Guten Tag,
kann eine Kündigung zu früh gesandt werden?
Es ist mir jetzt das zweite Mal passiert, das der Vertragspartner behauptet ich habe eine Kündigung zu früh abgegeben.
1- Eine Versicherung. Ich habe gleich nach der Beitragsrechnung mit Termin zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt. Die Versicherung sagt zu früh?
2- Ein Darlehensvertrag abgeschlossen 1999. Nach BGB §489 10 Jahre und 6 Monate, habe ich eine Sonderkündigungsrecht.
10 Jahre und 6 Monate => 03/2010. Meine Kündigung zum 03/2010 wurde beantwortet mit zu früh.
Letztendlich wurde die Kündigung doch anerkannt.
Nur kann ich nicht heute eine Mobilfunkvertrag abschließen und einen Tag später die Kündigung aussprechen, natürlich mit den üblichen Vertragdauer??
Nur kann ich nicht heute eine Mobilfunkvertrag abschließen und
einen Tag später die Kündigung aussprechen, natürlich mit den
üblichen Vertragdauer??
Hallo,
natürlich kannst und „darfst“ Du das… da will Dich jemand für dumm verkaufen.
Grüße, M