Verfassungsschutz?

Hallo,

evtl. verstehe ich etwas nicht richtig.
Beruhen alle Gesetze auf der Verfassung?
Wie überprüft der Verfassungsschutz die Einhaltung der Gesetze?
Müsste es nicht in jeden AMT einen Verfassungswächter geben, damit die Willkür nicht über Hand nimmt?
Ich denke, wenn der Verfassungsschutz in den Ämtern tätig wird, lässt sich die Haushaltsbelastung deutlich reduzieren.

Was meint Ihr?

Gruss
Ralf

Hallo,

evtl. verstehe ich etwas nicht richtig.

kann sein.

Beruhen alle Gesetze auf der Verfassung?

Ja.

Wie überprüft der Verfassungsschutz die Einhaltung der
Gesetze?

Nein. Das tut die Polizei. Verstöße ahndet die Justiz.

Müsste es nicht in jeden AMT einen Verfassungswächter geben,
damit die Willkür nicht über Hand nimmt?

Nein. Der Verfassungsschutz ist für die Verfolgung verfassungswidriger Aktivitäten zuständig, wenn ich das richtig verstehe. Sofern Du das auf Gesetze beziehst, hat das nur mit einem Teil der Gestze zu tun.
Was Du jetzt in diesem Zusammenhang mit ‚Willkür‘ meist, verstehe ich nicht.

Ich denke, wenn der Verfassungsschutz in den Ämtern tätig
wird, lässt sich die Haushaltsbelastung deutlich reduzieren.

Das verstehe ich nun noch weniger. Meinst Du in Ämtern wird mit Haushaltsmitteln an der Bekämpfung der Demokratie gearbeitet?

Mir ist nicht klar, was Du fragen wolltest.

Gruß, Rainer

Hallo Rainer,

Wie überprüft der Verfassungsschutz die Einhaltung der
Gesetze?

Nein. Das tut die Polizei. Verstöße ahndet die Justiz.

Müsste es nicht in jeden AMT einen Verfassungswächter geben,
damit die Willkür nicht über Hand nimmt?

Nein. Der Verfassungsschutz ist für die Verfolgung
verfassungswidriger Aktivitäten zuständig, wenn ich das
richtig verstehe. Sofern Du das auf Gesetze beziehst, hat das
nur mit einem Teil der Gestze zu tun.
Was Du jetzt in diesem Zusammenhang mit ‚Willkür‘ meist,
verstehe ich nicht.

Ich denke, wenn der Verfassungsschutz in den Ämtern tätig
wird, lässt sich die Haushaltsbelastung deutlich reduzieren.

Das verstehe ich nun noch weniger. Meinst Du in Ämtern wird
mit Haushaltsmitteln an der Bekämpfung der Demokratie
gearbeitet?

Zwei kleine einfache Beispiele aus der Praxis:
1.
Im Amt wird ein Verbesserungsvorschlag eingereicht der die Stromkosten senkt und dieser wird abgelehnt obwohl keine Investition zur Realisierung des Vorschlag benötigt wird.

Ein Stromeinsparung dient u.a. dem Wohle des Volkes = Haushaltsentlastung.

Wenn ein Angestellter und ein Beamter die gleiche Tätigkeit ausführen, so sollten Sie auch das gleiche Entgelt beziehen, oder?
Gleichbehandlung!? Demokratie!?

Es gibt noch weitere Beispiele die diesen Rahmen aber sprengen würden.

Gruß, Ralf

Hallo Ralf,

Zwei kleine einfache Beispiele aus der Praxis:
1.
Im Amt wird ein Verbesserungsvorschlag eingereicht der die
Stromkosten senkt und dieser wird abgelehnt obwohl keine
Investition zur Realisierung des Vorschlag benötigt wird.

Ein Stromeinsparung dient u.a. dem Wohle des Volkes =
Haushaltsentlastung.

Dann würde das bestenfalls den Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler interessieren.

Wenn ein Angestellter und ein Beamter die gleiche Tätigkeit
ausführen, so sollten Sie auch das gleiche Entgelt beziehen,
oder?
Gleichbehandlung!? Demokratie!?

Nein, Beamte haben besondere Pflichten und deshalb auch besondere Rechte. Das gleiche Gehalt für einen Angestellten wie für einen Beamten mit der selben Tätigkeit wäre keine Gleichbehandlung. Das ist aber Arbeitsrecht.

Mit ‚Verfassungsschutz‘ haben beide Beispiele nichts zu tun.

Gruß, Rainer

Das ist richtig.

Der Verfassungsschutz hat weder etwas mit der Einhaltung von Gesetzen (Zuständigkeit der Polizei oder Gerichte), noch mit den Aktivitäten in Ämtern zu tun (das macht die Dienstaufsicht).

Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die (wie schon gesagt) verfassungsfeindliche Aktivitäten untesucht, überwacht und ggf. aufdeckt. Dabei handelt es sich etwa um kriminelle Organisationen (aber nicht allgemeine Kriminalität, sondern gegen den Staat gerichtete), andererseits auch um Parteien (siehe NPD Verbotsverfahren, wo die Partei von Verfassungsschutzleuten durchsetzt war). Insgesamt ist das Ziel der Behörde zu verhindern, dass Einzelne oder Gruppierungen Aktivitäten an den Tag legen, die langfristig die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats ausgebeln könnten. Das ganze beruht darauf, dass Deutschland eine sogenannte „wehrhafte Demokratie“ besitzt, diese Staatsform also auch gegen Feinde von Innen verteidigen darf.
Insofern könnte man die Behörde auch eher Staatsschutz nennen, aber dieser Titel hat dann doch einen zu negativen Touch.

Schaut einfach mal auf http://www.verfassungsschutz.de/

Gruß,
Dea

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Hallo Rainer,

Zwei kleine einfache Beispiele aus der Praxis:
1.
Im Amt wird ein Verbesserungsvorschlag eingereicht der die
Stromkosten senkt und dieser wird abgelehnt obwohl keine
Investition zur Realisierung des Vorschlag benötigt wird.

Ein Stromeinsparung dient u.a. dem Wohle des Volkes =
Haushaltsentlastung.

Dann würde das bestenfalls den Bundesrechnungshof und den Bund
der Steuerzahler interessieren.

Wenn ein Angestellter und ein Beamter die gleiche Tätigkeit
ausführen, so sollten Sie auch das gleiche Entgelt beziehen,
oder?
Gleichbehandlung!? Demokratie!?

Nein, Beamte haben besondere Pflichten und deshalb auch

Welche besonderen Pflichten wäre das zum Beispiel, wenn beide 100% die gleiche Tätigkeit ausführen?

besondere Rechte. Das gleiche Gehalt für einen Angestellten
wie für einen Beamten mit der selben Tätigkeit wäre keine
Gleichbehandlung. Das ist aber Arbeitsrecht.

Genau, aber das Arbeitsrecht wird mit Füssen getreten und ist den „obersten“ vollkommen egal!
Leider sind die Richter in diesen Land nicht wirklich unabhängig.

Mit ‚Verfassungsschutz‘ haben beide Beispiele nichts zu tun.

Evtl. doch Verfassungswidrig?

Gruß, Ralf

Für dich zum Mitschreiben: Der Verfassungschutz ist eine Art Inlandsgeheimdienst, der Organisationen überwacht, die gefährlich für unsere Demokratie werden können!

Gruß Ivo

Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die (wie schon gesagt)
verfassungsfeindliche Aktivitäten untesucht, überwacht und
ggf. aufdeckt.

Genau, das habe ich mir auch gedacht.
…verfassungsfeindliche Aktivitäten sind in meinen Augen alle Tatbestände die der Verfassung wiedersprechen, oder?
„…zum wohle des Volkes…“ bedeutet für mich auch die Einhaltung im „kleinen“ Rahmen.

Insgesamt ist das Ziel der Behörde zu verhindern, dass Einzelne oder
Gruppierungen Aktivitäten an den Tag legen, die langfristig
die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats ausgebeln könnten.

Richtig, das dachte ich bisher auch.
„… alle Menschen sind gleich…“, aber einige sind gleicher.

Das ganze beruht darauf, dass Deutschland eine sogenannte
„wehrhafte Demokratie“ besitzt, diese Staatsform also auch
gegen Feinde von Innen verteidigen darf.

Prima und wie wird das umgesetzt?

Insofern könnte man die Behörde auch eher Staatsschutz nennen,
aber dieser Titel hat dann doch einen zu negativen Touch.

Schaut einfach mal auf http://www.verfassungsschutz.de/

Habe ich getan, aber die Kontrolle der Einhaltung der Verfassung in den Ämtern nicht gefunden!?

Gruß,
Ralf

Hallo Ralf,

Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die (wie schon gesagt)
verfassungsfeindliche Aktivitäten untesucht, überwacht und
ggf. aufdeckt.

Genau, das habe ich mir auch gedacht.
…verfassungsfeindliche Aktivitäten sind in meinen Augen alle
Tatbestände die der Verfassung wiedersprechen, oder?

Oder. :wink: Verfassungsfeindliche Aktivitäten sind solche, die die Verfassung gegen ihren Sinn verändern wollen.
es geht um Angriffe auf die Verfrassung, nicht um das nichtbeachten von Gesetzen.

„…zum wohle des Volkes…“ bedeutet für mich auch die
Einhaltung im „kleinen“ Rahmen.

es geht immer noch nicht darum, ob sich jemand an die Grundsätze der Verfassung hölt, sondern darum, ob er die Verfassung bekämpft.

schaut einfach mal auf http://www.verfassungsschutz.de/

Habe ich getan, aber die Kontrolle der Einhaltung der
Verfassung in den Ämtern nicht gefunden!?

Eben! Das ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes.
Es geht nicht nur nicht um die Einhaltung der verfassung in Ämtern, sondern es geht überhaupt nicht um die Einhaltung der Verfassung. Dafür sind andere zuständig.

Du möchtest den Verfassungsschutz mit Aufgaben betrauen, für die er nicht geeignet ist.

Gruß, Rainer

Hallo Ralf,

Welche besonderen Pflichten wäre das zum Beispiel, wenn beide
100% die gleiche Tätigkeit ausführen?

eine besondere Treue zum Staat. Das drückt sich z.B. darin aus, daß Angestellte sich gewerkschaftlich organisieren dürfen und ein Recht auf Arbeitskampf haben. Dieses Recht haben Beamte nicht.

Gruß, Rainer

Hallo Ralf,

Wenn ein Angestellter und ein Beamter die gleiche Tätigkeit
ausführen, so sollten Sie auch das gleiche Entgelt beziehen,
oder?
Gleichbehandlung!? Demokratie!?

Nein, Beamte haben besondere Pflichten und deshalb auch

Welche besonderen Pflichten wäre das zum Beispiel, wenn beide
100% die gleiche Tätigkeit ausführen?

besondere Rechte. Das gleiche Gehalt für einen Angestellten
wie für einen Beamten mit der selben Tätigkeit wäre keine
Gleichbehandlung. Das ist aber Arbeitsrecht.

Du weisst, dass BEamte sich privar versichern müssen , also dass von ihrem Netto noch die SV abgeht ?

Mit ‚Verfassungsschutz‘ haben beide Beispiele nichts zu tun.

Evtl. doch Verfassungswidrig?

Dies müsste vor den Gerichten geprüft werden.

Ciao maxet.

Hi

Habe ich getan, aber die Kontrolle der Einhaltung der
Verfassung in den Ämtern nicht gefunden!?

In den Ämtern kann nichts Verfassungswidriges passieren, da sie Gesetze und Verordnungen nur ausführen. Sie erlassen keine eigenen Verordnungen oder Gesetze.
Nehmen wir Dein Beispiel mit den Strompreisen:
Der Bundeswirtschaftsminister denkt sich:" So ein Mist, Strom ist so teuer. Machma mal ne Verordnung" geht zu seinen Mitarbeitern im Ministerium und sagt ihnen das. Die müssen jetzt erstmal schauen, ob ihr Ministerium das überhaupt darf, ob es also ein Gesetz gibt (Das von Bundestag und Bundesrat erlassen wurde), dass es dem Minister erlaubt, Verordnungen über den Strompreis zu erlassen. Wenn das der Fall ist fertigen sie eins aus. Bei dem Amt bei Dir um die Ecke kommt dann die Verordnung an und die Beamten setzen diese um.

gruß
Raoul

Es ist aber reichlich gewagt zu behaupten, dass die entsprechenden Erlasse IMMER Verfassungskonform sind.

Nur ist hierfür kein Verfassungsschutz zuständig sondern es ist der Klageweg zu beschreiten.

Gruß Ivo

Habe ich getan, aber die Kontrolle der Einhaltung der
Verfassung in den Ämtern nicht gefunden!?

Muss man da auch nicht finden.
Denn wenn du der Meinung bist, dass etwas verfassungswidrig ist, was in einem Amt passiert, so steht es dir frei den juristischen Weg zu bestreiten.

Gruß Ivo

Hi
richtig, was gegenteiliges habe ich ja auch nicht geschrieben. Wobei seltener die Grundrechte verletzt werden als die Formalien. Aber die Verwaltungsgerichte, bzw. das Bundesverfassungsgericht wird sich (im Zweifel) schon drum kümmern. DU hast natürlich recht, dass der Verfassungsschutz nichts damit zu tun hat.

gruß

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