Hallo
immer wieder liest man, dass Autofahrer die sich einer Kontrolle durch Polizei entziehen wollten, bei einem Unfall nach einer Verfolgungsjagd der Polizei schwer bis tödlich verletzt wurden.
Meine Frage: Ist es verhältnismäßig, wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat den Tod des Fahrers billigend in Kauf zu nehmen?
Mir ist klar, dass die Fahrer selber schuld sind an diesen Unfällen, aber Todesstrafe ist doch etwas überzogen.
Fotos von vorne und hinten zur Identifikation sollten reichen.
Gruß Michael
Hallo,
Meine Frage: Ist es verhältnismäßig, wegen einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat den Tod des Fahrers billigend
in Kauf zu nehmen?
So ein Quatsch. Der Tod des Fahrers wird nicht billigend in Kauf genommen.
Mir ist klar, dass die Fahrer selber schuld sind an diesen
Unfällen, aber Todesstrafe ist doch etwas überzogen.
Todesstrafe??? Das meinst du doch nicht ernst?
Fotos von vorne und hinten zur Identifikation sollten reichen.
Würde man deiner Argumentation folgen, so dürfte man keinem Fahrzeug mehr hinterherfahren bzw. dieses verfolgen. Im Einzelfall mag es durchaus angezeigt sein, nicht zu verfolgen; allerdings darf man auch aus generalpräventiven Gründen nicht grundsätzlich darauf verzichten, Owis oder Straftaten nicht zu verfolgen. Ein Foto ist beileibe nicht ausreichend.
Vor allem, wer weiss denn, dass derjenige nur wegen einer Verkehrsowi flüchtet? Er kann auch durchaus aus anderen Gründen flüchten. Der Flüchtende stellt ja auch eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar, die das Recht haben, dass die Polizei solche Gefahren abwehrt.
Den Tod „billigend in Kauf zu nehmen“ ist grundsätzlich nicht zulässig. Der „normale“ Straftäter darf nicht soweit gejagt werden, dass er in eine durch die Polizei herbeigeführte Situation gerät, die den Tod wahrscheinlich macht. Als billigend in Kauf nehmen stelle ich mir z.B. vor, dass man auf ein Auto schießt, um es zum Stoppen zu bringen, da wäre eine schwere Verletzung bzw. der Tod tatsächlich möglich und wird in Kauf genommen. Und dieser Dolus eventualis ist wirklich nur bei bestimmten schweren Straftaten oder Verbrechen erlaubt.
Iru
Hallo Irubis,
natürlich ist das rechtlich in Ordnung, wenn man einen davonfahrenden Autofahrer verfolgt. Die Frage ist nur, ob das auch verhältnismäßig ist. Gestern las ich wieder von einem Fall in meiner Nähe wo ein 24jähriger statt anzuhalten Gas gab. Er wurde verfolgt und seine Fahrt endete an einem Betonpfeiler. Ein Alkoholtest ergab 1,5 Promille.
Vor allem, wer weiss denn, dass derjenige nur wegen einer
Verkehrsowi flüchtet? Er kann auch durchaus aus anderen
Gründen flüchten. Der Flüchtende stellt ja auch eine Gefahr
für die anderen Verkehrsteilnehmer dar, die das Recht haben,
dass die Polizei solche Gefahren abwehrt.
In den überwiegenden Fällen stellt der Flüchtende WEGEN der Verfolgungsjagd eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar.
Den Tod „billigend in Kauf zu nehmen“ ist grundsätzlich nicht
zulässig. Der „normale“ Straftäter darf nicht soweit gejagt
werden, dass er in eine durch die Polizei herbeigeführte
Situation gerät, die den Tod wahrscheinlich macht.
Zweifel sind aber erlaubt?
Iru
Gruß michael
Hallo,
natürlich ist das rechtlich in Ordnung, wenn man einen
davonfahrenden Autofahrer verfolgt. Die Frage ist nur, ob das
auch verhältnismäßig ist.
Wenn es nicht verhältnismäßig ist, dann ist es auch nicht rechtmäßig. Die Verhältnismäßigkeit ist elementarer Bestandteil rechtmäßigem öffentlich-rechtlichen Handelns.
Gestern las ich wieder von einem
Fall in meiner Nähe wo ein 24jähriger statt anzuhalten Gas
gab. Er wurde verfolgt und seine Fahrt endete an einem
Betonpfeiler. Ein Alkoholtest ergab 1,5 Promille.
Na ja… wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um… etwas salopp gesprochen.
Natürlich hatte die Polizei die Verfolgung abbrechen und Abdrehen können. Das ist aber nicht deren Aufgabe, es ist ihre Aufgabe, Gefahren abzuwehren. Und der besoffne Autofahrer ist eine Gefahr. Das Geschrei möchte ich nicht hören, wenn die Polizei abdreht und der Betrunkene fährt nicht wegen der Verfolgungsjagd, sondern wegen der Trunkenheit in eine Menschenmenge. Es geschehen genügend VUs gerade wegen Trunkenheit.
Dann würde - mit Recht - gefragt, was denn die Polizei mache, den Bürger zu schützen.
In den überwiegenden Fällen stellt der Flüchtende WEGEN der
Verfolgungsjagd eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer
dar.
Hmmm… aus meiner Erfahrung… ich habe einige Verfolgungsjagden mitgemacht… nur eine davon war wegen einer Verkehrsowi. Der Rest wegen schwerer Straftaten.
Aber auch dann - unterstellt einer flüchtet wegen einer Verkehrsowi - soll man ihn denn fahren lassen? Überlege mal, was das für Auswirkungen auf den Rest der Autofahrer hätte? Würde man die Verfolgung untersagen, würde niemand mehr die Verkehrsvorschriften beachten und erst gar nicht anhalten, warum auch, es passiert doch nichts.
Im Endeffekt wird sich die Sicherheit im Straßenverkehr stark vermindern.
Auch wenn die Repression (das Bußgeld, das Fahrverbot) bei den Verkehrsowis vielleicht nicht so überragend ist, die präventive Wirkung, das Wissen, dass man eben nicht ungestraft gegen Regeln verstoßen kann und darf, hat schon eine erheblich erzieherische Wirkung.
Zweifel sind aber erlaubt?
Du kannst sicher sein, dass jeder Todesfall eingehend untersucht wird.
Gruss
Iru
Hallo
immer wieder liest man, dass Autofahrer die sich einer
Kontrolle durch Polizei entziehen wollten, bei einem Unfall
nach einer Verfolgungsjagd der Polizei schwer bis tödlich
verletzt wurden.
Ja?
Also ich lese sowas nicht „immer wieder“, genau genommen kann ich mich an keinen einzigen Artikel in letzter Zeit erinnern.
Vielleicht lesen wir unterschiedliche Zeoitungen, schauen unterschiedliche Nachrichtensendungen?
Fakt ist, dass Polizeibeamte bei einer Verfolgung in höchstem Maße Stress ausgesetzt sind und dass dort sowohl vom Flüchtenden als auch vom Verfolger ein extremes Unfallrisiko ausgehen kann.
Daher gilt, dass man einen Flüchtenden lieber ziehen lassen soll, als in zu waghalsigen Manövern mit Gefährdung Unbeteiligter zu drängen.
Dazu wird dann erst der „Druck“ vom Flüchtenden genommen (mehr Abstand, Sondersignal nur verhalten nutzen).
Vor allem wird man versuchen, andere Fahrzeuge als Unterstützung zu ordern und selber als Verfolger sich soweit zurückfallen zu lassen, dass lediglích Sichtkontakt besteht.
Merke: Kein Auto ist schneller als Funk.
Amerikanische Verhältnisse haben wir hier nicht.
(Wobei: Ich kenne ja nur das, was das Fernsehen aus den USA so zeigt. Ob das was mit der Realität zu tun hat, weiß ich nicht.)
Obige Aussagen habe ich von einem netten Polizeibeamten erhalten, mit dem ich bekannt bin.
Meine Frage: Ist es verhältnismäßig, wegen einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat den Tod des Fahrers billigend
in Kauf zu nehmen?
Nein. Wer verfolgt, nimmt Sonderrechte in Anspruch. Dies darf nur unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschehen.
Vergleiche dazu StVO §35.
Mir ist klar, dass die Fahrer selber schuld sind an diesen
Unfällen, aber Todesstrafe ist doch etwas überzogen.
Fotos von vorne und hinten zur Identifikation sollten reichen.
Es wird kaum möglich sein, aus einem fahrenden Streifenwagen ein deutliches Foto eines Flüchtenden zu bekommen, das eine sichere Identifizierung ermöglicht.
Der Flüchtende IST ja zudem oft auch ohne die Verfolgung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sind es doch zumeist 316er oder Straftäter auf der Flucht nach einer Tat.
Der Flüchtende IST ja zudem oft auch ohne die Verfolgung eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sind es
doch zumeist 316er…
Ups, Polizei-Jargon.
Ein 316er wird jemand genannt, der gegen den §316 des StGB verstößt:
„Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“