ich hatte bisher immer angenommen, die verkürzte Verjährung bei Verkehrsordnungswidirgkeiten betrüge 3 Monate und würde auch nicht durch das Versenden von Anhörungsbögen unterbrochen.
Nun sagte mir ein Kollege, daß durch das Versenden eines Anhörungsbogens die Verjährung sehr wohl unterbrochen würde.
Weiß jemand genaueres?
Wird die Verjährung unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen
a) an den Täter und/oder
b) an irgendwen (z.B. Halter aber nciht Fahrer)
versandt wird? Und für wie lange?
Nun sagte mir ein Kollege, daß durch das Versenden eines
Anhörungsbogens die Verjährung sehr wohl unterbrochen würde.
Da liegt der Kollege richtig.
Weiß jemand genaueres?
ICH
Wird die Verjährung unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen
a) an den Täter und/oder
b) an irgendwen (z.B. Halter aber nciht Fahrer)
versandt wird? Und für wie lange?
Nur ein Anhörungsbogen an den Betroffenen (so heißt der „Täter“ im OWi-Verfahren) unterbricht die Verjährung.
Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer verjährungsunterbrechender Handlungen.
Jede Unterbrechung bewirkt, dass die drei-Monats-Frist von vorne anfängt. (bzw. sechs Monate nach Erlass des Bußgeldbescheides)
Den entsprechenden Paragraphen hatte ich schon eingehend gelesen, war aber nicht schlau geworden, ob sich die Handlung nun nur auf den Betroffenen beziehen muß oder ob auch ein Anhörungsbogen, der an jemand anders verschickt wird, die Verjährung unterbricht.
Daß die Verjährung neu anfängt zu laufen hatte ich nicht gewußt. Ich hatte angenommen, daß sie für die Zeit, die ein solcher Anhörungsbogen „dauert“ - also ab Absenden bis zum Verstreichen der Antwort frist - nicht weiterläuft. Quasi als ob so lange die Uhr angehalten würde. Daß sie wieder von vorn anfängt erstaunt mich jetzt doch.
Ein Frage hätte ich noch: Ist die Verjährung auch dann unterbrochen, wenn der Betroffene den Anhörungsbogen nicht erhält? Soweit ich weiß, werden diese Dinger ja regelmäßig als einfacher Brief verschickt. Das wäre ja aus Sicht des Amtes riskant, falls der Betroffene den Erhalt bestreitet.?
Grüße
Fux
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Lies den Paragraphen ganz langsam und sorgfältig durch … da steht, dass die Verjährung unterbrochen wird durch
„die erste Vernehmung des Betroffenen1, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe2,“
1Der Betroffene muss schon der Richtige sein 2wenn in der Akte steht: „Vernehmung des …“, dann ist die Verjährung unterbrochen.