Hallo!
Gut, das ist mir klar. Aber sagen wir die Wahlen sind das
einzige, womit der Wähler einen Einfluß auf die
Regierungsbildung ausüben kann. Und seine Mittel sind
begrenzt…
Den größten Einfluss auf die Regierungsbildung hat der Wähler natürlich durch die Nationalratswahl und die Bundespräsidentenwahl, aber eben nur indirekt. Leider vergessen das viele Leute, diese wählen eine Partei nur deshalb, damit sie den Bundeskanzler stellt und sind dann ganz verwundert, wenn z.B. die drittstärkste Partei den Bundeskanzler und die zweitstärkste den Vizekanzler stellt, wie das 2000 im Kabinett Schüssel I der Fall war. Gewählt wird die Legislative und nicht der Kanzler - daher sollte für die Wahlentscheidung das Programm wichtiger sein als die Personen.
Man kann verfassungsrechtlich sogar noch spitzfindiger sein: die Bundesregierung hat keine Amtsperiode. Theoretisch muss also nach einer Nationalratswahl keine neue Regierungsbildung stattfinden, sondern kann die alte im Amt bleiben. Es ist allerdings in Österreich eine Usance, dass die Bundesregierung immer zur Nationalratswahl ihren Rücktritt erklärt, um eine Neubildung zu ermöglichen. Verfassungsrechtlich zwingend ist das nicht.
Man sieht also, die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative ist in Österreich stärker ausgeprägt, als etwa vergleichsweise in Deutschland, was historische Hintergründe hat.
Die Bundesregierung wird vom (direkt gewählten)
Bundespräsidenten ernannt - damit ist sie auch legitimiert.
Könnte es also theoretisch sein, daß der BP der Meinung ist,
die Wahlbeteiligung sei nicht ausreichend gewesen, um die
Regierung einzusetzen?
Ja, kann er, weil er keine Vorgaben hat.
Nach der NR-Wahl 1999 gab es so lange keine neue Regierung, weil BPräs Klestil das Kabinett Schüssel I verhindern wollte und die Regierung in der ursprünglich von Schüssel zusammengesetzen Form (wegen der rechten Einstellung mancher FPÖ Leute) nicht angelobt hat. Die Ministerliste musste zuerst geändert und weniger radikale FPÖ Leute vorgeschlagen werden, erst dann ernannte Klestil die Regierung.
Was ist das Protokoll in solch einem
Fall (Neuwahlen, die alte Regierung bleibt solange an der
Macht?)?
Der Bundespräsident kann Neuwahlen ausschreiben, allerdings nur auf Vorschlag der Bundesregierung. Entweder die alte Regierung schlägt ihm das vor oder der Bundespräsident ernennt eine neue Regierung, die ihm diesen Vorschlag macht. Diese Bundesregierung würde zwar vom NR sofort abgewählt, kann aber vorher noch den Vorschlag machen.
Es bleiben im Übrigen grundsätzlich sowohl Nationalrat als auch Bundesregierung immer im Amt, bis es eine(n) neuen gibt.
Und wie gesagt: wer nicht wählt, stimmt jedem Ergebnis zu und
lehnt nicht etwa jedes Ergebnis ab - den typischen
Protestnichtwählern ist das aber leider zu hoch.
OK, und welche Möglichkeit hat man, wenn man seinen Protest
zeigen möchte? Ungültig wählen beeinflußt ja die
Sitzverteilung auch nicht wirklich…
Protest gegen alles ist destruktiv und nur schädlich - das ist meine politische Meinung. Wer was verbessern möchte, sollte konstruktiv und nicht destruktiv sein. Protestwähler sind eine Gefahr für die Demokratie (und haben meiner Erfahrung nach politisch überhaupt keine Kenntnis). Nur zu protestieren ist zu wenig - sinnvolle Alternativen sind gefragt und da hilft nur selbst in verschiedener Form mitzumachen.
Tendenziell sind im Übrigen die Anhänger radikaler Parteien keine Nichtwähler, daher steigt durch die Anzahl der Nichtwähler in der Regel der Stimmenanteil der Radikalen - wer also nicht wählt, was bei NR-Wahlen sein gutes Recht ist, stärkt den Radikalismus. In einer Demokratie trägt jeder Verantwortung, derer er sich nicht entledigen kann. Wer das vergisst, schadet dem demokratischen System. Dass viele Leute bei uns nur protestieren, den unschätzbaren Wert, den unser System hat aber nicht erkennen wollen, halte ich für ganz schlimm und dumm. Aber es ist nunmal so, dass man das was man hat nicht schätzt, schade eigentlich.
Gruß
Tom