Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor einigen Jahren ein Darlehen aufgenommen um das Dach zu sanieren. Nun schrieb mich meine Bank an, dass ein EDV Fehler unterlaufen ist und Geld nachgefordert werden müsste. Meine Frage ist, in wie weit es verjährt ist. Nachforderung am 01.10.2007. Ist viell. das erste Jahr verjährt oder mehr oder gar nicht?
Anbei der Wortlaut der Bank:
Bei dem o.g. Darlehen handelt es sich um ein Darlehen aus dem Kreditprogramm „KFW WOhnraum Modernisierung 2003“. Bei Ablauf der Zinssubventionszeit am 01.10.2007 wurde durch einen technischen Fehler in unserem Hause gemäß Darlehensvertrag vereinbarte Erhöhung des Zinssatzes von 2,45% p.a. auf 4,45% p.a. sowie die Erhöhung der vierteljährlichen Leistungsrate von 313,44 Euro auf 362,95 Euro EDV-mäßig nicht automatisch umgesetzt.
Eine manuelle Korrektur des Darlehenskontos ist nunmehr erforderlich. Den rückwirkenden Zinsfehlbetrag werden wir auf dem Darlehenskonto kapitalisieren. Die dazugehörigen Buchungen können Sie dann auf dem Jahreskontoauszug 2011 ersehen. Die Nachbelastung der Fehlbeträge aus den Leistungsraten in Höhe von 742,65 werden wir zusammen mit der nächsten Regelrate am 30.09.2011 durchführen.
Wir entschulgigen…
Besten Dank schon mal
Jan