'Verfolgung' auf öffentlicher Straße

Hallo,
darf man einen (namentlich bekannten) Spaziergänger aus einem öffentlichen Park heraus bis zu seiner Haustür verfolgen (gegen dessen Protest), um so dessen Anschrift (z.B. zwecks Zustellung einer Forderung aus einem erloschenen Mietverhältnis) herauszubekommen ?
Gruß
Karl

Auch wenn das die konkrete Frage nicht beantwortet, kann man sein Anliegen auch etwas unspektakulärer zum Erfolg führen und auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift erfragen.

ml.

Auch wenn das die konkrete Frage nicht beantwortet, kann man
sein Anliegen auch etwas unspektakulärer zum Erfolg führen und
auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift
erfragen.

… was allerdings mit Kosten verbunden ist.

Zur Frage: Jeder darf sich frei bewegen, und er darf grundsätzlich auch anderen Leuten hinterher laufen, um zu beobachten, wohin sie gehen.

auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift erfragen.

funktioniert nur dann, wenn die Person sich auch ab/umgemeldet hat.
Gruß
Karl

Hallo,

Auch wenn das die konkrete Frage nicht beantwortet, kann man
sein Anliegen auch etwas unspektakulärer zum Erfolg führen und
auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift
erfragen.

… was allerdings mit Kosten verbunden ist.

…die man dann der „Forderung aus einem erloschenen Mietverhältnis“ einfach hinzufügt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Auch wenn das die konkrete Frage nicht beantwortet, kann man
sein Anliegen auch etwas unspektakulärer zum Erfolg führen und
auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift
erfragen.

… was allerdings mit Kosten verbunden ist.

…die man dann der „Forderung aus einem erloschenen
Mietverhältnis“ einfach hinzufügt.

… sofern solch eine Forderung existiert, was hier nicht zur Debatte stand…

Grüße

Hallo,

Auch wenn das die konkrete Frage nicht beantwortet, kann man
sein Anliegen auch etwas unspektakulärer zum Erfolg führen und
auf das Einwohnermeldeamt gehen und sich dessen neue Anschrift
erfragen.

… was allerdings mit Kosten verbunden ist.

…die man dann der „Forderung aus einem erloschenen
Mietverhältnis“ einfach hinzufügt.

… sofern solch eine Forderung existiert, was hier nicht zur
Debatte stand…

Doch. War ein Zitat aus dem UP. Lies doch mal.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

… was allerdings mit Kosten verbunden ist.

…die man dann der „Forderung aus einem erloschenen
Mietverhältnis“ einfach hinzufügt.

… sofern solch eine Forderung existiert, was hier nicht zur
Debatte stand…

Doch. War ein Zitat aus dem UP. Lies doch mal.

Auch wenn das mit der Ausgangsfrage nicht mehr viel zu tun hat, zitiere ich: „(z.B. zwecks Zustellung einer Forderung aus einem erloschenen Mietverhältnis)“. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, dazu gibt es überhaupt keinen Anhaltspunkt.

  1. geht es also lediglich um ein Beispiel
  2. ist unklar (und uninteressant), ob die EMA-Kosten ein Schaden wären
  3. gehen die Kosten dann trotz (unterstellten) Anspruchs verloren, wenn der Schuldner insolvent ist.

Hallo,

… sofern solch eine Forderung existiert, was hier nicht zur
Debatte stand…

Doch. War ein Zitat aus dem UP. Lies doch mal.

Auch wenn das mit der Ausgangsfrage nicht mehr viel zu tun
hat, zitiere ich: „(z.B. zwecks Zustellung einer Forderung aus
einem erloschenen Mietverhältnis)“. Ob ein Anspruch auf
Schadensersatz besteht, dazu gibt es überhaupt keinen
Anhaltspunkt.

Da hast Du wohl nicht nachgedacht. Miete ist immer eine nach dem Kalender bestimmte Forderung, der Schuldner mithin automatisch im Verzug und damit selbstverständlich ein Verzugsschaden anzusetzen.

  1. geht es also lediglich um ein Beispiel

Jaja. Das sagt man dann so, wenn einem nichts einfällt.

  1. ist unklar (und uninteressant), ob die EMA-Kosten ein
    Schaden wären

Blödsinn.
Und ob das interessant ist, entscheidest ohnehin nicht Du.

  1. gehen die Kosten dann trotz (unterstellten) Anspruchs
    verloren, wenn der Schuldner insolvent ist.

Dafür gibt es nun überhaupt keinen Anhaltspunkt, um mit Deinen Worten zu sprechen.

Du hast schlicht etwas falsches behauptet und willst es nicht zugeben. Das ist auch schon alles. Und das kennen wir ja schon von Dir, es ist also nicht mal was neues. Musste nur wieder mal gesagt werden.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

… sofern solch eine Forderung existiert, was hier nicht zur
Debatte stand…

Doch. War ein Zitat aus dem UP. Lies doch mal.

Auch wenn das mit der Ausgangsfrage nicht mehr viel zu tun
hat, zitiere ich: „(z.B. zwecks Zustellung einer Forderung aus
einem erloschenen Mietverhältnis)“. Ob ein Anspruch auf
Schadensersatz besteht, dazu gibt es überhaupt keinen
Anhaltspunkt.

Da hast Du wohl nicht nachgedacht. Miete ist immer eine nach
dem Kalender bestimmte Forderung, der Schuldner mithin
automatisch im Verzug und damit selbstverständlich ein
Verzugsschaden anzusetzen.

Nochmal: Das war vom Verfasser ein Beispiel. Außerdem sind nicht alle Forderungen aus einem Mietverhältnis nach dem Kalender bestimmt, etwa Schadensersatzansprüche, also was soll das?

  1. geht es also lediglich um ein Beispiel

Jaja. Das sagt man dann so, wenn einem nichts einfällt.

Nein, ich halte mich daran, was der Verfasser will.

  1. ist unklar (und uninteressant), ob die EMA-Kosten ein
    Schaden wären

Das ist mitnichten Blödsinn, denn für einen Schaden gibt es überhaupt keine Hinweise, wenn man nicht vorwegnimmt, was alles so geschehen sein könnte.

Und ob das interessant ist, entscheidest ohnehin nicht Du.

  1. gehen die Kosten dann trotz (unterstellten) Anspruchs
    verloren, wenn der Schuldner insolvent ist.

Dafür gibt es nun überhaupt keinen Anhaltspunkt, um mit Deinen
Worten zu sprechen.

Das ist eine Risikoabwägung, die jeder Jurist vornimmt.

Du hast schlicht etwas falsches behauptet und willst es nicht
zugeben. Das ist auch schon alles. Und das kennen wir ja schon
von Dir, es ist also nicht mal was neues. Musste nur wieder
mal gesagt werden.

Ja. Es ist ermüdend.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nochmal: Das war vom Verfasser ein Beispiel.

So wie alles hier. Hast Du noch mehr Binsenweisheiten, die Du unbedingt verbreiten musst?

Btw., was genau ändert das eigentlich an der Frage?

Du hast nicht recht und es wird auch nicht recht dadurch, dass Du es wiederholst und Dich windest wie ein Wurm. Du liegst falsch. Punkt.
Gruß
loderunner (ianal)