte Gesetze machen, sondern daran, dass Steuerrecht eben kompliziert ist.
Aber vielleicht könntest Du mir mal die erhöhte Besteuerung der Anteilseigner mit Streubesitzquote bis 3% in der neuen REIT-Aktiengesellschaft (welche die günstigere exit-tax bei dem Verkauf vom Immobilien in diese Gesellschaft kompensiert) mit bunten Bilder erklären?

  • was ja
    u.a. auch der Grund dafür ist, dass Gesetze in D nicht z.B. in
    akadosumerischer Sprache und Keilschrift veröffentlicht
    werden.

Ich dachte irgendwie, der Grund läge darin, dass die Keilschrift nicht die in Deutschland gängige Schreibweise ist…

Wenn nun über weite Strecken das EStG betreffend die
Möglichkeit, es zu kennen, ziemlich stark einem Gesetzestext
ähnelt, der z.B. in akadosumerischer Sprache veröffentlicht
würde, und damit nach menschlichem Ermessen den Subjekten, die
davon betroffen sind, nicht bekannt sein kann, darf man
fragen, ob es wirksam sein kann, obwohl es in diesem Sinn
eben nicht öffentlich bekannt ist.

Es ist wie die auch zB oben von mir genannten Gesetze natürlich nicht seinem ganzen Inhalt nach der Öffentlichkeit bekannt, weil man, um die Steuergesetzgebung verstehen und mit mit dieser arbeiten zu können, eben Steuerrechtler oder Wirtschaftsprüfer sein muss. Der breiten Öffentlichkeit ist auch nicht bekannt, wie man Brücken baut, und keiner beschwert sich darüber (obowhl jeder rüber muss).

Beide Aspekte - sowohl die Verabschiedung durch
Parlamentarier, die objektiv nicht im Stande sind, zu wissen,
worüber sie entscheiden,

Dazu gibt es Ausschüsse. Wir sind nicht das erste Parlament auf dieser Welt und Gesetze waren auch schon im 19. Jhd und sogar schon bei den Römern sehr kompliziert. Daher wusste der Verfassungsgeber auch 1949 sehr wohl, dass die meisten Abgeordneten den Inhalt der Gesetze nicht verstehen können. Hier ist keine Neuerung eingetreten und der Verfassungsgeber hat das genau so gewollt, wie es ist.

als auch die Formulierung und
Veröffentlichung in einer Sprache, die der allergrößten
Mehrheit der Betroffenen offensichtlich nicht zugänglich ist,

Für Fachleute ist das kein Problem. Und es gibt keine Regel in Deutschland, dass jeder jedes Gesetz verstehen muss.

lassen sich nicht formal aus dem GG behandeln.

Das muss auch materiell nicht behandelt werden, weil der Verfassungsgeber das genau so gesehen und gewollt hat. Recht ist eben, wie jede andere Wissenschaft auch, kompliziert und für seine Anwendung bedarf es ab einem gewissen Niveau (also außerhalb des Brötchenkaufens und Bierbestellens in der Kneipe) Fachleute wie sonst auch.

Und nein! Das ist kein böser Wille des Gesetzgebers und nicht nur dazu da, um Anwälten das Leben schön zu machen. Recht in allen seinen Facetten und dem Ziel, gerecht für über 80 Mio. Menschen zu sein, ist nun einmal kompliziert. Wir können auch alles auf ein einziges „Ihr müsst alle lieb zueinander sein“-Gesetz reduziern. Das würde jeder verstehen, aber es würde nicht funktionieren.

Es stellt sich aber schon die Frage, wie man in beiden Fällen
juristisch begründen kann, dass das Gesetz aus obgenannten
Gründen wirkungslos ist.

Insbesondere zumal es dafür keine Notwendigkeit gibt.

Gruß
Dea

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ich denke schon, dass diese Frage zur Juristerey gehört -
freilich ist sie eher rechtsphilosphischer, ggf.
staatsrechtlicher als formal juristischer Natur.

Na gut, schließlich gehört auch die Rechtspolitik zur Rechtswissenschaft. Ich wollte vor allem darauf hinaus, dass man über die Frage, wie kompliziert das Steuerrecht sein darf, doch diskutieren kann, ohne dass man gleich so tut, als ob das Gesetz, nur weil die Bundestagsabgeordneten es selbst nicht verstanden haben, wohl verfassungswidrig sei. Das mainte ich nicht mit pseudojuristisch.

Parallel dazu beiläufig, was mir im Sommer 2006 ein Fachanwalt
für Steuerrecht dargetan hat: Er meint, es sei zumindest
zweifelhaft, ob das EStG in seiner heutigen Form wirksam
anwendbar wäre, weil es gegen das rechtsstaatliche Prinzip
verstößt, dass ein Bürger die Möglichkeit haben muss, das
Recht, das auf sein Handeln anwendbar ist, zu kennen - was ja
u.a. auch der Grund dafür ist, dass Gesetze in D nicht z.B. in
akadosumerischer Sprache und Keilschrift veröffentlicht
werden.

Das ist ja alles gut und schön, aber abgesehen davon, dass wir dann bald keine Gesetze mehr hätten, war das ja nicht der Einwand des Fragestellers. Ihm ging es um die angegliche Verfassungswidrigkeit, die daher rühren soll, dass die Parlamentarier das Gesetz selbst nicht verstanden hätten.

Levay

Hallo Levay,

Das ist ja alles gut und schön, aber abgesehen davon, dass wir
dann bald keine Gesetze mehr hätten,

Warum denn das ? Warum kann man von den hochqualifizierten/bezahlten Leuten aus den Ministerien nicht verlangen, ihre Texte so zu formulieren, dass sie dem Normalbürger verständlich sind.
Gesetze sollen doch nicht zum Geheimwissen einiger Experten mutieren !
Sie sind die Geschäftsgrundlage unseres miteinanders.

war das ja nicht der Einwand des Fragestellers.
Ihm ging es um die angegliche Verfassungswidrigkeit, die daher rühren
soll, dass die Parlamentarier das Gesetz selbst nicht verstanden hätten.

Mir gings mit meiner Provokation um mehr als eine juristisch/formale Diskussion.
Zu kurz gesprungen wäre mE der Verweis, der Text der Verfassung gäbe dazu nichts her: Das tun, was wir immer schon so gemacht haben, und Hände in den Schoß legen.
Gruß
Karl

Levay

Hi

Warum denn das ? Warum kann man von den
hochqualifizierten/bezahlten Leuten aus den Ministerien nicht
verlangen, ihre Texte so zu formulieren, dass sie dem
Normalbürger verständlich sind.

Glaube mir, das liegt nicht an den Gesetzen, sondern an der geregelten Materie. Die würde auch anders formuliert nicht verstanden werden. Ein „Umformulieren“ hat damit überhaupt nichts zu tun.

Zudem sind Gesetze genau so formuliert, wie sie sein müssen, um jedes Missverständnis auszuschließen. Dabei müssen sie natürlich eine bestimmte Sprache einhalten, da sich aus deren Formulierung und Systematik zweifelsfrei ergibt, was geregelt ist und was nicht. Das allerdings nur, wenn man die Materie kennt und versteht.

Man kann natürlich auch jedes Gesetz als einen Aufsatz verfassen, der auch dem Letzten erklärt worum es geht, aber dann würden allein die ersten 100 Paragrafen des BGB eine halbe Bibliothek füllen und die Auslegung und Interpretation wäre noch ungewisser.

Es liegt nun einmal ander Materie. Und dass einige Formulierungen nicht ganz dem normalen Sprachgebrauch entsprechen, ist die Wesenheit jeder Materie.

Gesetze sollen doch nicht zum Geheimwissen einiger Experten
mutieren !

Sie sind es aber aber einem bestimmten Niveau immer. Und wenn man es noch so gerne will. Jura ist eben nicht für jeden verständlich und im do it yourself stil zu behandeln. Da hilt ein Umformulieren auch nichts. Wir können das gerne mal anhand einiger Gesetze ausprobieren, die behaupteter Weise wegen besonderer Formulierung unverständlich sind und diese anders formulieren. Es wird nichts helfen oder jedes Gesetz füllt ein Buch, weil es auch seinen materiellen Hintergrund erklären muss.

Sie sind die Geschäftsgrundlage unseres miteinanders.

Und die grundlegenden sind auch zu verstehen. Lies das StGB, zB. Mord, Körperverletzung, Diebstahl, lies das BGB, zB. Kaufvertrag, Mietvertrag, Schadenersatz. Darüber hinaus, wenn man zB. schwierigere Verträge machen möchte, bedarf es nunmal eines Experten wie überall auch. Das hat mit der Formulierung nichts zu tun.

Mir gings mit meiner Provokation um mehr als eine
juristisch/formale Diskussion.
Zu kurz gesprungen wäre mE der Verweis, der Text der
Verfassung gäbe dazu nichts her: Das tun, was wir immer schon
so gemacht haben, und Hände in den Schoß legen.

Der Verfassungstext gibt etwas dazu her. Denn das Rechtsstaatsprinzip bedingt schon, dass Gesetze nachvollziehbar sein sollen. Es gibt aber auch andere Prinzipien in der Verfassung und andere Interessen. ZB diejenigen, dass Gesetze auch funktionieren müssen und für Materien gelten, von denen die meisten keine Ahnung haben. Und daher sieht der Mittelweg so aus, dass die zentralen Normen des Zusammenlebens („Du darfst mich nicht hauen“, „wenn ich Dein Auto kaufe, muss ich es bezahlen“) verständlich sind, für andere braucht man eben Experten. Da hilft alles Formulieren nicht.

Gruß
Dea

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Es ist wie die auch zB oben von mir genannten Gesetze
natürlich nicht seinem ganzen Inhalt nach der Öffentlichkeit
bekannt, weil man, um die Steuergesetzgebung verstehen und mit
mit dieser arbeiten zu können, eben Steuerrechtler oder
Wirtschaftsprüfer sein muss.

Das kann’s doch nicht sein. Zunächst einmal ist Steuerzahlen nichts anderes als dass Vater Staat (zu Recht) sagt, ich brauche einen Prozentsatz deines Einkommens von dir Bürger, damit ich in deinem Auftrage Aufgaben wahrnehmen kann. Also die Festlegung, was ist Einkommen und des Steuersatzes. Eigentlich eine vergleichsweise simple Arithmetik, eigentlich keine Sache, die ausschließlich dem Experten zusteht.

Der breiten Öffentlichkeit ist auch nicht bekannt, wie man Brücken baut,

Das verlangt ja keiner von mir - auch die „Obrigkeit“ nicht.
Aber beim EStG hat man etwas zur Geschäftsgrundlage gemacht, was der eine Partner (Steuerzahler) nicht mehr nachvollziehen kann.

und keiner beschwert sich darüber (obowhl jeder rüber muss).

Beschweren würd ich mich, wäre die Brücke jedesmal nur mit Expertenunterstützung begehbar.

als auch die Formulierung und
Veröffentlichung in einer Sprache, die der allergrößten
Mehrheit der Betroffenen offensichtlich nicht zugänglich ist,

Für Fachleute ist das kein Problem. Und es gibt keine Regel in
Deutschland, dass jeder jedes Gesetz verstehen muss.

Aber es ist schlecht, wenn der Bürger die Gesetze, die ihn unmittelbar betreffen, nicht verstehen kann

Das muss auch materiell nicht behandelt werden, weil der
Verfassungsgeber das genau so gesehen und gewollt hat. Recht
ist eben, wie jede andere Wissenschaft auch, kompliziert und

Mittlerweile ist die Erkenntnis weit genug verbreitet, dass man Wissenschaft auch verständlich darstellen kann, selbst bis in den höheren Bereich hinein.

für seine Anwendung bedarf es ab einem gewissen Niveau (also
außerhalb des Brötchenkaufens und Bierbestellens in der
Kneipe) Fachleute wie sonst auch.

Und nein! Das ist kein böser Wille des Gesetzgebers

Es ist die Schwäche des Gesetzgebers, bzw der Parteien, die es nicht zulässt, das „festgefahrene“ EStG aus dem Morast zu ziehen. Als Herrn Kirchhoffs diesbezüglichen Ideen publik wurden, hat man leider den Schwanz schnell eingezogen. Aus Angst, etwas grundlegend zu ändern.
Gruß
Karl

Hallo!

Habs ja eh schon mal gemacht, aber weils mir so gut gefällt zitiere ich da nochmal die Ansicht des österreichischen VfGH dazu. Ein Gesetz (oder eine Verordnung) darf nach (mittlerweile) ständiger Judikatur des VfGH nicht so unverständlich sein, dass es/sie nur mit Freude am Lösen von Denksportaufgaben verstanden werden kann:smile:

Auszug aus dem Rechtssatz VfGH G 81/90

"§4 Abs 2 der Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 10. Juli 1973, BGBl. Nr. 352/1973, betreffend
Richtlinien für die Gewährung der Notstandshilfe
(Notstandshilfeverordnung) in der Fassung vom 23. Juni 1988, BGBl.
Nr. 319/1988, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Gerichtshof sieht die gegen die Verordnung erhobenen Bedenken
wegen Verletzung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die
Verständlichkeit einer Norm nicht entkräftet.

Nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen
Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von
Denksport-Aufgaben kann überhaupt verstanden werden, welche
Anordnungen hier getroffen werden sollen."

Gruß
Tom

Hallo

Das kann’s doch nicht sein. Zunächst einmal ist Steuerzahlen
nichts anderes als dass Vater Staat (zu Recht) sagt, ich
brauche einen Prozentsatz deines Einkommens von dir Bürger,
damit ich in deinem Auftrage Aufgaben wahrnehmen kann. Also
die Festlegung, was ist Einkommen und des Steuersatzes.
Eigentlich eine vergleichsweise simple Arithmetik, eigentlich
keine Sache, die ausschließlich dem Experten zusteht.

Nun, DAS ist ja auch wirklich nicht schwierig und bei jedem Angestellten sogar so einfach, dass er den Betrag erst gar nicht kriegt.

Die Möglichkeiten, Steuern zu sparen, sind es (in diesen jetzt noch recht simplen Bereichen der Einkommensbesteuerung), die etwas umständlicher sind. Und hier ist es nun einmal etwas komplizierter. Die Komplexität des Rechts steigt auch hier mit der Komplexität der Materie. Das hat nichts mit Formulierung, sondern mit der Materie zu tun.

Der breiten Öffentlichkeit ist auch nicht bekannt, wie man Brücken baut,

Das verlangt ja keiner von mir - auch die „Obrigkeit“ nicht.
Aber beim EStG hat man etwas zur Geschäftsgrundlage gemacht,
was der eine Partner (Steuerzahler) nicht mehr nachvollziehen
kann.

Tja, wie immer stellt sich die Frage der Alternativen. Du sagst: Formuliert einfacher. Ich sage, das geht nicht, weil die Materie selbst so komplex ist. Was ist also die Lösung?

Aber es ist schlecht, wenn der Bürger die Gesetze, die
ihn unmittelbar betreffen, nicht verstehen kann

Eigentlich betrifft jedes Gesetz den Bürger unmittelbar. Der Gesetzgeber kann nicht wissen, wer wann was wo macht. Wenn ich einkaufen gehe, treffen mich die Gesetze, wenn ich eine GmbH gründe, treffen mich andere Gesetze (jeweils auch mit Steuern), wenn ich and er Tankstelle wegfahre ohne zu bezahlen, treffen mich jene Gesetze und wenn ich einen Bauantrag stelle, treffen mich solche Gesetze, usw, usw, usw. Nach dieser Abgrenzung kann eine Trennung von einfachen zu komplexen Gesetzen daher nicht funktionieren. Und ich sage, dass dies ohnehin von der geregelten Materie abhängt. Das Leben ist vielfältig, die Menschen noch komplizierter, und dem müssen die Gesetze Rechnung tragen. Der Wunsch nach einfach Gesetzen ist verständlich, er würde sie aber ungerecht machen.

Mittlerweile ist die Erkenntnis weit genug verbreitet, dass
man Wissenschaft auch verständlich darstellen kann, selbst bis
in den höheren Bereich hinein.

Ja, aber in Lehrbüchern oder Seminaren. Da kann man die Gesetze auch erklärt bekommen. Das Gesetzbuch selbst als geltendes Recht ist keine „Darstellung“ der Wissenschaft, es ist die Wissenschaft oder besser deren Manifestation selbst. Eine vereinfachte Darstellung gibts im Buchladen oder beim Anwalt.

Es ist die Schwäche des Gesetzgebers, bzw der Parteien, die es
nicht zulässt, das „festgefahrene“ EStG aus dem Morast zu
ziehen.

Es ist eher der Komplexität des Steuerrechts selbst geschuldet. Der Ruf darf also nicht sein: Vereinfacht die Formulierung des Steuerrechts, sondern er muss lauten: Vereinfacht das Steuerrecht. Ob einfaches Steuerrecht in einer komplexen Gesellschaft aber brauchbar ist, ist eine andere Frage.

Als Herrn Kirchhoffs diesbezüglichen Ideen publik
wurden, hat man leider den Schwanz schnell eingezogen. Aus
Angst, etwas grundlegend zu ändern.

Na, das waren wohl eher politische und persönliche Streitigkeiten ohne wirklichen Bezug zum Steuerrecht.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich freue mich wie jeder andere über einfache Gesetze. Aber ich weiß zugleich, das ein Gesetz, je einfacher es ist, um so weniger auf die Komplexität der geregeltend Materie eingeht und daher meist umso unbrauchbarer ist. Das Leben ist nicht nur „A haut B“ oder „Staat will 50% vom Lohn“ haben. Es ist viel viel komplexer in allen Bereichen. Daher ebdarf es für die juristische Handhabung in vielen Bereichen Fachleute, wie überall sonst auch.

Gruß
Dea

Hi,

ist mir klar und bei uns ja auch so.

Aber es ist eben, wie ich schon schrieb, immer eine Abwägung zwischen der Suche nach einfach formulierten Gesetzen und der Notwendigkeit, der Komplexität der Materie gerecht zu werden.

So das eine oder andere zu sehr vernachlässigt wird, kommt das Gesetz eben in die Tonne. Die Frage ist nur, wo ist die Grenze, wo der Mittelweg?

Gruß
Dea

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hi

Oder aber man akzeptiert einfach mal, dass Recht wie jede
andere Wissenschaft ab einem gewissen Niveau, dass über das
normale Alltagsgeschäft hinausgeht, und hierzu gehört
Steuerrecht allemal, nich von Hans und Franz, sondern von
Fachleuten gehandhabt werden sollte. Es ist genauso utopisch
für den Normalbürger, die Steuergesetzgebung zu verstehen, wie
sich selbst den Blinddarm heraus zu operieren.
Und das liegt nicht daran, dass lauter böse Menschen extra
komplizierte Gesetze machen, sondern daran, dass Steuerrecht
eben kompliziert ist.

[…]

Für Fachleute ist das kein Problem. Und es gibt keine Regel in
Deutschland, dass jeder jedes Gesetz verstehen muss.

[…]

Das muss auch materiell nicht behandelt werden, weil der
Verfassungsgeber das genau so gesehen und gewollt hat. Recht
ist eben, wie jede andere Wissenschaft auch, kompliziert und
für seine Anwendung bedarf es ab einem gewissen Niveau (also
außerhalb des Brötchenkaufens und Bierbestellens in der
Kneipe) Fachleute wie sonst auch.

Ohne mir die Meinung des Fragestellers zu eigen machen zu wollen, denke ich, dass die dahinterstehende Intention nicht so einfach beiseite zu wischen ist. Es gibt durchaus Bestrebungen und Meinungen, dass Gesetze allgemein verständlich zu sein haben (In der Schweiz gibt es sogar eine „Verständlichkeitsprüfung“ vor jeder Verabschiedung). So sagt auch Paul Kirchhof: „Die Sprache kann die Verbindlichkeit des Rechts nur überbringen, wenn sie einfach und für jedermann verständlich ist. Deswegen muss gerade in einer komplizierter werdenden Welt das Recht immer einfacher gestaltet werden.“
Auch der Bundesfinanzhof hat schon eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit des EStG wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) eingeholt (BFH-Beschluss vom 6.9.2006 (XI R 26/04) BStBl. 2007 II S. 167)

Insofern stimmt es natürlich schon, dass Gesetze nicht so formuliert sein müssen, dass es auch der letzte Hinterwädler versteht, allerdings ist gerade im deutschen Steuerrecht das Gesetz (resp. die Gesetze) mittlerweile so unübersichtlich, dass die Ansicht, es verstoße gegen die Verfassung nicht als grundsätzlich abwegig bezeicht werden kann (imho).

gruß
Raoul

Hi

Ohne mir die Meinung des Fragestellers zu eigen machen zu
wollen, denke ich, dass die dahinterstehende Intention nicht
so einfach beiseite zu wischen ist.

Keinesfalls. Die Ultimativität und einseitige Sichtweise ist aber das Problem.

Es gibt durchaus
Bestrebungen und Meinungen, dass Gesetze allgemein
verständlich zu sein haben (In der Schweiz gibt es sogar eine
„Verständlichkeitsprüfung“ vor jeder Verabschiedung).

Die gibt es hier vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips natürlich auch.

So sagt
auch Paul Kirchhof: „Die Sprache kann die Verbindlichkeit des
Rechts nur überbringen, wenn sie einfach und für jedermann
verständlich ist. Deswegen muss gerade in einer komplizierter
werdenden Welt das Recht immer einfacher gestaltet werden.“

Das ist eine schöne Intension, aber zugleich eine rein politische Aussage gewesen und somit ist ihre juristische Verwertbarkeit oder besser Umsetzbarkeit eine ganz andere Frage.

Auch der Bundesfinanzhof hat schon eine Entscheidung des
BVerfG über die Verfassungswidrigkeit des EStG wegen
Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3,
Art. 19 Abs. 4 GG) eingeholt (BFH-Beschluss vom 6.9.2006 (XI R
26/04) BStBl. 2007 II S. 167)

Das ist auch völlig richtig so. Es gibt auch hier wie überall Grenzen.

Insofern stimmt es natürlich schon, dass Gesetze nicht so
formuliert sein müssen, dass es auch der letzte Hinterwädler
versteht, allerdings ist gerade im deutschen Steuerrecht das
Gesetz (resp. die Gesetze) mittlerweile so unübersichtlich,
dass die Ansicht, es verstoße gegen die Verfassung nicht als
grundsätzlich abwegig bezeicht werden kann (imho).

Nein. Aber die Aussage war ja derart umfassend, dass es um die Frage ging, ob jeder immer jedes Gesetz verstehen muss, bzw. ob eine einfache Neuformulierung alle Gesetze verständlicher macht.

Gegen eine allgemeine Überlegung, ob das EStG, dass sichlich nicht mit Übersichtlichkeit glänzt (deshalb aber nicht weniger Systematik enthält) möchte ich mich nicht wehren. Aber nicht mit dieser Argumentation.

Vielleicht habe ich auch inzwischen einfach zu viele Menschen kennen gelernt, die meinten, die bräuchten keine juristischen Berater und könntet alles, aber auch wirklich alles selbst, und sehe auch dies hinter der Aussage, dass „Gesetze, die den Bürger betreffen, verständlich ein müssen.“ Aber so einfach ist es nunmal nicht.

Gruß
Dea

Hallo!

Ja klar, hast eh meine volle Zustimmung.

Gruß
Tom