die wollen am Flughafen unter Umständen einen Bodyscanner einführen.
Welche Verfassungsrechtliche Probleme bzw. wie sieht es mit der Vereinbarkeit des Bodyscanners in Bezug auf die Grundrechte aus?
Welche sind Eurer Meinung nach betroffen und warum?
die wollen am Flughafen unter Umständen einen Bodyscanner
einführen.
Welche Verfassungsrechtliche Probleme bzw. wie sieht es mit
der Vereinbarkeit des Bodyscanners in Bezug auf die
Grundrechte aus?
Welche sind Eurer Meinung nach betroffen und warum?
gibt es dazu nicht schon genug bei google ?
z.b. kernbereich (menschenwürde) des allg. persönlichkeitsrechts, Art. 2 I, 1 I GG - verletzung der intimsspähre, verobjektivierung des menschen
oder gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 I gg (im vergleich zu anderen massentransportmitteln)