Guten Abend zusammen,
folgender Sachverhalt:
Person A registriert sich mit falschen Kontaktdaten in einem Onlineforum. Es verfasst einige Beiträge die seine persönliche Meinung wiederspiegeln, wohl aber durchaus als Verleumdung von Geschäftsführern einer Firma verstanden werden konnten.
Halbes Jahr später kommt dieser Herr wieder ins Forum und verfasst eine von einem Anwalt vorverfasste Entschuldigung. Er sei vom Geschäftsführer angezeigt worden, die Anzeige werde nur zurück genommen wenn er diese Zeilen abtippt und sich öffentlich entschuldigt. Eine Rechnung mit knapp 200 Euro lag natürlich auch gleich bei.
Der ein oder andere weiß nun vielleicht in welchem Forum wir uns befinden? 
Meine Fragen dazu:
Die Verfolgung des „Verleumders“ ist ja via IP möglich.
- ist der Betreiber des Forums und / oder der Provider verpflichtet, Kontaktdaten über diese Person heraus zu geben (IP, Anmeldedaten etc.)?
- angenommen es wurden die Daten einer real existierenden Person verwendet („Identitätsdiebstahl“ oder wie das heißt), welche Ansprüche könnte diese Person geltend machen?
- wie beweiskräftig ist die IP? Wenn ich im Internetcafe surfe dürfte eine Ermittlung des Verleumders im Sande verlaufen, in WLAN-Netzen eigentlich ebenso und selbst in meinem Haushalt surfen schon alleine 5 Personen über eine IP (sicherlich kein Einzelfall). Schießt da die Polizei / Anwalt ins Blaue und hofft den richtigen zu treffen (hier wohl denjenigen, der den Vertrag mit dem Internetprovider hat)?
