bei uns ist folgendes passiert, ich selbst als erfahrener Handwerker überfragt bin.
Der Fußboden ist nachträglich verfliest worden. Untergrund:
> Betondecke > Holzdielen auf Lagerhölzern auf Widerlagerhölzern 90° versetzt > Velegespanplatten > Glasfasergittermatte > Fliesen in Dünnbettmörtel.
Durch einen Wasserschaden ist das Holz verfault, aber mittlerweile wieder trocken.
Meine Frage ist nun:
Um das Ausmaß des raureißen des Bodens in Grenzen zu halten, könnte man in den Bereichen, wo der Boden unter den Fliesen noch OK ist, zur Stabilisierung PU-Schaum einbringen? Pu-Schaum hat ja die Eigenschaft sehr stark zu Drücken. Hat das schon mal jemand gemacht?
Hallo Detlev,
in diesem Fall „rächt“ sich, dass das seinerzeitige Wasserschadensereignis nicht konsequent bis zum Ende geführt wurde.
In diesem Fall hätte eine Kostenübernahme durch eine Versicherung zur Zwangstrocknung (und damit zur Rettung der Holz-Unterkonstruktion) geführt.
Nun, zu einem Zeitpunkt, wo „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde“, kann man als Handwerker nur die Finger von einer Teilsanierung lassen. Das Schwert des Damokles hängt in Form der Gewährleistungsübernahme über dem Handwerker und droht bei der kleinsten Erschütterung herunter zu fallen.
Ideal für den bauherrn, denn der hätte dann (trotz damaliger Unterlassung der Schadensmeldung) nun im Nachgang doch noch einen „unfreiwillig Zahlungswilligen“ für den Schaden gefunden.
Also: nichts machen, außer komplett sanieren.
Denn: verfaultes Holz ist KEIN tragfähiger Untergrund. Und wo, bitte schön, hört denn der schlechte/nicht tragfähige Bereich auf oder fängt der Gute an?
Das Unterschäumen von Trockenestrichelementen (dazu gehören u.a. auch Holzspanplatten) ist nicht fachgerecht.
Aber die Entscheidung bleibt natürlich bei Dir.
-.-.-.-.-
Mfg Klaus
Moin,
dass das Pfusch ist, wurde schon gesagt. Aber warum sollte man nicht auch mal pfuschen, wenn damit -zumindest eine Zeit lang- das gesetzte Ziel erreicht wird.
Zum Thema etwas ähnliches: https://www.pooldoktor.net/forum/printview.php?t=345…
das macht schon der Vermieter. Der Wasserschaden liegt aber schon mehrere Jahre zurück und ist nicht mehr nachvollziehbar. Der Untergrund ist auch wieder „pulvertrocken“. Die Maurer des Vermieters machen nun die alte Holzunterkrontruktion raus und Estrich rein. Mein Gedanke war, den Anschlußbereich der noch tragfähigen Unterkonstruktion diese mit PU-Schaum unterstützen.
Hallo „vnA“,
der Begriff „Pfusch“ existiert im Vertragsrecht nicht. Nur der Begriff der Gewährleistung.
Und die Gewährleistungspflicht bezieht isch auf eine Ausführung, welche den Regeln des Fachs entspricht. Ansonsten haftet der Ausführende, auch für Folgeschäden im Übrigen. Aus diesem Grunde heraus wäre es unverantwortlich, einen anderen Hinweis zu geben als in meinem Posting.
Rechtlich änderte sich auch überhaupt nichts daran, auf einen Artikel zu verweisen, den irgendwer zudem noch in Österreich geschrieben hatte. Hier in Deutschland gilt die VOB bzw. BGB-Recht.
Doch im Resumeé, sprich: der Bewertung des Sachverhaltes als Solchem, da liegen wir ja nicht weit auseinander.
Frei nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ muss man sich als Autor natürlich immer fragen: In welche mögliche „Falle“ lasse ich ggf. den unbedarften Leser hineinlaufen? Privat kann ich alles machen; ich trage hierfür auch die Verantwortung.
Doch keine Experimente und vor Allem keine Gefahrenverlagerung auf einen hier anfragenden Handwerker!!
Die Lösung, einen Estrich alternativ einzubauen, ist übrigens eine gute Wahl.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Äähmm, wo steht irgendetwas von Firmen.
Aber, ganz ehrlich: eine Firma die einen derartigen Auftrag übernimmt ist selber schuld. (zumindest zum Zeitpunkt meines Postings)
Mein Hinweis ging an den Heimwerker (Handwerker) der das Ursprungsposting auch verfasst hat. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Handwerker - sprich ein gelernter Fachmann - einen derartigen Pfusch auch noch in unserem Heimwerkerforum anfragt.