Hallo!
Der Staat ist jemandem wegen eines begangenen Verbrechens auf den Fersen.
Dieser Jemand nimmt sich jetzt ein Schiff und fährt in internationale Gewässer.
Kann er dort noch verhaftet werden?
Danke schonmal!,
Gruß
Paul
PS: Außer dem interessiere ich mich für den Verlauf der Grenzen im Mittelmeer *gg*. Ist die gesammte Fläche aufgeteilt oder sind in der Mitte internationale Gewässer?
Am besten Richtung Guernsey schippern (oder war’s Jersey?), da gurken gerade UFOs rum. Sich entführen lassen und dann erst wieder bei Steven Spielberg Folge 483 auftauchen.
Viel Erfolg!
Horst
Öhm, die Frage war schon ernst gemeint.
Öhm, die Frage war schon ernst gemeint.
Genau deshalb verbietet sich ja eine ernsthafte Antwort.
Gruß!
Horst
Gemäß dem internationalen Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gilt auf jedem Schiff auf hoher See die ausschließliche Hoheitsgewalt des „Flaggenstaates“, also des Staates in dem das Schiff im Schiffsregister steht. Gibt es keine Staatszugehörigkeit darf sowieso jedes Kriegsschiff das Schiff aufbringen, betreten und natürlich auch Personen festnehmen, die gesucht sind bzw. Straftaten begehen oder begangen haben.
Noch Fragen?
Gruß Andreas
komma weil?
komma weil
du ernsthaft fragst, wie man nach einer echten Straftat eventuell straffrei ausgehen kann.
Das ist nicht der Sinn dieses Forums.
Gruß!
Horst
du ernsthaft fragst, wie man nach einer echten Straftat
eventuell straffrei ausgehen kann.
Das ist nicht der Sinn dieses Forums.
Nein, das frage ich nicht.
Ich frage, ob man in internationalen Gewässern festgenommen werden kann.
Genauso könnte ich fragen, was passiert, wenn ich mich über das Geländer der russischen Botschaft hiefe.
Oder, wenn du meinst, dass generell Auskünfte über kriminelle Themen nicht gut sind, könnte ich fragen, was auf mich zukommt, wenn ich jemanden überfalle.
Ich möchte lediglich eine Information haben und habe nicht vor, sie auch umzusetzten.
Noch Fragen?
Nein, war verständlich.
Danke!
Hallo,
Gemäß dem internationalen Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen gilt auf jedem Schiff auf hoher See die
ausschließliche Hoheitsgewalt des „Flaggenstaates“, also des
Staates in dem das Schiff im Schiffsregister steht.
muß der Kapitän (oder wer hat das „Hausrecht“?) es erlauben, daß sein Schiff betreten oder durchsucht wird oder braucht es dazu (nehmen wir mal ein deutsches Schiff an) einen Durchsuchungsbefehl?
Weil die Frage hier schon gestellt ist, würde mich auch interessieren, ob sowas überhaupt vorkommt, oder man einfach wartet, bis wieder ein Hafen angelaufen wird, man also quasi ausgehungert wird.
Cu Rene
Zum Durchsuchen brauchen deutsche Polizisten sicher einen Durchsuchungsbefehl. Zum einfach stürmen und festnehmen bestimmt nicht.
Denk’ ich mir mal so, ist ja bei der Wohnung das gleiche?!