Verfjährung von Nachforderung bei Kredit

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einigen Jahren ein Darlehen aufgenommen um das Dach zu sanieren. Nun schrieb mich meine Bank an, dass ein EDV Fehler unterlaufen ist und Geld nachgefordert werden müsste. Meine Frage ist, in wie weit es verjährt ist. Nachforderung am 01.10.2007. Ist viell. das erste Jahr verjährt oder mehr oder gar nicht?

Anbei der Wortlaut der Bank:

Bei dem o.g. Darlehen handelt es sich um ein Darlehen aus dem Kreditprogramm „KFW WOhnraum Modernisierung 2003“. Bei Ablauf der Zinssubventionszeit am 01.10.2007 wurde durch einen technischen Fehler in unserem Hause gemäß Darlehensvertrag vereinbarte Erhöhung des Zinssatzes von 2,45% p.a. auf 4,45% p.a. sowie die Erhöhung der vierteljährlichen Leistungsrate von 313,44 Euro auf 362,95 Euro EDV-mäßig nicht automatisch umgesetzt.

Eine manuelle Korrektur des Darlehenskontos ist nunmehr erforderlich. Den rückwirkenden Zinsfehlbetrag werden wir auf dem Darlehenskonto kapitalisieren. Die dazugehörigen Buchungen können Sie dann auf dem Jahreskontoauszug 2011 ersehen. Die Nachbelastung der Fehlbeträge aus den Leistungsraten in Höhe von 742,65 werden wir zusammen mit der nächsten Regelrate am 30.09.2011 durchführen.

Wir entschulgigen…

Besten Dank schon mal

Jan

Sofern die Zinserhöhung im Kreditvertrag festgehalten war handelt es sich meines Erachtens um einen rechtskräftigen Anspruch der Bank.
(gerade die Verträge mit öffentlichen Banken haben sehr genau geprüfte Kreditverträge)
Das würde leider bedeuten, dass eine Verjährung erst nach 30 Jahren stattfindet…

Ich empfehle Dir eine anwaltliche Beratung wenn du das anfechten möchtest.

Ohne wird das schwer!

Sorry

Hallo Jan,

ich bin mir nicht sicher, aber die KFW sichert sich normaler Weise immer ab, so dass es durchaus sein kann, dass der technische Fehler im Nachhinein abgerechnet werden kann.

Verjährung: Läuft i.d.R. bis zu fünf Jahren nach Beendigung der letzten Ratenzahlung.

Für den offenen Betrag kann allerdings eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Bitte frage nach einer zweiten- oder dritten Meinung, da ich mir nicht sicher bin, da ich diesen Fall noch nie hatte und sich die Gesetzeslage im vergangenen Jahr grundlegend änderte. Der andere Experte sollte sich im EU-Recht gut auskennen, da alle Änderungen auf dem EU-Recht beruhen.

Tut mir Leid, dass ich keine konkrete Aussage treffen kann.

Gruß - Manfred

hallo,

allg. verjährungsfristen: 3 jahre, gerechnet ab dem 01.01. des jahres, das nach der erhebung der nachforderung folgt. klartext:
ab 01.10.2007 würde nachforderung „starten“, dann endet verjährung regulär am 31.12.2010.

aber!
>Ausnahmsweise kann die regelmäßige Verjährung 10 oder 30 Jahre dauern.
Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände.

Ha haaa, sind die doof - das ist ja super !

Verjährungsfrist sind zwei Jahre. Ganz sicher bin ich mir in der Frage nicht, ob Jahr 2009 nun vollständig oder nur teilweise nachberechnet werden kann. Also wir haben 2011, die Jahre 2010 und 2009 könnten also noch gelten; bei 2009 vielleicht auch nur der Teil ab August.

Schreibe doch einfach der Bank, dass die Rechnungsabschlüsse längst anerkannt sind und Du daher die Rückrechnung nur bis August 2009 akzeptierst. Alles andere - also 2007 bis Juli 2009 können sie nicht mehr nachfordern.

Kann sein, dass dann noch der Zeitraum Januar bis August 2009 zur Diskussion steht aber die noch älteren Abschlüsse sind definitiv erledigt.

Viel besser hätte es für Dich kaum laufen können :smile:

Grüßle

Individuelle Rechtsberatung kann ich nicht leisten. Bitte stellen Sie Ihre Frage z.B. bei frag-einen-anwalt.de. Dort erhalten Sie für wenig Geld eine rechtssichere Auskunft eines Anwaltes.

Hallo Jan,

gerne würde ich Dir helfen. Aber Kredit ist so gar nicht mein Thema. Ich bin auf dem Gebiet Geld und Kapitalanlage beheimatet.

Beste Grüsse

Roland

2007 ist verjährt. M.E. generell kein Anspruch der Bank insgesamt, da diese Erhöhung mit Dir nicht vereinbart wurde und Du Dein Recht auf Beendigung des Kreditverhältnisses infolge Zinssatzerhöhung nicht wahrnehmen konntest. Weise zudem darauf hin, dass Du Verbraucher bist und über Zinssatzerhöhungen rechtzeitig, d.h. i.d. R. drei Monate vorab informiert werden mußtest.

Hallo,

die allgemeine Verjährungsfrist bei Zinsforderungen beträgt 3 Jahre. In Ihrem Fall würde ich zuerst Widerspruch bei der Bank einlegen und auf die Verjährung verweisen.
Wenn die Bank sich streubt, können Sie gerne den Ombutsmann der Banken einschalten, der koststet Sie nichts.

Gruß

Hallo Jan,

leider nicht mein Spezialgebiet. Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast, ruf mal nen Rechtsanwalt an.
Gruß
Thommy

Hallo Jan,

entschuldige bitte die späte Antwort. Ist der Fall noch hoffen oder gab es bereits eine Klärung?